Zwangs­impfung samt Zwangs­maß­nahmen laufen ins Leere: Grie­chische Impf­ver­wei­gerer igno­rieren Zahlung von Bußgeld

In Grie­chenland besteht eine Impf­pflicht für alle Per­sonen über 60 Jahre. Doch weder diese Impf­pflicht noch die für Ver­stöße gegen die Impf­pflicht ange­drohten Buß­gelder machen bei den Griechen Ein­druck. Sie ver­weigern in großer Zahl beide Zwangsmaßnahmen.

Die Impf­zwangs­ge­setz­gebung in Grie­chenland bedeutet, dass Per­sonen, die das 60. Lebensjahr voll­endet haben, sich gegen das Corona-Virus impfen lassen müssen. Ver­weigern sie die Unter­werfung unter die Impf­pflicht, so werden sie mit einem  Bußgeld in Höhe von 100 Euro pro Monat, den sie gegen die Impf­pflicht ver­stoßen, belegt.

Im gerade zu Ende gegan­genen Monat März haben gerade einmal 14 Prozent der Betrof­fenen ihre Buß­gelder tat­sächlich bezahlt, schreibt Ekat­hi­merini. Dabei hatten die Finanz­be­hörden gemeldet, ange­kündigt, dass 317.962 Impf­strafen ver­hängt wurden. Tat­sächlich aber hatten lediglich 44.000 Betroffene bis zum Stichtag 15. März das Bußgeld ent­richtet. Wer sich weigert, das ver­hängte Bußgeld zu ent­richten, dem droht eine zusätz­liche Gebühr. Wer dann immer noch zahl­uns­re­sistent ist, ris­kiert, dass sein Ver­mögen beschlag­nahmt wird.

Ein Großteil der betrof­fenen Unge­impften hat sowohl gegen die Zwangs­impfung wie auch gegen die ver­hängten Buß­gelder bei den ört­lichen Steu­er­be­hörden Ein­spruch ein­gelegt. Die grie­chi­schen Gerichte melden bereits jetzt einen immensen Mehr­aufwand an Arbeit auf­grund des Impf­zwanges und den anhän­genden Buß­geld­ver­fahren. Hoch­rangige grie­chische Juristen halten die ent­spre­chende Gesetz­gebung für nicht mit der Ver­fassung ver­einbar und haben ihrer­seits bereits recht­liche Schritte zur Auf­hebung jener Gesetze und den zuge­hö­rigen Durch­füh­rungs­ver­ord­nungen samt Straf­be­stim­mungen eingeleitet.


Quelle: freiewelt.net