Schlagwort: § 323c StGB

Jens Spahn auf dünnstem Eis: „Notarzt muss auch einmal Nein sagen“ — Anstiftung zur unter­las­senen Hilfeleistung?

Gesund­heits­mi­nister Jens Spahn hat einiges auf den Weg gebracht, das soll nicht gerin­ge­schätzt werden. Zum Bei­spiel, dass das Schulgeld für The­ra­peu­ten­aus­bil­dungen ver­schie­denster Rich­tungen (Logo­päden, Phy­sio­the­ra­peuten, Ergo­the­ra­peuten, Podo­logen usw.) in Bayern abge­schafft wird. Denn einer­seits über Fach­kräf­te­mangel im medi­­zisch-the­ra­­peu­­ti­­schen Bereich zu jammern und ande­rer­seits ein Ver­mögen von ca. 25.000 Euro als Aus­bil­dungsgeld —  für viele junge […]

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