Man habe nur im Auftrag gehandelt, lediglich Befehle befolgt, das ist eine Entschuldigung, die ob ihres gehäuften Aufkommens nach dem Zweiten Weltkrieg in Nürnberg im angelsächsischen Ausland als Nuremberg Defense bekannt ist. Akteure, die zuweilen aktiv an der Verfolgung und Tötung von Juden oder Zigeunern oder Andersdenkenden aus KPD/SPD/Zentrum beteiligt waren, versuchen mit der “Nuremberg Defense” ihre Verantwortung dafür, dass sie es letztlich waren, die einen Abzug betätigt oder eine Dusche angedreht oder einen Viehtransportwagen mit Menschen beladen haben, auf diese Art und Weise loszuwerden.
Ob sie damit auch ihr Gewissen loswerden können, das ist eine andere Frage.
Wieder eine andere Frage verbindet sich mit dem Artikel 34 Grundgesetz, der sich im Wortlaut wie folgt liest:
“Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.”
Man kann das in etwa so übersetzten, dass jede Schweinerei, wenn sie im Namen und im Auftrag des Staates begangen wird, für denjenigen, der sie begeht, sofern er nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, was in einem solchen Kontext kaum möglich sein wird [wie kann man vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln, wenn man einem Schießbefehl Spritzbefehl folgt?], ohne jede Konsequenz, strafrechtliche oder sonstige Konsequenz, etwa zur Wiedergutmachung angerichteten Schadens bleibt.
Es wäre interessant darüber zu diskutieren, ob es mit der Regelung in Artikel 34 Grundgesetz möglich ist, bestimmte historische Ereignisse in etwas modifizierter Form quasi in Neuauflage nachzuspielen, einfach dadurch, dass man bestimmte Dinge zur hoheitlichen Aufgabe erklärt und auf diese Weise die eigenen Handlanger und Helfershelfer von jeder öffentlichen Verantwortung und jeder Form des zur Rechenschaft-gezogen-werdens, freistellt.
Obschon es sich anbieten würde, den Vergleich mit Mauerschützen, die ebenfalls eine hoheitliche Aufgabe ausgführt haben, oder mit DDR-Richtern, die nach der Wende – obschon auch sie als Richter hoheitliche Aufgaben erfüllt haben, im Auftrag ihrer Regierung ein per Gesetz begründetes Recht gegen Bürger der DDR, die z.B. partout das Land verlassen wollten, durchgesetzt haben, obwohl es sich anbieten würde, diesen Vergleich zu führen, wollen wir es an dieser Stelle nur andeuten, um das große Missbrauchs-Potential, das einem Urteil des Ersten Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart innewohnt, deutlich zu machen.
Vor dem Ersten Zivilsenat des OLG-Stuttgart hat eine Klägerin, deren Klage auf Schmerzensgeld gegen ihre Impfärztin vom Landgericht Heilbronn abgewiesen wurde, Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. Sie sei, so hat sie vortragen lassen, aufgrund der COVID-19 “Impfung” halbseitig gelähmt, habe Gehschwierigkeiten und sei als Folge davon dauerhaft arbeitsunfähig. Zum Zeitpunkt der ersten und zweiten “Impfung” mit BionTechs BNT162b2/Comirnaty sei sie in einem Pflegeheim beschäftigt gewesen. Vor der “Impfung” sei ihr ein Aufklärungsblatt ausgehändigt worden. Eine ärztliche Aufklärung über die Risiken der COVID-19 “Impfung” sei nicht erfolgt. Aber unmittelbar nach der zweiten “Impfung” mit Pfizer/Biontechs krankmachender Brühe habe sich eine halbseitige Lähmung eingestellt.
Der Zusammenhang zwischen Erkrankung und dauerhafter Schädigung auf der einen Seite und der vorausgehenden COVID-19 Spritze ist nicht nur zeitlich, sondern offenkundig. Denn die Erkrankung passt ins Bild, findet sich im umfassenden Schadensspektrum, das von Comirnaty/BNT162b2 ausgeht.
Indes, das ist unerheblich, denn nach Ansicht der Oberlandesrichter in Stuttgart, ist nicht die Ärztin verantwortlich, die durch keinerlei Zweifel beeinträchtigt und vermutlich im Akkord, Pfizer/Biontechs Brühe in Oberarme gespritzt hat, und ist vor allem das unterlassene Aufklärungsgespräch, das, so die Klägerin, wäre es erfolgt, in der Ablehnung der Spritze durch sie resultiert wäre, zu beanstanden, denn die Impfärztin sei die falsche Beklagte. Der richtige Beklagte seien Bund und Land, denn die COVID-19 Impfung sei eine hoheitliche Aufgabe gewesen, Impfärzte somit als im hoheitlichen Auftrag tätig von einer Haftung jedweder Art ausgeschlossen.
Im vorliegenden Fall sind es zwei Kriterien, die die Körperverletzung per COVID-19 Shot zur hoheitlichen Aufgabe machen:
- Die Bevölkerung sei durch die Regierungen von Bund und Ländern zur “Impfung” aufgefordert worden.
- Es sei in §20i, Abs. 3, Satz 1 Nr. 1a des V. Sozialgesetzbuchs ab dem 19. November 2020 ein Rechtsanspruch auf eine COVID-19 “Impfung” geschaffen worden. Und es seien extra mobile Impfteams und umfassende Möglichkeiten geschaffen worden, um diesem Rechtsanspruch nachkommen zu können.
Als Folge haben die Ärzte hoheitlich gehandelt, sind somit als Beklagte nicht verfügbar, so das OLG-Stuttgart, das mit dieser Begründung die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn abgewiesen hat.
Was wohl passieren würde, wenn Regierungen von Bund und Ländern ihre Bevölkerung dazu auffordern würden, vermeintliche Rechtsextremisten an eigens dafür eingerichtete mobile Erfassungsteams zu melden, die die Gemeldeten dann auf Basis eines eigens geschaffenen Rechtsanspruch auf “Rechtsextremisten-Entsorgung” abholen, um sie in Internierungslager zu verbringen, in denen sie dann von eigens dafür angeworbenen Ärzten mit einer Mischung aus Midazolam, Morphin und Haloperidol aus dem Leben befördert werden? Ein leicht zu rechtfertigendes Unterfangen, denn den “Rechten” passt doch ohnehin nichts an UNSERER Demokratie, oder?
Offenkundig wären die “Ärzte”, die sich zur Verfühgung stellen, um diese lebensbeendende Behandlung durchzuführen, in hoheitlichem Auftrag und unter Zurücklassung eventuell einmal vorhandener Skrupel tätig und somit von jeder Strafe freigestellt, für Kläger, z.B. die Hinterbliebenen nicht erreichbar.
So wollen es die Richter des Oberlandesgerichts Stuttgart, die offenkundig keine Sekunde über die Tragweite ihrer Entscheidung nachgedacht haben, in ihrem Bemühen, hoheitlich tätig zu sein und die Mittäter verantwortlicher Regierungen vor den Folgen ihres Tuns in Schutz zu nehmen.
Die Entscheidung in Zusammenfassung können Sie hier nachlesen.
Der Artikel erschien zuerst bei ScienceFiles.org.
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