AfD Sachsen darf 30 Kan­di­daten zur Land­tagswahl aufstellen

Leipzig — Die AfD Sachsen darf mit 30 Kan­di­daten zur säch­si­schen Land­tagswahl am 1. Sep­tember antreten. Das ent­schied der Ver­fas­sungs­ge­richtshof Sachsen am Frei­tag­nach­mittag in Leipzig, meldet die Nach­rich­ten­agentur dts.
Der Lan­des­wahl­aus­schuss hatte bean­standet, dass die AfD auf zwei getrennten Par­tei­tagen ihre Kan­di­daten auf­stellte und das anfangs beschlossene Wahl­ver­fahren später wieder änderte. Die Partei legte Beschwerde ein, nachdem die zweite Liste nicht aner­kannt und nur 18 Kan­di­daten zuge­lassen wurden. Mit dem heu­tigen Urteil muss die AfD wei­terhin auf 31 Lis­ten­plätze ver­zichten. Bemer­kenswert ist der Vorgang insofern, dass Partei in Sachsen aus frü­heren Pro­blemen mit der Auf­stellung der Lis­ten­kan­di­daten nicht gelernt hat – oder waren da etwa Sabo­teure im Spiel?