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»PUS­TE­KUCHEN« – Ihr Haus, Ihr Land, Ihre Firma!- Wie der Staat Sie legal ent­eignen kann!


Sie glauben, Ihr Eigentum ist sicher?
Ihr Haus, Ihr Grund­stück, Ihre Firma – das, was Sie sich mit harter Arbeit auf­gebaut haben?
Pus­te­kuchen!
Der Staat kann Sie jederzeit enteignen.
Und zwar ganz regulär und verfassungskonform!


Wenn Sie all das nicht glauben, dann sollten Sie sich einen ganz bestimmten Artikel im Grund­gesetz ansehen.

Einen, über den fast nie gesprochen wird.

Einen, der harmlos klingt – aber es in sich hat:

Artikel 15.

Er ist das tro­ja­nische Pferd der Bun­des­re­publik. In seinem Innersten trägt er einen Satz, der alles ver­ändern kann:


Grund­gesetz für die Bun­des­re­publik Deutschland
Art 15 

Grund und Boden, Natur­schätze und Pro­duk­ti­ons­mittel können zum Zwecke der Ver­ge­sell­schaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Ent­schä­digung regelt, in Gemein­ei­gentum oder in andere Formen der Gemein­wirt­schaft über­führt werden. Für die Ent­schä­digung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_15.html


Was das konkret bedeutet?

Nichts anderes als:

Der Staat kann Ihnen Ihr Eigentum weg­nehmen – legal, per Gesetz, mit Verweis auf das „Gemeinwohl“.

Eigentum? Nur solange es passt

Anders als bei klas­si­schen Ent­eig­nungen, bei denen etwa für einen Stra­ßenbau eine Ent­schä­digung gezahlt wird, geht es bei Artikel 15 GG um viel mehr. Es geht um eine sys­te­mische Über­führung von Eigentum in öffent­liche Hände, um ganze Eigen­tums­arten oder Sek­toren (z. B. Woh­nungs­markt, Energiewirtschaft).

Aber das betrifft nicht nur Groß­kon­zerne oder Spekulanten.

Nein – es kann auch den nor­malen Bürger treffen.

Der Wortlaut unter­scheidet nicht zwi­schen Kon­zernen und Pri­vat­per­sonen.

Wer z. B. mehrere Miets­häuser, große Acker­flächen, Wald­stücke, Quellen oder ein mit­tel­stän­di­sches Unter­nehmen besitzt, fällt prin­zi­piell unter Artikel 15.

Vor­aus­setzung ist, dass der Gesetz­geber „Ver­ge­sell­schaftung“ für not­wendig erklärt und ein ent­spre­chendes Gesetz erlässt. Und das schon mit „ein­facher“ Mehrheit!

Ihr Mehr­fa­mi­li­enhaus? Ihre Ein­lie­ger­wohnung? Ihre Firma mit 20 Ange­stellten? Ihr geerbtes Grund­stück in der Nähe eines Wasserschutzgebiets?

All das kann nach Artikel 15 in „Gemein­ei­gentum“ über­führt werden – also ver­staat­licht, ent­eignet, ver­ge­sell­schaftet werden.

Ent­schä­digung ja – aber mit immensen Einbußen!

Und die Ent­schä­digung? Sie ist in Artikel 14 Abs. 3 GG geregelt, wonach eine Ent­schä­digung erfolgen muss.

Aber eine solche ist nicht an den Ver­kehrswert gebunden, sondern muss „gerechten Inter­essen des All­ge­mein­wohls“ entsprechen.

In der Praxis bedeutet das: Politik kann die Ent­schä­di­gungshöhe relativ frei fest­legen, solange sie nicht will­kürlich ist.

Mit anderen Worten: Sie ver­lieren Ihr Eigentum – und bekommen dafür viel­leicht die Hälfte.

Oder noch weniger.

Der schlei­chende Angriff auf das Eigentumsrecht

Artikel 14 GG schützt Eigentum – sagt man. Doch Artikel 15 ist der Hin­ter­ausgang der Eigentumsgarantie.

Und dieser Ausgang steht offen, sobald eine Regierung beschließt, dass dein Besitz „dem Gemeinwohl“ besser dienen würde, wenn er nicht mehr dir gehört.

Und wer bestimmt, was dem Gemeinwohl dient?

Richtig: Der Staat selbst. Eine Regierung, ein Minister, ein Gesetz – mehr braucht es nicht.

Ent­eignung durch die Hintertür

Was früher noch nach DDR roch, läuft heute unter dem wohl­klin­genden Begriff „Ver­ge­sell­schaftung“.

Aber der Effekt ist der­selbe: Sie sind raus. Ihr Besitz ist weg. Und Sie können nichts dagegen tun.

Heute trifft es Woh­nungs­be­sitzer. Morgen viel­leicht Land­wirte. Über­morgen Unternehmer.

Die Begründung? Kli­ma­schutz. Ener­gie­si­cherheit. Gerech­tigkeit. Not­stand. Krieg. Pandemie.

Die Mög­lich­keiten sind gren­zenlos – wenn der poli­tische Wille da ist.

Der gefähr­lichste Artikel des Grundgesetzes?

Artikel 15 wurde nie ange­wandt. Noch nicht. Doch in linken und grünen Kreisen wird er längst heiß dis­ku­tiert. Und wer glaubt, dass so etwas in Deutschland nicht pas­sieren kann, der hat die letzten Jahre nicht aufgepasst.

Wir leben in einer Zeit, in der:

- Bürger ent­eignet werden, wenn sie ihr Haus in „fal­schen“ Stadt­teilen besitzen,

- Bauern ent­eignet werden sollen, wenn sie „zu viel Land“ haben,

- Firmen über­nommen werden, wenn sie „sys­tem­re­levant“ sind.

Die Hemm­schwelle sinkt. Und Artikel 15 ist das per­fekte Werkzeug für eine stille Ent­eignung im Namen des Fortschritts.

Wachsam sein, bevor es zu spät ist

Der Sozi­al­staat wird zum Zugriffs­staat. Die Ver­fassung erlaubt es. Und wenn niemand hin­sieht, wird es eines Tages passieren:

Ein Gesetz, eine Mehrheit, ein Ziel – und Ihr Eigentum ist Geschichte.

Was bleibt, ist eine simple Wahrheit, die jeder Bürger kennen sollte:

In Deutschland gehört Ihnen nichts, was der Staat nicht irgendwann als „gemein­wohl­re­levant“ erklären kann.

Artikel 15 GG ist real, gültig und mächtig.

Er gibt dem Staat die recht­liche Mög­lichkeit, Eigentum im großen Stil zu ent­ziehen und zu ver­ge­sell­schaften – nicht will­kürlich, aber durch Gesetz, mit Ent­schä­digung nach poli­ti­schen Maßstäben.

Wer viel besitzt – sei es Land, Woh­nungen oder Pro­duk­ti­ons­mittel – kann prin­zi­piell betroffen sein, wenn der poli­tische Wille zur Anwendung vor­handen ist.

❗Eigentum in Deutschland ist nicht absolut – sondern jederzeit relativ zur poli­ti­schen Lage.

Wollen Sie wirklich in einem Land leben, in dem Ihr Besitz nur auf Widerruf gilt?

Dann schlafen Sie weiter. Oder fangen an, Fragen zu stellen.

Etwa, warum die Ber­liner SPD im Dezember 2025 das soge­nannte „Ver­ge­sell­schaf­tungs­gesetz“ ins Abge­ord­ne­tenhaus ein­bringen will?

Denn genau das ist ein „Ent­eig­nungs­gesetz!“

Mehr in Teil 2!

Der Artikel erschien zuerst bei GuidoGrandt.de.

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