Bild: https://pixabay.com/de/photos/google-www-online-suche-suche-485611/

Kla­ge­ver­fahren wurde unter Prä­sident Donald Trump begonnen — Google wegen Wett­be­werbs­ver­stößen von US-Gericht verurteilt

Ein US-Bun­des­ge­richt sprach den Inter­net­gi­ganten Google wegen Wett­be­werbs­ver­stößen mit seiner Such­ma­schine schuldig. Das jetzt zu Ende gegangene Ver­fahren wurde während der Amtszeit von Donald Trump begonnen.

Der Inter­net­gigant Google habe mit seiner Such­ma­schine ein Monopol errichtet und dieses mit unlau­teren Mitteln gegen Mit­be­werber und Kon­kur­renten durch­ge­setzt. Das sei unlau­terer Wett­bewerb und ver­stoße gegen die Wett­be­werbs­richt­linien der USA. So urteilte jetzt ein US-Bun­des­ge­richt in Washington und ver­ur­teilte den Konzern Alphabet, dem als Holding unter anderem die diversen Google-Unter­nehmen zuge­hörig sind.

Unter anderem habe Google, so die Begründung des Richters, dem Soft­ware­un­ter­nehmen Apple mil­li­ar­den­schwere Beträge gezahlt, damit auf deren Geräten als Such­ma­schine Google sys­tem­seitig vor­in­stal­liert wurde. Die Nutzer von iPhone und Co. könnten sich zwar auch für eine andere Such­ma­schine ent­scheiden, die meisten aber blieben bei der instal­lierten Vor­ein­stellung, so das Gericht weiter.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Google eine Mono­pol­stellung innehabe und diese auch mit nicht legalen Mitteln ver­teidige. Dieses Monopol zeige sich auch dadurch, dass Google die Preise für Wer­be­kunden nach Belieben erhöht habe, ohne Gefahr zu laufen, Kunden an Wett­be­werber zu ver­lieren — weil es diese kaum bis gar nicht gebe.

Das Urteil ist zwar einer­seits eine klare Nie­derlage für Google, ande­rer­seits aber wurden weder Strafmaß noch Auf­lagen für das Unter­nehmen ver­kündet. Außerdem haben die Anwälte des Inter­net­riesen ange­kündigt, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen. Unter Berück­sich­tigung, dass dieses Kla­ge­ver­fahren in der Amtszeit von Prä­sident Donald Trump ange­strengt wurde und erst jetzt zu einem (vor­läu­figen) Ende gekommen ist, wird sich das Ganze wohl noch weitere drei bis vier Jahre in die Länge ziehen.

Der Artikel erschien zuerst bei freiewelt.net.