POLITIK SPEZIAL – Stimme der Vernunft
Beim letzten Gespräch mit Sucharit Bhakdi hatten wir es auf diesem Kanal bereits angekündigt:
Eine Anwaltskanzlei stellt eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung zum Download bereit. Sind Sie selbst betroffen?
Fühlen Sie sich heute nicht ausreichend über die Nebenwirkungen der Impfung informiert?
Wurden Sie vielleicht gar nicht über eventuell bestehende Risiken von Ihrem Impfarzt aufgeklärt?
Dann können Sie Anzeige erstatten.
Die Rechsanwälte Dr. Josef Hingerl und Jürgen Müller informieren über den Sachverhalt.
Wir stellen hier einen Entwurf für eine Strafanzeige wegen unzureichender Aufklärung vor der sog. Impfung gegen Corona zur Verfügung. Dieser Entwurf richtet sich an alle, die bereits erkannt haben, dass sie vor der Verabreichung der Spritze nicht hinreichend aufgeklärt wurden. Ein spürbarer Schaden muss dazu nicht eingetreten sein. Der sog. Impfstoff gegen Corona kann mittlerweile gefestigt als gesundheitsschädlicher Stoff eingeordnet werden. Dessen Beibringung reicht für eine Strafbarkeit nach § 224 StGB (gefährliche Körperverletzung).
Hier finden Sie den Download-Link zur Anzeige:
https://kinderrechtejetzt.de/strafanz…
Geschädigte, bei denn sich darüber hinaus konkrete Schäden gezeigt haben, können die Strafanzeige um die Schilderung der erlittenen Schäden ergänzen.
Die richtige Staatsanwaltschaft kann durch Eingabe der Postleitzahl/des Orts hier ermittelt werden: https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche
Für eine notwendige Aufarbeitung halten wir es für dringend erforderlich, dass so viele Menschen wie möglich eine Strafanzeige und einen Strafantrag wegen der unzureichenden Aufklärung und der damit bereits erfolgten Körperverletzung stellen. Die Schäden sind mittlerweile nicht mehr zu übersehen. Die Opfer sind jedoch noch immer auf sich alleine gestellt, weil von den Verantwortlichen noch immer die längst nachgewiesenen Zusammenhänge bestritten werden.
Wir helfen gerne, wenn es Schwierigkeiten gibt und vor allem, falls einer erstatteten Strafanzeige nicht Folge geleistet werden sollte. Es besteht die Möglichkeit einer Beschwerde und ggf. eines Klageerzwingungsverfahrens. Bei Fragen gerne eine Mail an service@kinderrechtejetzt.de
Falls jemand unsere Arbeit unterstützen möchte, bitte hier entlang: https://kinderrechtejetzt.de/unterstuetzung/
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