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Munition über deutsche Zivil­flug­häfen: Wie weit zieht die Bun­des­re­gierung Deutschland in den Krieg?

(David Berger) Wie viele deutsche Zivil­flug­häfen werden für Muni­ti­ons­trans­porte genutzt? Und wie viele ent­spre­chende Flüge gab es 2025 und 2026? Die Bun­des­re­gierung weigert sich, diese Fragen zu beant­worten. Die Infor­ma­tionen seien derart sen­sibel, dass sie nicht einmal als Ver­schluss­sache in der Geheim­schutz­stelle des Bun­des­tages hin­terlegt werden könnten. Doch hinter der Geheim­haltung steht eine noch grund­sätz­li­chere Frage: Wie weit ist Deutschland inzwi­schen in die mili­tä­rische Logistik des Ukraine-Krieges ein­ge­bunden – und welches Risiko einer wei­teren Eska­lation mit Russland nimmt die Bun­des­re­gierung dabei in Kauf?

Der Fund einer mit Spreng­stoff ver­se­henen Drohne am Flug­hafen Leipzig/Halle Anfang August hat eine Frage auf­ge­worfen, die bislang nur am Rande der öffent­lichen Debatte stand: Welche Rolle spielen deutsche Zivil­flug­häfen beim Transport von Munition? Dass Leipzig/Halle hierbei eine besondere Bedeutung besitzt, ist inzwi­schen öffentlich bekannt. Nach dem Droh­nenfund berich­teten WDR, NDR und „Süd­deutsche Zeitung“, dass eine ukrai­nische Antonow AN-124 am Vortag Munition für die Ukraine trans­por­tiert habe. Die Maschine sei zum Zeit­punkt des Droh­nen­fundes aller­dings leer gewesen. Die Tages­schau kor­ri­gierte ent­spre­chend ihre zunächst anders­lau­tende Darstellung.

Auch andere Medien berich­teten über ent­spre­chende Trans­porte. Nach Infor­ma­tionen des „Focus“ wurde Abge­ord­neten mit­ge­teilt, dass der letzte ent­spre­chende Trans­portflug vor dem Zwi­schenfall am 29. Juli statt­ge­funden habe. Das ZDF bezeichnet Leipzig inzwi­schen als wich­tigen Umschlag­platz für Mili­tär­güter für die Ukraine; die dort sta­tio­nierten Antonow-Maschinen trans­por­tieren neben ziviler Fracht auch Rüs­tungs­güter. Damit stellt sich die Frage, ob Leipzig/Halle ein Son­derfall ist – oder ob auch andere deutsche Zivil­flug­häfen für solche Trans­porte genutzt werden.

Sichert fragt nach deut­schen Zivilflughäfen
Der AfD-Bun­des­tags­ab­ge­ordnete Martin Sichert wollte genau das wissen. In einer Schrift­lichen Frage an die Bun­des­re­gierung fragte er, ob über deutsche Zivil­flug­häfen Muni­ti­ons­trans­porte statt­finden und, wenn ja, über wie viele Flug­häfen solche Trans­porte 2025 und 2026 abge­wi­ckelt wurden. Darüber hinaus wollte Sichert wissen, wie viele Flug­zeuge mit Muni­ti­ons­trans­porten in diesem Zeitraum von deut­schen Zivil­flug­häfen gestartet sind. Für den Fall einer Ver­neinung fragte er aus­drücklich, ob die Bun­des­re­gierung mit Sicherheit aus­schließen könne, dass ent­spre­chende Trans­porte statt­ge­funden hätten.

Die Antwort des Bun­des­ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­riums vom 19. August 2026 fällt ein­deutig aus: Die Bun­des­re­gierung gibt die ver­langten Infor­ma­tionen nicht heraus: „Bezüglich der im Sinne der Fra­ge­stellung erbe­tenen Infor­ma­tionen ist die Bun­des­re­gierung nach sorg­fäl­tiger Abwägung zu der Auf­fassung gelangt, dass eine Beant­wortung aus Gründen des Staats­wohls aus­nahms­weise nicht erfolgen kann.“ Die ver­langten Infor­ma­tionen berührten das Staatswohl „in besonders hohem Maße“.

Die Bun­des­re­gierung nennt dafür einen kon­kreten Grund. Würde sie die Fragen beant­worten, würden dadurch „spe­zi­fische Infor­ma­tionen zur Nutzung deut­scher Zivil­flug­häfen und zur Häu­figkeit der Nutzung offen­gelegt“. Genau diese Angaben könnten nach Ein­schätzung der Regierung für mög­liche Angriffe von Bedeutung sein: „Dadurch würde das Risiko der Aus­spähung sowie mög­licher wei­terer Sabo­ta­ge­an­griffe gegen zivile Flug­häfen erhöht werden.“ Durch solche Trans­parenz könnte der Betrieb der betref­fenden Ein­rich­tungen und deren Ein­satz­fä­higkeit beein­trächtigt werden.

Diese Begründung erhält vor dem Hin­ter­grund der Ereig­nisse von Leipzig/Halle zusätz­liches Gewicht. Dort war eine mit Spreng­stoff ver­sehene Drohne in unmit­tel­barer Nähe ukrai­ni­scher Trans­port­flug­zeuge ent­deckt worden. Bun­des­in­nen­mi­nister Alex­ander Dob­rindt sprach anschließend von einem „hybriden Anschlags­sze­nario“ und einer neuen Gefah­ren­qua­lität. Wer hinter dem Vorgang steckt, ist aber wei­terhin nicht abschließend geklärt.

Nicht einmal die Abge­ord­neten dürfen es erfahren
Bei sicher­heits­re­le­vanten par­la­men­ta­ri­schen Anfragen besteht grund­sätzlich die Mög­lichkeit, Infor­ma­tionen nicht öffentlich zu machen, sondern sie ein­zu­stufen und lediglich einem begrenzten Kreis zugänglich zu machen. Doch selbst diese Mög­lichkeit lehnt die Bun­des­re­gierung hier aus­drücklich ab. Die Angaben seien so sen­sibel, „dass selbst ein gering­fü­giges Risiko des Bekannt­werdens unter keinen Umständen hin­ge­nommen werden kann“. Deshalb scheide sogar eine VS-Ein­stufung und Hin­ter­legung der Infor­ma­tionen in der Geheim­schutz­stelle des Deut­schen Bun­des­tages aus.

Damit soll nicht nur die Öffent­lichkeit nicht erfahren, welche deut­schen Zivil­flug­häfen für Muni­ti­ons­trans­porte genutzt werden und wie häufig solche Flüge statt­finden. Auch einem begrenzten Kreis von Abge­ord­neten will die Bun­des­re­gierung diese Infor­ma­tionen nicht zugänglich machen. Das Ver­tei­di­gungs­mi­nis­terium begründet dies mit der mög­lichen Gefährdung von „Per­sonal, Flug­zeugen und Infra­struktur“. Das Geheim­hal­tungs­in­teresse des Staates wiege deshalb schwerer als das par­la­men­ta­rische Informationsrecht.

Die Antwort ist kein Beleg dafür, dass über zahl­reiche deutsche Zivil­flug­häfen Munition trans­por­tiert wird. Die Bun­des­re­gierung nennt weder Flug­häfen noch Zahlen und bestätigt auch kein bun­des­weites Trans­portnetz. Eine solche Behauptung ginge über das Dokument hinaus. Auf­fällig ist jedoch, wie weit die Geheim­haltung reicht. Die Bun­des­re­gierung erklärt nicht etwa, Leipzig/Halle sei der einzige betref­fende Zivil­flug­hafen. Statt­dessen ver­weigert sie jede Aus­kunft über die „Nutzung deut­scher Zivil­flug­häfen“ und aus­drücklich auch über die „Häu­figkeit der Nutzung“. Als Grund nennt sie die Gefahr von Aus­spähung und wei­teren Sabotageangriffen.

Wie weit soll Deutschland noch in diesen Krieg hin­ein­ge­zogen werden?
Genau an diesem Punkt reicht es nicht mehr, nur über Geheim­haltung und par­la­men­ta­rische Infor­ma­ti­ons­rechte zu sprechen. Die Antwort des Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­riums wirft eine viel grund­sätz­li­chere poli­tische Frage auf: Welche Rolle spielt Deutschland inzwi­schen tat­sächlich in der mili­tä­ri­schen Logistik des Ukraine-Krieges?

Seit Beginn des Krieges ist die deutsche Betei­ligung Schritt für Schritt aus­ge­weitet worden. Aus der anfäng­lichen Debatte über Helme wurden Waf­fen­lie­fe­rungen, aus Waf­fen­lie­fe­rungen schwere Waf­fen­systeme, aus der Unter­stützung der Ukraine Aus­bildung, Wartung, Finan­zierung und eine immer engere Ein­bindung in die mili­tä­rische Infra­struktur des west­lichen Bünd­nisses. Munition, die über deutsche Zivil­flug­häfen in Richtung Ukraine trans­por­tiert wird, gehört in diesen Zusammenhang.

Mit Ukraine-Soli­da­rität hat das schon lange nichts mehr zu tun. Eine Regierung, die solch dunkle Wege beschreitet, muss sich die Frage gefallen lassen, ob sie in ihrem Wunsch nach Kriegs­tüch­tigkeit über­haupt noch rote Linien kennt. Denn jeder weitere Schritt mili­tä­ri­scher Unter­stützung ver­ändert das Ver­hältnis Deutsch­lands zu einem Krieg, an dem die Bun­des­re­publik nach eigenem Selbst­ver­ständnis nicht als Kriegs­partei beteiligt ist. Zwi­schen der völ­ker­recht­lichen Frage einer for­mellen Kriegs­be­tei­ligung und der poli­ti­schen Rea­lität einer immer umfang­rei­cheren mili­tä­ri­schen Unter­stützung liegt ein Raum, über den viel zu selten offen gesprochen wird.

Gerade deshalb bekommt die Antwort auf Sicherts Anfrage einen bit­teren Bei­geschmack: Während der Bevöl­kerung ständig ver­si­chert wird, Deutschland befinde sich nicht im Krieg mit Russland, werden offenbar selbst zivile deutsche Flug­häfen in eine mili­tä­rische Logistik ein­be­zogen, deren tat­säch­licher Umfang so geheim ist, dass ihn nicht einmal Bun­des­tags­ab­ge­ordnete erfahren sollen.

Kriegs­po­litik im Schatten der Geheimhaltung
Dass es hier nicht um theo­re­tische Risiken geht, macht aus­ge­rechnet die Bun­des­re­gierung in ihrer Antwort deutlich. Sie begründet die Geheim­haltung aus­drücklich damit, dass eine Offen­legung weitere „Sabo­ta­ge­an­griffe gegen zivile Flug­häfen“ begüns­tigen könnte. Damit räumt sie selbst ein, dass die mili­tä­rische Nutzung ziviler Infra­struktur Sicher­heits­ri­siken für Ein­rich­tungen mit sich bringt, die zugleich von ganz nor­malen Pas­sa­gieren, Beschäf­tigten und Unter­nehmen genutzt werden.

Genau darüber müsste poli­tisch dis­ku­tiert werden. Wer ent­scheidet, welche zivilen Flug­häfen für Muni­ti­ons­trans­porte genutzt werden? Welche zusätz­lichen Gefahren ent­stehen dadurch? Wie werden Beschäf­tigte und Rei­sende geschützt? Und vor allem: Wo liegt die Grenze, an der mili­tä­rische Unter­stützung für die Ukraine in eine immer gefähr­li­chere direkte Kon­fron­tation Deutsch­lands mit Russland über­zu­gehen droht? Wer diese Fragen stellt, betreibt keine rus­sische Pro­pa­ganda. In einem Krieg zwi­schen einer Atom­macht und einem von NATO-Staaten massiv unter­stützten Gegner gehört die Ver­meidung einer direkten Kon­fron­tation zu den ele­men­taren Auf­gaben ver­ant­wort­licher Politik. Eben daran fehlt es der Bun­des­re­gierung. Seit Jahren wird nahezu jede weitere Aus­weitung der mili­tä­ri­schen Unter­stützung als alter­na­tivlos dar­ge­stellt. Wer vor Eska­la­ti­ons­ge­fahren warnt, wird schnell als Putin-Ver­steher oder als Gegner der Ukraine abge­kanzelt. Gleich­zeitig wird die deutsche Infra­struktur immer stärker auf mili­tä­rische Anfor­de­rungen ausgerichtet.

Nun erfahren wir, dass selbst Zivil­flug­häfen Teil dieser Ent­wicklung sind – zumindest Leipzig/Halle nach­weislich. Wie viele weitere dazu­ge­hören, bleibt Staats­ge­heimnis. Wenn zivile deutsche Flug­häfen für Muni­ti­ons­trans­porte genutzt werden, wenn die Bun­des­re­gierung deshalb Sabo­ta­ge­an­griffe auf diese Flug­häfen fürchtet und wenn die ent­spre­chenden Struk­turen nicht einmal gegenüber Abge­ord­neten offen­gelegt werden dürfen, dann ist Deutschland von den Gefahren dieses Krieges längst nicht mehr so weit ent­fernt, wie es die poli­tische Sprache von der bloßen „Unter­stützung der Ukraine“ glauben machen möchte.

Die Bun­des­re­gierung gegen unsere Verfassung?
Eine ver­ant­wor­tungs­be­wusste Regierung müsste alles dar­an­setzen, eine direkte mili­tä­rische Kon­fron­tation mit Russland zu ver­hindern. Statt­dessen ent­steht der Ein­druck einer Politik, die Deutschland Schritt für Schritt tiefer in die mili­tä­rische Aus­ein­an­der­setzung hin­ein­führt und die damit ver­bun­denen Risiken anschließend zum Grund erklärt, der eigenen Bevöl­kerung und sogar ihren par­la­men­ta­ri­schen Ver­tretern Infor­ma­tionen vor­zu­ent­halten. Der Droh­nenfund von Leipzig/Halle könnte deshalb mehr gewesen sein als ein ein­zelner Sicher­heits­vorfall. Er hat für einen kurzen Augen­blick sichtbar gemacht, wie nahe mili­tä­rische Logistik und ziviler Alltag inzwi­schen zusam­men­ge­rückt sind. Wie viele deutsche Zivil­flug­häfen davon betroffen sind, wissen wir nicht. Die Bun­des­re­gierung weiß es. Und sie will nicht einmal dem Bun­destag sagen, wie viele es sind. Was aber am schwersten wiegt, ist die Non­cha­lance mit der man über einen Beschluss des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts aus dem Jahr 2025 hin­weggeht. Damals stellte das Gericht fest: „Unter den heu­tigen poli­ti­schen Bedin­gungen, in denen Kriege in der Regel nicht mehr förmlich erklärt werden, steht eine suk­zessive Ver­stri­ckung in bewaffnete Aus­ein­an­der­set­zungen dem offi­zi­ellen Kriegs­ein­tritt gleich.“

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