Sachsen: 685 Asyl­be­werber als Mehrfach-Inten­siv­täter regis­triert, nur 60 davon in Haft

Der säch­sische Land­tags­ab­ge­ord­neten Sebastian Wippel von AfD-Fraktion hat zu den Straf­taten durch MITAs (Mehrfach Inten­siv­Täter Asyl­be­werber) im Jahr 2016 an den Prä­si­denten des Säch­si­schen Land­tages gestellt. Nun ist die Antwort eingetroffen.

Das scho­ckie­rende Ergebnis: Alleine für Sachsen sind mit Stand vom 4. Januar 2017 im Frei­staat Sachsen 685 Zuwan­derer als MITAs erfasst. Die meisten davon halten sich in Dresden und Leipzig auf. Bei der Her­kunft führen die Asyl­be­werber aus Tunesien, gefolgt von Marokko, Libyen, Georgien, Syrien und Afghanistan.

Und auch ein wei­teres Ergebnis der kleinen Anfrage scho­ckiert: Von den 685 MITAs befanden sich am 31. Dezember 2016 lediglich 60 MITAs in Haft. Alle anderen sind auf freiem Fuß – ver­mutlich im Frei­staat Sachsen unterwegs.

Genauere Aus­künfte bzw. Zahlen zu den Abschie­bungen wurden nicht erteilt.

Begründung:

„In den Sta­tis­tiken der Zen­tralen Aus­län­der­be­hörde (ZAB) wird die MITA-Eigen­schaft nicht erfasst. Die voll­ständige Beant­wortung der Frage kann daher nur nach hän­di­scher Ein­zel­be­ar­beitung der o. a. 3.377 Akten erfolgen. Es müsste jeweils die Akte ange­fordert, darin nach der MITA-Eigen­schaft gesucht bzw. hierzu jeweils im Ein­zelfall Anfragen an die Polizei gerichtet, auf die Beant­wortung dieser Anfragen gewartet und die Akte wieder weg­gelegt werden. Hierfür ist pro Akte ein Gesamt­aufwand (allein) für die ZAB von durch­schnittlich vier Stunden zu ver­an­schlagen. Hieraus ergibt sich ein Arbeits­aufwand von 13.508 Arbeits­stunden. Dieses Per­sonal stünde dann für Kern­auf­gaben der ZAB nicht bzw. nur sehr ein­ge­schränkt zur Ver­fügung. Die Staats­re­gierung kam daher bei der vor­zu­neh­menden Abwägung zwi­schen dem par­la­men­ta­ri­schen Fra­ge­recht einer­seits und der Gewähr­leistung der Funk­ti­ons­fä­higkeit der Staats­re­gierung ande­rer­seits zu dem Ergebnis, dass eine solche auf­wendige Recherche unverhältnismäßig//und/ohne Ein­schränkung der Funk­ti­ons­fä­higkeit der ZAB nicht zu leisten ist.“

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Foto: Sym­bolbild © David Berger

Dieser Artikel erschien zuerst hier:  https://philosophia-perennis.com/2017/08/16/sachsen-685-asylbewerber-als-mehrfach-intensivtaeter-registriert-nur-60-davon-in-haft/