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Geimpft ohne Auf­klärung? — Entwurf einer Straf­an­zeige gegen Impf­ärzte (Video)

POLITIK SPEZIAL – Stimme der Vernunft

Beim letzten Gespräch mit Sucharit Bhakdi hatten wir es auf diesem Kanal bereits angekündigt:
Eine Anwalts­kanzlei stellt eine Anzeige wegen gefähr­licher Kör­per­ver­letzung zum Download bereit. Sind Sie selbst betroffen?
Fühlen Sie sich heute nicht aus­rei­chend über die Neben­wir­kungen der Impfung informiert?
Wurden Sie viel­leicht gar nicht über even­tuell bestehende Risiken von Ihrem Impfarzt aufgeklärt?

Dann können Sie Anzeige erstatten.
Die Rechs­an­wälte Dr. Josef Hingerl und Jürgen Müller infor­mieren über den Sachverhalt.

Hier der Link zum Video:

Wir stellen hier einen Entwurf für eine Straf­an­zeige wegen unzu­rei­chender Auf­klärung vor der sog. Impfung gegen Corona zur Ver­fügung. Dieser Entwurf richtet sich an alle, die bereits erkannt haben, dass sie vor der Ver­ab­rei­chung der Spritze nicht hin­rei­chend auf­ge­klärt wurden. Ein spür­barer Schaden muss dazu nicht ein­ge­treten sein. Der sog. Impf­stoff gegen Corona kann mitt­ler­weile gefestigt als gesund­heits­schäd­licher Stoff ein­ge­ordnet werden. Dessen Bei­bringung reicht für eine Straf­barkeit nach § 224 StGB (gefähr­liche Körperverletzung).

Hier finden Sie den Download-Link zur Anzeige:
https://kinderrechtejetzt.de/strafanz…

Entwurf als pdf

Entwurf als Word Dokument

Geschä­digte, bei denn sich darüber hinaus kon­krete Schäden gezeigt haben, können die Straf­an­zeige um die Schil­derung der erlit­tenen Schäden ergänzen.

Die richtige Staats­an­walt­schaft kann durch Eingabe der Postleitzahl/des Orts hier ermittelt werden: https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche

Für eine not­wendige Auf­ar­beitung halten wir es für dringend erfor­derlich, dass so viele Men­schen wie möglich eine Straf­an­zeige und einen Straf­antrag wegen der unzu­rei­chenden Auf­klärung und der damit bereits erfolgten Kör­per­ver­letzung stellen. Die Schäden sind mitt­ler­weile nicht mehr zu über­sehen. Die Opfer sind jedoch noch immer auf sich alleine gestellt, weil von den Ver­ant­wort­lichen noch immer die längst nach­ge­wie­senen Zusam­men­hänge bestritten werden.

Wir helfen gerne, wenn es Schwie­rig­keiten gibt und vor allem, falls einer erstat­teten Straf­an­zeige nicht Folge geleistet werden sollte. Es besteht die Mög­lichkeit einer Beschwerde und ggf. eines Kla­ge­er­zwin­gungs­ver­fahrens. Bei Fragen gerne eine Mail an service@kinderrechtejetzt.de

Falls jemand unsere Arbeit unter­stützen möchte, bitte hier entlang: https://kinderrechtejetzt.de/unterstuetzung/

Der Beitrag erschien zuerst hier: neue-medien-portal.de