Cheops-Skandal: Deut­scher For­scher sitzt seit 80 Tagen in Kroatien fest!

Der ver­meint­liche »Cheops-Skandal« nimmt kein Ende. Seit exakt 80 Tagen sitzt Stefan Erdmann mitt­ler­weile in Kroatien fest, weil gegen ihn nach wie vor ein inter­na­tio­naler Haft­befehl von Ägypten besteht, so der deutsche Sach­buch­autor gegenüber dem Schweizer MYS­TERIES-Magazin. »Am 20. Juli 2017 wollte ich aus Split aus­reisen – dann folgte im Flug­hafen-Transit die böse Über­ra­schung«, bestätigt Erdmann erstmals offi­ziell gegenüber der Presse. »Ich musste zwar nicht ins Gefängnis, aber vor den Unter­su­chungs­richter, darf das Land seither nicht ver­lassen und muss mich regel­mässig bei der Polizei melden.« Ähn­liches hatte er via Skype kürzlich bereits auf einem Insider-Kon­gress des Hesper Verlags in Saar­brücken berichtet.

Hin­ter­grund: Stefan Erdmann und Domi­nique Görlitz waren 2014 von der ägyp­ti­schen Justiz fälsch­li­cher­weise der »Schändung« der Che­ops­kar­tusche in der Grossen Pyramide bezichtigt worden, obwohl die dor­tigen Hie­ro­glyphen von unbe­kannter Seite nach­weislich Jahre zuvor beschädigt worden waren. (Aus­führ­liche Infor­ma­tionen darüber u.a. in MYS­TERIES Nr. 2/2014).

Vor seiner Reise hatte Erdmann sicher­heits­halber das kroa­tische Kon­sulat in Hamburg kon­sul­tiert, mit der Bitte zu prüfen, ob Ein- und Aus­reise nach Split gewähr­leistet seien. Antwort: »Das können wir nicht, wenden Sie sich dies­be­züglich an die Deutsche Polizei. Diese wie­derum teilte mir mit, dass sie dies per Com­pu­ter­ab­frage nicht abklären könnten, da das EU-Land Kroatien nicht zum Schen­genraum gehört.« Was er erst später erfuhr: Ein ein­faches Tele­fonat der Behörden nach Zagreb hätte genügt, um zu bestä­tigen, dass dort nach wie vor ein längst ver­al­teter Interpol-Haft­befehl aus Kairo gegen ihn vorliegt.

Doch damit nicht genug, wie er weiter aus­führt: »Ägyptens Justiz hatte nach meiner Arres­tierung 40 Tage Zeit, den Grund des Fahn­dungs­be­fehles zu begründen – auf Eng­lisch und Kroa­tisch. Resultat: Nach 38 Tagen wurde Interpol Kroatien aus Kairo lediglich das hand­schrift­liche (!) Pro­zess­urteil von 2014 in ara­bi­schen Lettern zuge­stellt. Ein Urteil, das gemäss meinem Anwalt von der ägyp­ti­schen Justiz seit 2015 auf­ge­hoben ist.«

Und die Deutsche Bot­schaft in Kroatien? »Die tut gar nichts für mich!«, ärgert sich Stefan Erdmann. »Ich habe mehrfach ver­sucht, den Bot­schafter per­sönlich zu erreichen, wurde aber jedes Mal abge­wimmelt. Wie ich erfuhr, will man dort erst aktiv werden, falls mir eine Aus­lie­ferung nach Kairo droht. Ein Witz! Gemäss aktu­eller Rechtslage darf kein EU-Land gegen­wärtig nach Ägypten oder in die Türkei aus­liefern. Unfassbar, wie Deutschland seine Bürger im Notfall im Stich lässt!«

(Luc Bürgin, www.mysteries-magazin.com)