Illegal Ein­ge­reiste erhalten keine US-Staats­bür­ger­schaft – weg­wei­sende Ent­scheidung des Obersten Gerichtshofs der USA

Der Oberste Gerichtshof der USA (Supreme Court) hat am Montag (7.6.2021) ein­stimmig ent­schieden, dass Ein­wan­derer, denen aus huma­ni­tären Gründen ein vor­über­ge­hendes Auf­ent­halts­recht gewährt worden war, keinen Antrag auf eine Green Card stellen dürfen, wenn sie illegal in das Land ein­ge­reist waren.

(von Martin Arm­strong, über­setzt von Maria Schneider. Ori­ginal: Hier)

Im vor­lie­genden Fall Sanchez v. Mayorkas, Nr. 20–315, waren die in El Sal­vador gebo­renen Ein­wan­derer Jose Sanchez and Sonia Gon­zalez, in den späten 1990er Jahren illegal in die Ver­ei­nigten Staaten ein­ge­reist. Dieser Fall wird Aus­wir­kungen auf Zehn­tau­sende von Ein­wan­derern haben – ver­mutlich werden noch weitaus mehr davon betroffen sein.

Ich bin mir sicher, dass diese Ent­scheidung die Demo­crats vor ein großes Problem stellen wird. Sie haben die Mas­sen­mi­gration aus Mexiko geschehen lassen, in der Hoffnung, dass diese Men­schen für sie stimmen würden. Aus genau diesem Grund haben sie auch die Pflicht zur Vorlage eines Aus­weises bei den Wahlen abge­schafft. Diese gericht­liche Ent­scheidung stellt klar, dass aus­schließlich Per­sonen, die legal in das Land ein­ge­reist sind, eine Green Card und die Staats­bür­ger­schaft bean­tragen dürfen.

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Martin Arm­strong hat jah­relang Staats- und Regie­rungs­chefs auf der ganzen Welt beraten. Auf seinem Blog kom­men­tiert er die Ereig­nisse der Welt, mit einem Schwer­punkt auf Finanzen und Zyklen. Ferner ver­öf­fent­licht er Ana­lysen auf der Grundlage von Zyklen, die ohne mensch­liche Beein­flussung von seinem selbst pro­gram­mierten Pro­gramm „Sokrates“ berechnet werden.

Martin Arm­strongs Texte werden mit seiner freund­lichen Geneh­migung von Maria Schneider über­setzt und veröffentlicht.


Dieser lesens­werte Beitrag erschien zuerst auf dem Blog von Peter Helmes – www.conservo.wordpress.com