screenshot youtube

Kinder für 37.000 Euro: Wider­stand gegen Leih­mut­ter­schafts­messe in Warschau

37.000 bis 65.000 Euro für ein Kind: In War­schau will ein ukrai­ni­scher Anbieter für kom­mer­zielle Leih­mut­ter­schaft werben. Lebens­schützer und Ver­treter der katho­li­schen Kirche laufen dagegen Sturm. Sie sehen in dem Geschäft eine Aus­beutung von Frauen und die Gefahr, dass Kinder zur Ware auf einem inter­na­tio­nalen Markt werden.

Am 12. und 13. Sep­tember soll in War­schau eine Wer­be­ver­an­staltung des ukrai­ni­schen Unter­nehmens Bio­TexCom statt­finden. Das Unter­nehmen ver­mittelt Leih­mut­ter­schaften und bietet nach einem Bericht von CNA Deutsch unter­schied­liche „Pakete“ an, deren Preise zwi­schen rund 37.000 und 65.000 Euro liegen. Inter­es­senten sollen sich dort über Mög­lich­keiten infor­mieren können, ihren Kin­der­wunsch mit Hilfe einer Leih­mutter zu erfüllen. Gegen die Ver­an­staltung regt sich in Polen Wider­stand. Das Rechts­in­stitut Ordo Iuris hat sich an das pol­nische Jus­tiz­mi­nis­terium gewandt und fordert ein Ein­schreiten der Behörden. Nach Ansicht der Orga­ni­sation geht es dabei nicht allein um die mög­liche Aus­beutung von Frauen, sondern auch um den Schutz des Kindes. Dieses wird zum Gegen­stand eines Ver­trages, an dessen Ende seine Übergabe an die Auf­trag­geber steht.

Auch die katho­lische Kirche in Polen lehnt Leih­mut­ter­schaft ent­schieden ab. Die pol­nische Bischofs­kon­ferenz hat darauf hin­ge­wiesen, dass mensch­liches Leben nicht zum Gegen­stand kom­mer­zi­eller Ver­ein­ba­rungen gemacht werden dürfe. Die Kritik richtet sich nicht gegen den ver­ständ­lichen Kin­der­wunsch, sondern gegen eine Praxis, bei der Schwan­ger­schaft, Geburt und Übergabe eines Kindes ver­traglich orga­ni­siert und bezahlt werden.

Die War­schauer Ver­an­staltung ver­weist zugleich auf ein gesamt­eu­ro­päi­sches Problem. In zahl­reichen Staaten ist Leih­mut­ter­schaft ver­boten oder erheblich ein­ge­schränkt. Die Branche arbeitet jedoch inter­na­tional: Kunden werden in einem Land ange­worben, Schwan­ger­schaft und Geburt finden in einem anderen statt, anschließend kehren die Auf­trag­geber mit dem Kind in ihren Hei­mat­staat zurück. Olivia Maurel von der inter­na­tio­nalen Casa­blanca-Erklärung gegen Leih­mut­ter­schaft warnt seit län­gerem vor diesen Struk­turen. Wo nationale Rechts­ord­nungen aus­ein­an­der­fallen, können Ver­mittler die Unter­schiede für ihr Geschäfts­modell nutzen. Ordo Iuris fordert deshalb für Polen ein umfas­sendes Verbot nach ita­lie­ni­schem Vorbild. Italien hat seine Gesetz­gebung so ver­schärft, dass auch im Ausland in Anspruch genommene Leih­mut­ter­schaften straf­recht­liche Folgen für ita­lie­nische Staats­bürger haben können. Ein natio­nales Verbot soll so nicht durch die Reise in ein anderes Land aus­ge­hebelt werden können.

Auch Deutschland betroffen

Die Aus­ein­an­der­setzung betrifft auch Deutschland. Hier­zu­lande sind Leih­mut­ter­schaft und deren Ver­mittlung grund­sätzlich ver­boten. Aus­län­dische Anbieter können jedoch Inter­es­senten Wege auf­zeigen, eine Leih­mut­ter­schaft in Staaten in Anspruch zu nehmen, in denen sie erlaubt ist. Auch soge­nannte „Wunschbaby“-Messen haben deshalb in Deutschland wie­derholt Kritik aus­gelöst. So ent­steht eine recht­liche und mora­lische Schieflage: Eine Praxis, die der deutsche Gesetz­geber im Inland nicht zulässt, kann über inter­na­tionale Anbieter und aus­län­dische Kli­niken dennoch orga­ni­siert werden.

Die Preis­listen aus War­schau lassen zugleich die beschö­ni­gende Sprache der Branche brüchig werden. Wenn ver­schiedene Leis­tungs­pakete Zehn­tau­sende Euro kosten, Schwan­ger­schaft und Geburt Bestandteil eines Ver­trages sind und am Ende die Übergabe des Kindes steht, geht es nicht mehr allein um Repro­duk­ti­ons­me­dizin. Der Kin­der­wunsch mag menschlich nach­voll­ziehbar und mit großem Leid ver­bunden sein. Ein Anspruch auf ein Kind folgt daraus nicht – und erst recht kein Recht, den Körper einer anderen Frau für eine Schwan­ger­schaft in Anspruch zu nehmen und die Her­ausgabe des gebo­renen Kindes ver­traglich festzulegen.

Hier liegt der Kern der katho­li­schen und lebens­recht­lichen Kritik: Der Mensch darf niemals Mittel zur Erfüllung der Wünsche eines anderen Men­schen werden. Bei der kom­mer­zi­ellen Leih­mut­ter­schaft wird die Frau zur bezahlten Trä­gerin einer Schwan­ger­schaft, während das Kind zum Gegen­stand einer Ver­ein­barung wird. Die Zahlen aus War­schau bringen diese Rea­lität deut­licher zum Aus­druck als jede Wer­be­bro­schüre: 37.000, 50.000 oder 65.000 Euro – unter­schied­liche Preise, unter­schied­liche Leis­tungen, unter­schied­liche Pakete. Nur eines sollte sich einer solchen Kal­ku­lation grund­sätzlich ent­ziehen: ein Mensch.

Sie sehen gerade einen Platz­hal­ter­inhalt von Standard. Um auf den eigent­lichen Inhalt zuzu­greifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Dritt­an­bieter wei­ter­ge­geben werden.

Weitere Infor­ma­tionen

  • Top Artikel

  • Service-Hotline:
    0179-6695802

  • Servicezeiten:
    Mo. und Do.: 10:00 - 12:00 Uhr
    Mi.: 15:00 - 18:00 Uhr