“Sei Flücht­lings­helfer und tu‘ was du willst!” — Initiative fluchthelfer.in gibt pro­fes­sio­nelle Schleuser-Anleitung!

“Refugees Welcome” statt Rechts­staat! Die Initiative „fluchthelfer.in“ ruft auf ihrer gleich­na­migen Homepage dazu auf, Flücht­lingen beim ille­galen Grenz­über­tritt zu helfen. Die Macher der Inter­net­seite geben dazu auch kon­krete „Hilfs­vor­schläge“, wie bei­spiels­weise das Mit­nehmen im eigenen Auto auf der Urlaubs­rück­fahrt nach Deutschland. 
Und zwar auch ganz konkret (allesamt Zitate von deren homepage): „wie prä­pa­rieren wir unser Auto“ und der Tipp zum Ver­wenden von Codes („Die Aus­sicht ist super schön hier!“ für „Es gibt keine Kon­trollen im nächsten Abschnitt!“) und auch der Tipp die SIM-Karten zu wechseln. Auch mit auf­wendig pro­du­zierten Videos (woher kommt das Geld für solch teure Pro­duk­tionen?) wirbt die fluchthelfer.in für seine krummen Touren:

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Auch werden recht­liche Tipps gegeben wie bspw. dieser: „in den meisten Fällen dürften Fluchthelfer.innen, selbst wenn sie erwischt werden sollten, nach unserer Ein­schätzung straffrei bleiben, oder zumindest mit einer Geld­strafe davon kommen.
Die Initia­toren der „fluchthelfer.in“ wissen also um die Straf­barkeit der Hand­lungen, zu denen sie aufrufen.
Dr. Wolf Bertling aus Nürnberg erstattete daher im Sep­tember vorigen Jahres Anzeige wegen Auf­for­derung zu einer Straftat. In der Anzeige heißt es:
„Unter der Inter­net­adresse www.fluchthelfer.in werden Men­schen dazu auf­ge­fordert, aktiv Flucht­hilfe zu betreiben und Geflüch­teten über inner­eu­ro­päische Grenzen zu ver­helfen. Es folgen detail­lierte Anlei­tungen, wie Kontakt zu Geflüch­teten auf­gebaut werden kann.“
Damit erfüllen diese Hand­lungen den Straf­tat­be­stand des § 96 Auf­enthG, des Ein­schleusens von Ausländern:
„Die Betreiber dieser Seite fordern Men­schen damit auf, aktiv Straf­taten zu begehen oder durch sonstige (finan­zielle) Unter­stützung, Bei­hilfe zur Erfüllung dieses Straf­tat­be­standes zu leisten. Sodann erfolgt eine detail­lierte Anleitung, wie Geflüch­teten aktiv über die Grenzen.“
Zugleich würden Hin­weise gegeben, wie man die Straf­taten am besten nach außen hin ver­stecken kann. Bis hin zu Tipps, wie man die Polizei in Grenznähe am besten davon abhält, Grenz­kon­trollen durch­zu­führen, indem man ihnen „ander­weitig Arbeit verschafft“.
Genauere Recherchen haben ergeben, dass hinter dem Projekt die Initiative Peng steht – genauer die beiden Akti­visten Jean Peters und Ruben Neu­ge­bauer. Beide keine Unbe­kannten mehr, wenn es um jus­ti­ziable Aktionen geht:Peters war es, der als „Clown“ ver­kleidet im März 2016 Beatrix von Storch eine Sah­ne­torte ins Gesicht warf – und seine Aktion den sofort willig Applaus klat­schenden Nan­ny­medien als „totalen Krieg“ gegen die AfD verkaufte.
Auch die Auf­for­derung zum kri­mi­nellen Wahl­stim­men­tausch auf der Inter­net­seite „Vote­Buddy“, die ich im ver­gan­genen Herbst auf­decken konnte und die schließlich den Bun­des­wahl­leiter zu großen Worten, denen keine wir­kungs­vollen Taten folgten, drängten, ging von dem genannten Künst­ler­kol­lektiv aus.
Bei Vote­buddy ent­schul­digte man die ideo­lo­gisch moti­vierten Aufrufe zu einer Straftat damit, dass das Ganze ja eigentlich ein „Fake“ gewesen sei, um Rechts­po­pu­listen rein­zu­legen. Unter dieser Prä­misse war die kri­mi­nelle Machen­schaft bei Justiz und Main­stream­m­edien auf einmal zu einem wert­vollen Kunst­projekt geworden.
Ähnlich erfolg­reich war Peng nun auch wieder im jüngsten Fall: Die zuständige Staats­an­walt­schaft Berlin stellte das Ver­fahren nun ein, indem es die Auf­for­derung als „Dis­kus­si­ons­beitrag“, und durch das Recht auf Mei­nungs­freiheit gedeckt sei, wertete. 
Die ganze Aktion sei keine Straftat, sondern ein
„Appell an das Gewissen aller Leser zu cha­rak­te­ri­sieren, der eine Dis­kus­si­ons­grundlage schafft, mit dem Ziel eine geistige Aus­ein­an­der­setzung in der Gesell­schaft her­bei­zu­führen und Anregung zur Ergreifung huma­ni­tären [sic!] Maß­nahmen als Mittel huma­ni­tärer und poli­ti­scher Kon­flikt­be­wäl­tigung zu geben“.
Die gram­ma­ti­ka­lische Unsi­cherheit des Schreibens sowie die Abundanz des Wortes „huma­nitär“ zeigt, dass man sich offen­sichtlich selbst nicht so ganz klar ist, was man da zusam­men­schwurbelt. Macht aber nichts. denn die Bot­schaft kommt so bei einem Nicht­ju­risten wie mir an:
„Da war angeblich gut für Flücht­linge gemeint, also gilt: kann gar nichts strafbar sein! Sondern ist sogar ethisch sehr wertvoll und rüttelt unser Gewissen auf“.
So auch die Ein­schätzung aus Berlin: „Dieses Agieren von Peng stelle keine rechts­feind­liche Auf­for­derung zu kri­mi­nellem Ver­halten dar“. Weiter heißt es abschließend in dem Schreiben der StA:
„Der Appell fällt in eine Zeit, bei der Per­sonen vor Krieg und Terror in großer Zahl bei unmensch­lichen kom­mer­zi­ellen Schleu­sungen zu Tode kamen und immer noch kommen.“
Wer jetzt noch wagt, etwas gegen Peng oder die Ein­schätzung der StA zu sagen, kann nur ein rechts­po­pu­lis­ti­scher Unter­mensch sein, der in Wirk­lichkeit Freude an toten kleinen  Kindern hat, die am Strand liegen …
Wer sich über dieses Schreiben der Ber­liner Staats­an­walt­schaft noch wundert, der sei an ein jüngst bekannt gewor­denes Urteil des Ober­lan­des­ge­richts Koblenz (1. Senat für Fami­li­en­sachen, 13 UF 32/17 vom 14.02.2017) erinnert:
Zum Thema uner­laubte und strafbare Ein­reise in die Bun­des­re­publik Deutschland heißt es dort:
Die rechts­staat­liche Ordnung in der Bun­des­re­publik ist in diesem Bereich jedoch seit rund ein­einhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Ein­reise ins Bun­des­gebiet wird momentan de facto nicht mehr straf­rechtlich verfolgt.“
Damit ist ja eigentlich dann schon alles klar. Das ergibt ein Gesamtbild. Ein ungutes Gesamtbild. Unser Rechts­staat erodiert.
 
Ein Beitrag von David Berger — philosophia-perennis.com