Weil er einen Weih­nachtsbaum vor einer Kita auf­stellte — Gärtner wegen Haus­frie­dens­bruch zu 2400 Euro Strafe verurteilt

Kaum ein Vorgang legt den geis­tigen Zustand und die kul­tu­relle Ver­fasstheit dieses Landes so offen wie das rechts­kräftige Urteil gegen einen Gärtner, der nachts einen Weih­nachtsbaum vor einer Kin­der­ta­ges­stätte auf­stellte — und nun dafür rechts­kräftig ver­ur­teilt wurde.

Weih­nachten unter Rassismusverdacht

Ein 55-jäh­riger Gärtner betrat im Dezember 2023 nachts das umzäunte Gelände einer Kin­der­ta­ges­stätte im Ham­burger Stadtteil Lok­stedt. Er stellte dort einen Weih­nachtsbaum auf und legte Geschenke dar­unter. Nach eigenen Angaben wollte er den Kindern etwas Gutes tun.

Die Ein­richtung hatte sich nach eigenen Angaben gemeinsam mit den Kindern dagegen ent­schieden, einen Weih­nachtsbaum auf­zu­stellen. Man wolle keine Kinder aus­schließen, die einer anderen Religion ange­hören. Andere weih­nacht­liche Zeichen wie Advents­kränze waren gleichwohl vor­handen. In zehn Jahren hatte sich die Kita nur dreimal für einen Baum entschieden.

Die Kita erstattete Anzeige wegen Haus­frie­dens­bruchs. Eine Gerichts­spre­cherin machte deutlich: Hätte der Mann den Baum vor dem Zaun auf­ge­stellt, wäre keine Anzeige erfolgt. Weil er das umzäunte Gelände betrat, erfüllte er den Tatbestand.

Die Staats­an­walt­schaft bot an, das Ver­fahren gegen Zahlung von 500 Euro ein­zu­stellen. Der Gärtner lehnte ab. Das Amts­ge­richt Hamburg ver­ur­teilte ihn im November 2024 zu einer Geld­strafe. Er legte Rechts­mittel ein und rügte in der Revision, die Kita habe keinen wirk­samen Straf­antrag gestellt. Das Han­sea­tische Ober­lan­des­ge­richt Hamburg folgte dem nicht, bestä­tigte den Schuld­spruch, ver­warnte den Mann und behielt eine Geld­strafe von 30 Tages­sätzen zu je 80 Euro vor. Die 2400 Euro muss er im juris­ti­schen Sinn zunächst nicht als Strafe zahlen. Statt­dessen soll er den­selben Betrag als Auflage an eine Ein­richtung für Kinder über­weisen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Mann wollte Kindern ein Stück über­lie­ferter Fest­kultur zurück­geben. Die Justiz ant­wortete mit Ver­ur­teilung wegen Haus­frie­dens­bruchs und einer Auflage von 2400 Euro.

Weih­nachten unter Rassismusverdacht

Ein 55-jäh­riger Gärtner betrat im Dezember 2023 nachts das umzäunte Gelände einer Kin­der­ta­ges­stätte im Ham­burger Stadtteil Lok­stedt. Er stellte dort einen Weih­nachtsbaum auf und legte Geschenke dar­unter. Nach eigenen Angaben wollte er den Kindern etwas Gutes tun.

Die Ein­richtung hatte sich nach eigenen Angaben gemeinsam mit den Kindern dagegen ent­schieden, einen Weih­nachtsbaum auf­zu­stellen. Man wolle keine Kinder aus­schließen, die einer anderen Religion ange­hören. Andere weih­nacht­liche Zeichen wie Advents­kränze waren gleichwohl vor­handen. In zehn Jahren hatte sich die Kita nur dreimal für einen Baum entschieden.

Die Kita erstattete Anzeige wegen Haus­frie­dens­bruchs. Eine Gerichts­spre­cherin machte deutlich: Hätte der Mann den Baum vor dem Zaun auf­ge­stellt, wäre keine Anzeige erfolgt. Weil er das umzäunte Gelände betrat, erfüllte er den Tatbestand.

Die Staats­an­walt­schaft bot an, das Ver­fahren gegen Zahlung von 500 Euro ein­zu­stellen. Der Gärtner lehnte ab. Das Amts­ge­richt Hamburg ver­ur­teilte ihn im November 2024 zu einer Geld­strafe. Er legte Rechts­mittel ein und rügte in der Revision, die Kita habe keinen wirk­samen Straf­antrag gestellt. Das Han­sea­tische Ober­lan­des­ge­richt Hamburg folgte dem nicht, bestä­tigte den Schuld­spruch, ver­warnte den Mann und behielt eine Geld­strafe von 30 Tages­sätzen zu je 80 Euro vor. Die 2400 Euro muss er im juris­ti­schen Sinn zunächst nicht als Strafe zahlen. Statt­dessen soll er den­selben Betrag als Auflage an eine Ein­richtung für Kinder über­weisen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Wenn Ideo­logen den Brauch verwalten

Kaum etwas bildet den geis­tigen Zustand und die erbärm­liche kul­tu­relle Ver­fasstheit dieses Landes schärfer ab als dieses Urteil gegen einen mild­tä­tigen Gärtner. Er wollte Kindern ein Stück Kultur zurück­geben, das ihnen von zunehmend geistig umnach­teten Anti­ras­sismus-Auf­sehern, Gender-Kom­mis­saren und Ideo­logen des Viel­falts­im­pe­ria­lismus vor­ent­halten wurde. Weih­nachten wird dabei nicht als gemeinsame Erin­nerung behandelt, sondern als poten­zi­eller Über­griff. Der Baum gilt als Bekenntnis, das andere ver­letzt. Die Abwe­senheit des Baumes gilt als Neutralität.

Neu­tra­lität heißt nicht, über Jahr­hun­derte gewachsene Tra­di­tionen und reli­giöse Gebräuche auf­zu­geben, sondern kul­tu­reller Selbstmord. Die Kinder werden zu Sta­tisten einer ideo­lo­gi­schen Angst vor hal­lu­zi­nierter Dis­kri­mi­nierung degra­diert, die sich selbst als Für­sorge insze­niert. Wer wider­spricht, steht schnell als unsen­sibel da. Wer dagegen auf­be­gehrt wie der Gärtner, steht vor Gericht.

https://www.freiewelt.net/artikel/redaktion-hh/politik/gaertner-wegen-hausfriedensbruch-zu-2400-euro-strafe-verurteilt/44986

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