Foto: Screenshot/Bildzitat aus YouTube-Videos (https://www.youtube.com/watch?v=ZVrzDOFIB6U und: https://www.youtube.com/watch?v=oluAFv8H-YE)

»Deutschland öffnet Pforten zur Dro­gen­hölle!« – Lega­li­sierung der Ein­stiegs­droge Cannabis

Mit der Lega­li­sierung von Can­nabis öffnete die Ampel­re­gierung für viele Hasch­kon­su­menten die Pforten zur Drogenhölle.
Ins­be­sondere für Kinder und Jugendliche.
Die mit­unter ver­hee­renden Gefahren für Leib, Seele und Gehirn wurden und werden wei­terhin her­un­ter­ge­spielt, obwohl selbst Bun­des­ge­sund­heits­mi­nister Karl Lau­terbach öffentlich davor warnte. 

Ein poli­ti­scher Irrsinn auf dem Rücken der Süch­tigen und Ahnungs­losen – und ein ver­tuschter Skandal sondergleichen …

Am 23. Februar 2024 beschloss der Deutsche Bun­destag das Gesetz zum kon­trol­lierten Umgang mit Can­nabis und zur Änderung wei­terer Vor­schriften (Can­na­bis­gesetz). Am 22. März 2024 wurde das Can­na­bis­gesetz im Bun­desrat beraten und gebilligt.

Das Inkraft­treten ist in zwei Stufen vor­ge­sehen: Das Gesetz ist, mit Aus­nahme der Rege­lungen zu Anbau­ver­ei­ni­gungen, am 1. April 2024 in Kraft getreten. Die Rege­lungen zum Eigen­anbau in Anbau­ver­ei­ni­gungen werden hin­gegen am 1. Juli 2024 rechtskräftig.

Das gefähr­liche Can­nabis-Gesetz der Ampelregierung

Mit dem Can­na­bis­gesetz wird der private Eigen­anbau durch Erwachsene zum Eigen­konsum sowie der gemein­schaft­liche, nicht-gewerb­liche Eigen­anbau von Can­nabis in Anbau­ver­ei­ni­gungen lega­li­siert. Damit werden Can­nabis und der Wirk­stoff Tetra­hy­dro­can­na­binol (THC) rechtlich nicht mehr als Betäu­bungs­mittel ein­ge­stuft. Demnach dürfen in Deutschland erwachsene Per­sonen nun bis zu 25 Gramm Can­nabis besitzen und mit sich führen. In der eigenen Wohnung sind drei lebende Can­nabis-Pflanzen legal und bis zu 50 Gramm Can­nabis zum Eigen­konsum. Darüber hinaus sind der Anbau und die Abgabe der Droge in spe­zi­ellen Ver­einen möglich.

Nach Ansicht der Ampel­re­gierung ist das not­wendig geworden, weil Can­nabis trotz des Verbots von Erwerb und Besitz dennoch vie­lerorts kon­su­miert wird – und das bei stei­gendem Konsum. Dabei sei das „Schwarz­markt-Can­nabis“ häufig mit einem erhöhten Gesund­heits­risiko ver­bunden, da der THC-Gehalt unbe­kannt sei (der durch­schnitt­liche THC-Gehalt liegt bei Can­na­bis­blüten bei ca. 14 %, bei Can­na­bisharz bei ca. 20 %) und giftige Bei­men­gungen, Ver­un­rei­ni­gungen sowie syn­the­tische Can­na­bi­noide ent­halten sein könnten, deren Wirk­stärke von den Kon­su­menten nicht abge­schätzt werden könne.

Das neue Gesetz, in dem der Anbau und der Konsum dieser Droge weit­gehend lega­li­siert wird, soll – man glaubt es nicht – daher „zu einem ver­bes­serten Gesund­heits­schutz“ bei­tragen, die orga­ni­sierte Dro­gen­kri­mi­na­lität ein­dämmen und die „Can­na­bis­be­zogene Auf­klärung und Prä­vention“ sowie den Kinder- und Jugend­schutz stärken.

„Zum Schutz von Kon­su­men­tinnen und Kon­su­menten sollen die Qua­lität von Kon­sum­can­nabis kon­trol­liert und die Wei­tergabe ver­un­rei­nigter Sub­stanzen ver­hindert werden. Anreize zur Aus­weitung des Can­na­bis­konsums sollen nicht geschaffen werden“, heißt es weiter.

Laut Zahlen der Bun­des­re­gierung haben im Jahr 2022 etwa 4,5 Mil­lionen Erwachsene min­destens einmal Can­nabis kon­su­miert (10,7 % Männer sowie 6,8 % Frauen). Am häu­figsten wurde die Droge in der Alters­gruppe der 18 bis 24-Jäh­rigen geraucht.

Rund 1,3 Mil­lionen Men­schen würden einen „pro­ble­ma­ti­schen Konsum von Can­nabis“ und anderen ille­galen Drogen aufweisen. 

Der Düs­sel­dorfer Wirt­schafts­wis­sen­schaftler Julius Haucap schätzt eben­falls zirka vier Mil­lionen Kiffer im Land, die rund 400 Tonnen Can­nabis mit einem Marktwert zwi­schen vier und fünf Mil­li­arden Euro kon­su­mieren. Das Dope soll aus tra­di­tio­nellen Anbau­ländern wie dem Libanon oder Marokko kommen, selbst wenn „tra­di­tio­nelle“ UN-Kon­ven­tionen dem noch im Wege stehen. Dagegen gerechnet werden mög­liche Ein­nahmen aus Steuern, Sozi­al­ab­gaben und Ein­spa­rungen bei Polizei und Justiz von rund fünf Mil­li­arden Euro.

Das Can­nabis-Gesetz wurde von der Ampel­re­gierung durch­ge­peitscht, obwohl Ärzte- und Poli­zei­ver­bände davor warnen.

So gesund­heits­schädlich ist Can­nabis für Erwachsene, Kinder und Jugend­liche und wie Karl Lau­ter­bachs ganz eigener „Psy­chotrip“ tat­sächlich aussieht …

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Zuerst erschienen bei GuidoGrandt.de.