Clanchef Miri soll 65.000 Euro Rechnung für Abschie­bungen selber zahlen

Der liba­ne­sische Clan-Chef Ibrahim Miri soll die Kosten für seine beiden Abschie­bungen selbst tragen. Nach Infor­ma­tionen der “Bild am Sonntag” sind ent­spre­chende Kos­ten­be­scheide bereits in Arbeit. Alleine die Kosten für Miris erste Abschiebung im Juli 2019 (Learjet und Poli­zei­einsatz) betragen laut BamS-Bericht unter Berufung auf Sicher­heits­kreise annä­hernd 65.000 Euro.Da noch ein zweiter Abschie­be­häftling an Bord war, muss Miri wohl die Hälfte dieser Kosten über­nehmen. Die antei­ligen Kosten hat die zuständige Aus­län­der­be­hörde in Bremen der Bun­des­po­lizei inzwi­schen erstattet. Das Land Bremen will jetzt im Gegenzug das Geld von Miri ein­fordern. Eine Spre­cherin des Bremer Innen­se­nators Ulrich Mäurer (SPD) bestä­tigte, dass sich ein Kos­ten­be­scheid in Bear­beitung befinde. “Dieser wird unab­hängig von seinem Auf­ent­haltsort seinem Anwalt zuge­stellt werden.” Das Auf­ent­halts­gesetz (§66 Absatz 1) legt fest, dass Kosten, die durch die Durch­setzung Zurück­weisung, Zurück­schiebung oder Abschiebung ent­stehen, vom Aus­länder getragen werden. Ein­treiben muss das Geld die zuständige Aus­län­der­be­hörde. Soweit die For­derung nicht ein­ge­trieben werden kann, können durch die zustän­digen Lan­des­be­hörden Voll­stre­ckungs­maß­nahmen ein­ge­leitet werden. Als letzte Stufe kann Haft ange­ordnet werden. Etwaige Haft­be­fehle würden in den Fahn­dungs­sys­temen der Polizei hin­terlegt — für den Fall einer mög­lichen ille­galen Rückkehr Miris nach Deutschland.
 

Bremen (dts Nach­rich­ten­agentur) — Foto: Vor­feld­auf­sicht, über dts Nachrichtenagentur