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Alter soll digital kon­trol­liert werden — Frank­reich beschließt Social Media Verbot für unter 15-Jährige

Frank­reich hat als erstes Land der Euro­päi­schen Union ein Verbot der Nutzung sozialer Medien für Jugend­liche unter 15 Jahren beschlossen. Die Platt­form­be­treiber werden künftig ver­pflichtet, wirksame Alters­kon­trollen einzuführen.

Damit rückt die sys­te­ma­tische digitale Über­prüfung des Alters in den Mit­tel­punkt der Jugendschutzdebatte.

Euro­päi­scher Vor­reiter: Frank­reich erzwingt digitale Alters­grenzen in sozialen Medien

Nachdem der Senat bereits zuge­stimmt hatte, votierte auch die Natio­nal­ver­sammlung mit klarer Mehrheit für das Gesetz. Prä­sident Emmanuel Macron zeigte sich zufrieden und kün­digte an, die neuen Rege­lungen bereits zum Beginn des neuen Schul­jahres in Kraft zu setzen. Soziale Netz­werke sollen für Kinder unter 15 Jahren dann nicht mehr zugänglich sein.

Die Technik der Zukunft: Wie Alters­kon­trollen soziale Netz­werke ver­ändern werden

Die Betreiber müssen sicher­stellen, dass keine unter 15-Jäh­rigen Zugang erhalten. Die kon­krete tech­nische Umsetzung bleibt noch offen. Es wird jedoch auf bestehende Ver­fahren zurück­ge­griffen, wie sie bereits zur Über­prüfung des Alters bei alters­be­schränkten Inhalten ein­ge­setzt werden. Gleich­zeitig werden auf euro­päi­scher Ebene Lösungen vor­an­ge­trieben, die eine Veri­fi­kation über Aus­weis­do­ku­mente oder ver­gleichbare Methoden ermög­lichen könnten. Damit wird die digitale Kon­trolle des Alters zur zen­tralen Vor­aus­setzung für die Nutzung sozialer Plattformen.

Von der Ankün­digung zur Rea­lität: Fristen für die Schließung jugend­licher Accounts

Das Verbot gilt ab dem 1. Sep­tember für neu erstellte Konten. Für bereits bestehende Accounts von unter 15-Jäh­rigen ist eine Über­gangs­frist von vier Monaten bis zum 1. Januar 2027 vor­ge­sehen. In dieser Phase müssen die Platt­formen die betref­fenden Konten iden­ti­fi­zieren und schließen. Wie genau die Betreiber Min­der­jährige zuver­lässig her­aus­filtern können, bleibt im Geset­zestext offen.

YouTube als Testfall: Zwi­schen pas­sivem Konsum und aktiver Beteiligung

Bei der Video­plattform YouTube dürfen Jugend­liche wei­terhin Videos anschauen. Aller­dings müssen auch hier Alters­kon­trollen ein­ge­führt werden, damit inter­aktive Funk­tionen wie das Kom­men­tieren nur für Nutzer über 15 Jahren frei­ge­schaltet sind. Aus­ge­nommen vom Verbot bleiben Enzy­klo­pädien sowie Platt­formen mit aus­drücklich päd­ago­gi­schem oder bil­dendem Zweck.

Daten­schutz versus Jugend­schutz: Die Debatte um ver­pflich­tende Ausweiskontrollen

Kritik kam vor allem von der linken Partei LFI. Ver­treter warnten, das Gesetz könnte in der Praxis dazu führen, dass jeder Nutzer zur Anmeldung in sozialen Netz­werken einen Per­so­nal­ausweis vor­legen oder sich einer Gesichts­er­kennung unter­ziehen muss. Die Partei stimmte daher gegen das Vor­haben. Der Senat hatte mit 243 zu zwei Stimmen zuge­stimmt, die Natio­nal­ver­sammlung mit 279 zu 81 Stimmen.

https://www.freiewelt.net/artikel/redaktion-hh/politik/frankreich-beschliesst-social-media-verbot-fuer-unter-15-jaehrige/44667

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