Betroffen sind vor allem Wär­me­pumpen und E‑Autos — Bun­des­netz­agentur: Ab Januar darf Strom gedrosselt werden

Wenn in Zukunft das Stromnetz über­lastet ist, soll ab Januar der Strom gedrosselt werden dürfen. Dies betreffe alle neuen steu­er­baren Geräte wie Wär­me­pumpen und E‑Autos.

Was pas­siert, wenn das Stromnetz über­lastet ist? Wie »n‑tv« unter Berufung auf Aus­sagen der Bun­des­netz­agentur berichtete, darf ab Januar in solchen Fällen der der Strom gedrosselt werden. Dies betreffe alle neuen steu­er­baren Geräte wie Wär­me­pumpen und E‑Autos, heißt es.

Angeblich sollen private Haus­halte von dieser Regelung sonst nicht betroffen sein. Der Haus­halts­strom solle also weiter garan­tiert werden.

Die Regelung solle nur in Not­fällen zum Einsatz kommen, heißt es. Doch wie wahr­scheinlich werden in Zukunft solche Not­fälle sein, vor allem wenn es bun­des­weite Dun­kel­flaute gibt und die Solar-Anlagen und Wind­räder ihren Beitrag nicht liefern?

Klar ist jeden­falls, dass die Netz­agentur auf eine schnelle Ver­breitung von Wär­me­pumpen und E‑Auto-Lade­sta­tionen noch nicht aus­rei­chend vor­be­reitet ist.


Quelle: freiewelt.net