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Öffent­liches Ein­treten für das Leben soll bestraft werden — Regierung macht Lebens­schützer zu Kriminellen

Eine offen links­ideo­lo­gisch ein­ge­stellte Bun­des­re­gierung bekommt irgendwann mit jeder Form von Kritik an der Gender-Staats­re­ligion ein Problem. Jetzt nimmt sie die Lebens­schützer ins Visier.

Wer öffentlich vor Abtrei­bungs­kli­niken und ähn­lichen Ein­rich­tungen für das Leben wirbt, so harmlos es auch sei, der ist für unsere Bun­des­re­gierung kri­minell. Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­terin Lisa Paus (Grüne) hat ein Gesetz vor­gelegt, das Lebens­schützer, die sich öffentlich als solche zu erkennen geben, mit Ver­folgung und wirt­schaft­lichem Ruin bedroht. Um ihr Vor­gehen den Anschein von Legi­ti­mation zu ver­leihen, hat die findige Minis­terin gleich den pas­senden Framing-Begriff geprägt: »Geh­steig­be­läs­tigung«. Der »Geh­steig­be­läs­tiger« begeht damit eine Ord­nungs­wid­rigkeit, die Frau Paus mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro bestrafen will.

Zum »Geh­steig­be­läs­tiger« kann jeder werden, der in der Nähe von Abtrei­bungs­ein­rich­tungen, Frau­en­ärzten und ähn­lichen Eta­blis­se­ments die Hände zum Gebet faltet, eine Kerze ent­zündet, Fotos von Unge­bo­renen auf­stellt oder auch nur aus dem Straf­ge­setzbuch Paragraf 218 zitiert. Dadurch könnten »Mütter, die sich gegen ihr eigenes Fleisch und Blut ent­scheiden« in mora­lische Bedrängnis geraten, die für die Vor­kämpfer der grünen Ver­bots­kultur tun­lichst abzu­stellen ist.

Dabei gibt die Grüne Paus selbst zu, daß es sich bei Gebets­wachen vor Abtrei­bungs­ein­rich­tungen nur um ein kleines Problem handle. Auf Nach­frage kann die Regierung mit keiner ein­zigen Zahl dienen, die die von ihr zur Ord­nungs­wid­rigkeit empor­kri­mi­na­li­sierte christ­liche Mei­nungs­äu­ßerung als überall zu beob­ach­tendes gesell­schaft­liches Problem belegt. Für einen kleinen Spatzen, der stört, holt die Ampel­re­gierung die Kanonen heraus, die bereits mit dem Straf­ge­setzbuch bestens gewappnet ist gegen diese Form der Störung der öffent­lichen Ordnung.

Wer sich drang­sa­liert fühlt, kann den Aggressor einfach anzeigen nach StGB Paragraf 240, der Formen schwerer Nötigung mit bis drei Jahren Frei­heits­strafe belangt. Aber es ist ganz offenbar gewollt, daß die Gerichte Ver­hand­lungen gegen Lebens­schützer gerade nicht auf der Grundlage von Paragraf 240 führen, weil sonst Frei­spruch droht. Das können die Ideo­logen der Viel­falts­gleichheit und Regen­bo­gen­re­ligion nicht zulassen.

Ein Gast­beitrag der Initiative Christenschutz

Zuerst erschienen bei freiewelt.net.