EuGH erleichtert Abschiebung in andere EU-Länder

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Deutschland darf Asyl­be­werber unab­hängig vom Zustand des dor­tigen Sozi­al­systems in andere EU-Länder abschieben. Das geht aus einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichtshofs (EuGH) vom Dienstag hervor. Nur wenn der Asyl­be­werber durch die Abschiebung in eine Lage “extremer mate­ri­eller Not” ver­setzt werde, die gegen das Verbot unmensch­licher oder ernied­ri­gender Behandlung ver­stoße, sei eine Über­stellung in andere EU-Mit­glied­staaten nicht gestattet.Mängel im Sozi­al­system des betref­fenden Mit­glied­staats erlaubten aller­dings für sich allein genommen nicht den Schluss, dass das Risiko einer solchen Behandlung bestehe, urteilten die Luxem­burger Richter.
 

Luxemburg (dts Nach­rich­ten­agentur) — Foto: Flücht­linge, über dts Nachrichtenagentur