Ein halbes Jahr ist es her, dass in Schiffdorf, im Landkreis Cuxhaven, helle Aufregung herrschte. Mit rund 3.510 Seelen ist das kleine Städtchen – oder größeres Dorf — wahrscheinlich auch eher beschaulich. Mitsamt seinen eingemeindeten Ortschaften kommt Schiffdorf gerade auf 14.000 Einwohner. Das Standesamt ist ein rietgedecktes altes Fachwerkhaus mit Ziegelgefache, der örtliche Angelsportverein Wehden lud am 29. September zum „Hegefischen“ ein, und eine „End of Summer“ Quiltausstellung sowie das Herbstschützenfest am selben Datum gehören zu den Highlights des kulturellen Lebens. Wunderbare, heile Welt.
Nicht ganz. Am 7. März dieses Jahres spielte sich ein Drama an der Max-Eyth-Schule in Schiffdorf ab. Bewaffnete Zivilfahnder wollten einen „jungen Mann aus dem Sudan“ abholen, schreibt die Seite „Nord24“. Eine Lehrerin hat sich jedoch schützend vor den Gesuchten gestellt, wobei sie angeblich verletzt wurde.
Polizeieinsatz an einer berufsbildenden Schule wegen eines Flüchtlings
Dass die Norddeutschen in der Regel nicht besonders gesprächig sind, ist bekannt. Doch trotz der ganzen Aufregung wollte die betreffende Schule überhaupt keinen Kommentar geben und verwies die Anfragen der Presse an die Landesschulbehörde in Lüneburg. Aber auch da stießen die Journalisten auf Schweigen. Ebenso verhielt sich der Leiter der Berufsbildenden Schulen in Schiffdorf, Meinhard Buchwitz: „Kein Kommentar“ und der Verweis auf die Landesschulbehörde. Andreas Herbig, Sprecher dieser Behörde wollte die Vorfälle ebenfalls „nicht weiter kommentieren“. Doch er machte eine kryptische Andeutung: Eine Beschulung könne „nur in einem angstfreien Raum stattfinden“. In welche Richtung der Vorwurf, Angst zu verbreiten, ging, ist damit nicht eindeutig gesagt, lässt aber die Vermutung zu, dass das gegen den Polizeieinsatz gerichtet war.
Auch weitere Auskünfte aus der Landesbehörde bleiben mehr als vage, man könnte es auch als „mauern“ bezeichnen. Offensichtlich ist die Sache auch den Behörden zu heiß. Auch Bianca Schöneich von der Landesschulbehörde möchte wenig zu möglichen, dienstrechtlichen Konsequenzen für die betreffende Lehrerin sagen, sondern ergeht sich in juristisch Ungefährem. Man erhalte in der Behörde routinemäßig Kenntnis von Strafsachen gegen Beamte oder Tarifbeschäftigte, die in Schulen tätig sind. Man prüfe grundsätzlich nach dem Bekanntwerden entsprechende dienst- oder arbeitsrechtliche Schritte. Und nein, aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen könne man den Namen der Lehrerin natürlich nicht nennen.
Was war geschehen, dass ein solcher Eiertanz stattfindet?
Der 28jährige Flüchtling Mammoud F. aus dem Sudan war in Frankreich zuerst registriert worden, wohin er nach den Richtlinien des Dublin-Verfahrens auch zurückgeführt werden sollte. Nach dieser Regelung muss ein Flüchtling oder Asylsuchender in dem Land, wo er zuerst registriert wird, auch die Entscheidung über seinen Asylantrag abwarten. Herr F. wäre zum 31. August ausreisepflichtig gewesen.
Es ging also keineswegs darum, ihn in den Sudan abzuschieben oder gar darum, ihn dort irgendeiner drakonischen Strafe auszuliefern, sondern einfach darum, ihn nach Frankreich zurückzubringen, was gemeinhin als zivilisiertes Land gilt und wo Herrn Mammoud F. sicherlich nichts Grauenhaftes oder Menschenrechtswidriges drohte. Herr F. war schlicht und einfach illegal in Deutschland. Laut Nord24 ging es auch nur um eine vorübergehende Festnahme durch die Polizei zur Abwicklung des Vorgangs und nicht um eine ungerechte Einkerkerung.
Der junge Sudanese besuchte bekanntermaßen einen Sprachförderkurs an der Max-Eyth-Schule und wohnte in Schiffdorf. Auf dem Wege der Amtshilfe kamen daher Polizeibeamte an die Schule und fragten eine Lehrerin, in welchem Raum sich denn der sudanesische Flüchtling Mammoud F. befinde. Daraufhin schickte die Lehrerin die Beamten in einen falschen Raum, was diese sofort bemerkten und auch schnell den richtigen Raum fanden, in dem der Gesuchte sich aufhielt. Die Lehrerin stellte sich den Beamten in den Weg, um die Festnahme des Herrn Mammoud F. zu verhindern. Korrekterweise erteilten ihr die Polizeibeamten einen Platzverweis. Die Lehrerin, wahrscheinlich bereits im Gutmenschen-Helden-Rettungsmodus, „akzeptierte den Platzverweis nicht“, sie wollte also offensichtlich nicht weichen und die Zivilfahnder setzten den Platzverweis durch, indem sie die Frau zum Ausgang der Schule bringen wollten. Die riss sich aber los. Es muss ein ziemliches Geschrei und Gezerre gegeben haben, wahrscheinlich einen bühnenreifen Auftritt der Dame, denn zwei bewaffnete Fahnder lassen nicht so einfach los, wenn sie schon so weit gehen, jemanden mit Zwang aus einem Gebäude zu schleppen.
5000 Euro wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte
Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas ist gleichzeitig Pressesprecher der Staatsanwaltschaft in Stade. Er hat einen ausgezeichneten Ruf und sein ausgeprägter Gerechtigkeitssinn wird immer wieder gerühmt. Er ermittelt gegen die Lehrerin wegen „Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte“. Seiner Meinung nach ist hier eine Strafe in Form von 50 Tagessätzen á 100 Euro fällig. Die selbsternannte Widerstandskämpferin hat dementsprechend vom Amtsgericht Geestland — auf Antrag der Staatsanwaltschaft – den Strafbefehl von 5000 Euro zugestellt bekommen, wie Amtsgerichtsdirektor Axel Döscher gegenüber der Presse erklärte. Ihr Verteidiger habe dagegen fristgerecht Widerspruch eingelegt.
Nun wird es also zu einer Hauptverhandlung am Amtsgericht Geestland kommen. Worauf sich die Argumentation des Anwaltes wohl stützen wird? Wahrscheinlich wird man nicht fehl gehen in der Annahme, dass es eine hypermoralische Crawamina sein wird, von der Mitmenschlichkeit und Hilfsbereitschaft für Menschen in Not und dass sich die Beschuldigte doch nur für das Wahre, Gute und Schöne eingesetzt habe. Vielleicht ein wenig zu nachdrücklich, ja, aber als „schuldig“ könne man die Guteste doch keineswegs einstufen.
Widerspruch? Mit welcher Begründung bitte?
Nun, das Recht kennt viele Schuldminderungs- und ausschlussgründe. Aber über eine Neuerfindung namens „Putativ-Nothilfe-Exzess“ als Schuldausschlussgrund könnte man auch in Fachkreisen staunen. Insbesondere, da eine der beiden Grundvoraussetzungen, nämlich die Rechtswidrigkeit des Angriffes fehlt, zumal der „Angriff“ schon nicht gegeben war. Außerdem ist eine Nothilfelage auch dann nicht geltend zu machen, wenn der Angegriffene sich nicht gegen den Angriff verteidigen will. Die Dame meint also, eine nur vermeintliche Attacke auf einen gar nicht abwehr-willigen Dritten abwehren gewollt zu haben, obwohl ihr vollkommen klar sein musste, dass der nicht rechtswidrig sondern rechtlich geboten war. Damit war er schon nicht mehr vermeintlich. Und diese Abwehr hat sie dann noch beachtlich überzogen. Der Rechtsanwalt der Dame dürfte einige Schwierigkeiten haben, ihren Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in eine Art Nothilfe umzuinterpretieren.
Das Leben von Mammoud F. verpatzt? Egal, Hauptsache Hypermoral!
Sie kann schon froh sein, wenn sie nicht noch wegen weiterer Delikte belangt wird. Denn natürlich ist Herr Mammoud F. nicht mehr „an seiner Schiffdorfer Wohnadresse“ anzutreffen und wurde daher zur Fahndung ausgeschrieben. Die Lehrerin könnte dem jungen Mann durch ihren Auftritt durchaus auch einen immensen Bärendienst getan haben, denn Herr F. befindet sich nach Ansicht der Behörden noch in Deutschland, wird aber jetzt keine Chance mehr haben, legal irgendwo Fuß zu fassen und eine unbelastete Existenz aufzubauen. Er ist jetzt auf der Flucht in Deutschland oder Europa und wird sich in seiner Panik vor den Behörden verstecken statt Hilfe zu bekommen. Bisher scheint Herr F. ja nicht unangenehm aufgefallen zu sein, sondern im Gegenteil, einer derjenigen gewesen zu sein, die sich eingliedern, die Sprache lernen und gute Mitbürger sein wollen.
Das hat ihm nun eine rücksichtslose Gutmenschen-Lehrerin möglicherweise gründlich vermasselt.
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