Bun­destag: Bekämpfung von News, die der Regierung schaden könnten, soll hohe Prio­rität bekommen

Foto: Best­sel­ler­autor und Jus­tiz­mi­nister Heiko Maas: Online-Stasi als Her­zens­an­ge­le­genheit © Screenshot youtube

 

Jetzt soll es vor der Wahl ganz schnell gehen. Die zweite und dritte Beratung des von den Frak­tionen der CDU/CSU und SPD ein­ge­brachten Ent­wurfs eines Gesetzes zur Ver­bes­serung der Rechts­durch­setzung in sozialen Netz­werken (Netz­werk­durch­set­zungs­gesetz – NetzDG) soll am mor­gigen Freitag gleich morgens um 8 Uhr stattfinden.

Das Getöse mit dem die CDU angeblich für den Erhalt des Grund­rechts auf Mei­nungs­freiheit gegen Maas­schen Grö­ßenwahn auftrat, ist ver­gessen, jetzt geht’s gemeinsam ran an die Ziele Total­über­wa­chung der Bürger, besonders aber ihrer Meinungen.

Die Gedanken mögen frei bleiben, sobald sie aber irgendwie digital geäußert werden, sind sie von einer Art neu zu schaf­fendem Gesin­nungs­mi­nis­terium zu prüfen. Besser gesagt: Dieses ver­steht sich als Ober-Prüfer, die eigent­liche kon­krete Prüfung soll von privat von den sozialen Netz­werken ein­ge­führten Instanzen innerhalb von 24 Stunden durch­ge­führt werden.

Warum soll es nun so schnell gehen? Der Entwurf, den CDU/CSU und SPD nun jetzt ganz schnell durch­boxen wollen (Deut­scher Bun­destag Druck­sache 18/12356), ist erstaunlich ehrlich.

Der Schock sitzt noch immer tief ange­sichts des Wahl­aus­gangs in den USA. Und des Wissens, dass die von Clinton, Obama & Co weithin gleich­ge­schal­teten Medien nicht mehr gegen die in den sozialen Netz­werken ver­öf­fent­lichte Meinung der Men­schen ankam. So heißt es in der Ein­leitung zum Gesetz­entwurf dann auch:

„Nach den Erfah­rungen im US-Wahl­kampf hat überdies auch in der Bun­des­re­publik Deutschland die Bekämpfung von straf­baren Fal­sch­nach­richten („FakeNews“) in sozialen Netz­werken hohe Prio­rität gewonnen.“

Der öffent­liche Frieden sei nämlich nach­haltig gestört, wenn etwa über Straf­taten berichtet würde, die nie statt­ge­funden haben (sollten). Im Gesetz­entwurf heißt das „Störung des öffent­lichen Friedens durch Vor­täu­schen von Straftaten“. 

Spä­testens seit der Sil­ves­ter­nacht in Köln 2015/16 sind die Pro­bleme bekannt, die Poli­tiker damit haben, wenn einfach von der Bevöl­kerung ohne vor­herige Absprache mit den Poli­tikern etwas gefilmt, ver­öf­fent­licht und als Straftat dar­ge­stellt wird, was nach Ein­schätzung des ersten offi­zi­ellen Poli­zei­be­richts nur eine harmlose ruhige Feier war.

Wer ent­scheidet nun darüber, was „strafbar“ ist? Offen­sichtlich bleibt es bei der Idee einer Par­allel-Justiz, wenn die von Heiko Maas ins Leben gerufene Task-Force, der wir die Face­book­sper­rungen und Shadowbans der letzten Jahre zu ver­danken haben, hoch gelobt wird:

„Die Unter­nehmen haben sich ver­pflichtet, anwen­der­freund­liche Mecha­nismen zur Meldung kri­ti­scher Bei­träge ein­zu­richten und die Mehrzahl der gemel­deten Bei­träge mit sprachlich und juris­tisch qua­li­fi­zierten Teams innerhalb von 24 Stunden zu prüfen und zu löschen, falls diese rechts­widrig sind. Maßstab der Prüfung ist deut­sches Recht.“

Wie dieser Umgang mit deut­schem Recht im Hin­blick auf Löschungen und Sper­rungen aus­sieht, doku­men­tiert dieser Blog nun schon seit mehr als einem Jahr.

Doch noch immer werde zu wenig gelöscht, sagt der Gesetz­entwurf. Es müsse viel mehr gelöscht und gesperrt werden. 

Damit das auch geschieht, sollen die sozialen Netz­werke in regel­mä­ßigen Abständen Bericht über ihre Gesin­nungs-Prü­fungen zu erstatten:

„Der Entwurf führt neun neue Infor­ma­ti­ons­pflichten für soziale Netz­werke ein, die in einem vier­tel­jährlich zu erstel­lenden Bericht zu erfüllen sind. Die Schätzung des damit ver­bun­denen Erfül­lungs­auf­wands ist natur­gemäß mit Unsi­cher­heiten ver­bunden. Der auf jeden Bericht ent­fal­lende Erfül­lungs­aufwand ein­schließlich der Ent­gelte für die Ver­öf­fent­li­chung im Bun­des­an­zeiger wird auf 50000 Euro geschätzt“ 

Die zahlt natürlich nicht das Möbelhaus Maas, sondern der Steu­er­zahler. Im Jahr enstehen überdies 25 Mil­lionen Euro Kosten für die Netz­werke, um das Gesetz durchzusetzen.

Mein Kom­mentar dazu: 

Lieber Herr Maas, was Fake-News sind und was nicht, bestimmten immer die gerade Mäch­tigen. Bei den Zukunfts­aus­sichten Ihrer Partei wird sich das Gesetz, das Sie jetzt unbe­dingt durch­boxen wollen, gegen Sie selbst richten. Dann ist auf einmal die SPD das Fake-News-Produktionszentrum!

David Berger

 

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