Sie glauben, Ihr Eigentum ist sicher?
Ihr Haus, Ihr Grundstück, Ihre Firma – das, was Sie sich mit harter Arbeit aufgebaut haben?
Pustekuchen!
Der Staat kann Sie jederzeit enteignen.
Und zwar ganz regulär und verfassungskonform!
Wenn Sie all das nicht glauben, dann sollten Sie sich einen ganz bestimmten Artikel im Grundgesetz ansehen.
Einen, über den fast nie gesprochen wird.
Einen, der harmlos klingt – aber es in sich hat:
Artikel 15.
Er ist das trojanische Pferd der Bundesrepublik. In seinem Innersten trägt er einen Satz, der alles verändern kann:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 15
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_15.html
Nichts anderes als:
Der Staat kann Ihnen Ihr Eigentum wegnehmen – legal, per Gesetz, mit Verweis auf das „Gemeinwohl“.
Eigentum? Nur solange es passt
Anders als bei klassischen Enteignungen, bei denen etwa für einen Straßenbau eine Entschädigung gezahlt wird, geht es bei Artikel 15 GG um viel mehr. Es geht um eine systemische Überführung von Eigentum in öffentliche Hände, um ganze Eigentumsarten oder Sektoren (z. B. Wohnungsmarkt, Energiewirtschaft).
Aber das betrifft nicht nur Großkonzerne oder Spekulanten.
Nein – es kann auch den normalen Bürger treffen.
Der Wortlaut unterscheidet nicht zwischen Konzernen und Privatpersonen.
Wer z. B. mehrere Mietshäuser, große Ackerflächen, Waldstücke, Quellen oder ein mittelständisches Unternehmen besitzt, fällt prinzipiell unter Artikel 15.
Voraussetzung ist, dass der Gesetzgeber „Vergesellschaftung“ für notwendig erklärt und ein entsprechendes Gesetz erlässt. Und das schon mit „einfacher“ Mehrheit!
Ihr Mehrfamilienhaus? Ihre Einliegerwohnung? Ihre Firma mit 20 Angestellten? Ihr geerbtes Grundstück in der Nähe eines Wasserschutzgebiets?
All das kann nach Artikel 15 in „Gemeineigentum“ überführt werden – also verstaatlicht, enteignet, vergesellschaftet werden.
Entschädigung ja – aber mit immensen Einbußen!
Und die Entschädigung? Sie ist in Artikel 14 Abs. 3 GG geregelt, wonach eine Entschädigung erfolgen muss.
Aber eine solche ist nicht an den Verkehrswert gebunden, sondern muss „gerechten Interessen des Allgemeinwohls“ entsprechen.
In der Praxis bedeutet das: Politik kann die Entschädigungshöhe relativ frei festlegen, solange sie nicht willkürlich ist.
Mit anderen Worten: Sie verlieren Ihr Eigentum – und bekommen dafür vielleicht die Hälfte.
Oder noch weniger.
Der schleichende Angriff auf das Eigentumsrecht
Artikel 14 GG schützt Eigentum – sagt man. Doch Artikel 15 ist der Hinterausgang der Eigentumsgarantie.
Und dieser Ausgang steht offen, sobald eine Regierung beschließt, dass dein Besitz „dem Gemeinwohl“ besser dienen würde, wenn er nicht mehr dir gehört.
Und wer bestimmt, was dem Gemeinwohl dient?
Richtig: Der Staat selbst. Eine Regierung, ein Minister, ein Gesetz – mehr braucht es nicht.
Enteignung durch die Hintertür
Was früher noch nach DDR roch, läuft heute unter dem wohlklingenden Begriff „Vergesellschaftung“.
Aber der Effekt ist derselbe: Sie sind raus. Ihr Besitz ist weg. Und Sie können nichts dagegen tun.
Heute trifft es Wohnungsbesitzer. Morgen vielleicht Landwirte. Übermorgen Unternehmer.
Die Begründung? Klimaschutz. Energiesicherheit. Gerechtigkeit. Notstand. Krieg. Pandemie.
Die Möglichkeiten sind grenzenlos – wenn der politische Wille da ist.
Der gefährlichste Artikel des Grundgesetzes?
Artikel 15 wurde nie angewandt. Noch nicht. Doch in linken und grünen Kreisen wird er längst heiß diskutiert. Und wer glaubt, dass so etwas in Deutschland nicht passieren kann, der hat die letzten Jahre nicht aufgepasst.
Wir leben in einer Zeit, in der:
- Bürger enteignet werden, wenn sie ihr Haus in „falschen“ Stadtteilen besitzen,
- Bauern enteignet werden sollen, wenn sie „zu viel Land“ haben,
- Firmen übernommen werden, wenn sie „systemrelevant“ sind.
Die Hemmschwelle sinkt. Und Artikel 15 ist das perfekte Werkzeug für eine stille Enteignung im Namen des Fortschritts.
Wachsam sein, bevor es zu spät ist
Der Sozialstaat wird zum Zugriffsstaat. Die Verfassung erlaubt es. Und wenn niemand hinsieht, wird es eines Tages passieren:
Ein Gesetz, eine Mehrheit, ein Ziel – und Ihr Eigentum ist Geschichte.
Was bleibt, ist eine simple Wahrheit, die jeder Bürger kennen sollte:

Artikel 15 GG ist real, gültig und mächtig.
Er gibt dem Staat die rechtliche Möglichkeit, Eigentum im großen Stil zu entziehen und zu vergesellschaften – nicht willkürlich, aber durch Gesetz, mit Entschädigung nach politischen Maßstäben.
Wer viel besitzt – sei es Land, Wohnungen oder Produktionsmittel – kann prinzipiell betroffen sein, wenn der politische Wille zur Anwendung vorhanden ist.
Eigentum in Deutschland ist nicht absolut – sondern jederzeit relativ zur politischen Lage.
Wollen Sie wirklich in einem Land leben, in dem Ihr Besitz nur auf Widerruf gilt?
Dann schlafen Sie weiter. Oder fangen an, Fragen zu stellen.
Etwa, warum die Berliner SPD im Dezember 2025 das sogenannte „Vergesellschaftungsgesetz“ ins Abgeordnetenhaus einbringen will?
Denn genau das ist ein „Enteignungsgesetz!“
Mehr in Teil 2!
Der Artikel erschien zuerst bei GuidoGrandt.de.



























Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.