Hal­lenbad München: 14-jäh­riger Inten­siv­täter ver­sucht 13-Jährige zu ver­ge­wal­tigen und droht mit dem Tod

Die Nach­richten reißen nicht ab. Gestern gab es wieder Neu­ig­keiten aus der Welt der öffent­lichen Schwimm­bäder. Was noch vor fünf Jahren eine Haupt­at­traktion für Kinder und Teenies in den Som­mer­ferien war – bei strah­lendem Son­nen­schein ins Schwimmbad, am besten Freibad – das wird heute zunehmend zu einem Spieß­ru­tenlauf für Mädchen. Und die Beläs­tiger werden immer jünger.

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So geschehen im Westbad in München, Stadtteil Pasing. Im Westbad herrscht reger Betrieb. Am Don­nerstag, den 1. August gegen 17:30 Uhr, trifft eine Schü­lerin im Westbad auf einen 14-jäh­rigen Jungen. Der Teenager lockt das Mädchen zu sich in seine Umklei­de­kabine, die er gleich von innen ver­riegelt. Umstandslos beginnt er, das Kind im Intim­be­reich zu begrap­schen. Selbst noch ein halbes Kind, ver­langt er von dem 13jährigen Mädchen, dass es ihn oral befriedigt. Unglaublich: Ein Vier­zehn­jäh­riger nötigt eine Drei­zehn­jährige zu einem Blowjob und hält ihr auch noch den Hals zu und bedroht sie mit dem Tod: „Du wirst noch sterben“, wenn sie ihm nicht zu willen ist oder irgend­je­mandem etwas sagt. Das ist schlicht unfassbar.
Das Mädchen hat sich vehement geweigert und fing an zu weinen, der 14-jährige Iraker trat dann doch die Flucht an. Um sie aber noch gehörig ein­zu­schüchtern, schlug er ihr mit der flachen Hand ins Gesicht und packte sie grob am Hals – samt Todes­drohung. Dann machte er sich davon. Das junge Mädchen saß bit­terlich weinend in der Kabine, sodass der Bade­meister darauf auf­merksam wurde. Er fand das junge Ding, hörte was sich zuge­tragen hatte und ver­stän­digte die Polizei.
Der Jugend­liche war zwar schon auf und davon, doch einem Bericht zufolge konnte er in der elter­lichen Wohnung auf­ge­funden und fest­ge­nommen werden. Der Vorwurf: sexu­eller Miss­brauch eines Kindes. Auf Anordnung der Staats­an­walt­schaft wurde er zunächst in der Haft­an­stalt des Münchner Poli­zei­prä­si­diums unter­ge­bracht. Kurz danach erließ ein Ermitt­lungs­richter Haft­befehl gegen den jugend­lichen Iraker.
Der Junge ist schon trotz seines zarten Alters ein erfah­rener Kri­mi­neller. Er ist ein poli­zei­be­kannter Inten­siv­täter. Als Inten­siv­täter gilt man, wenn man innerhalb eines Jahres einen „High­score“ von meh­reren Straf­taten, dar­unter Gewalt­straf­taten begangen hat. Nun sitzt er in U‑Haft, da Ver­dun­ke­lungs­gefahr besteht.