Steht die Ver­ge­wal­tigung von Frauen und Kindern kurz vor der Legalisierung?

Wenn man sich die geringen Strafen für sexuelle Gewalt­taten in Frank­reich, Schweden, Deutschland und andere euro­päi­schen Nationen anschaut, sind diese Länder auf besten dem Weg, Ver­ge­wal­ti­gungen und Kin­des­miss­brauch zu lega­li­sieren. Besonders auf­fällig sind die lach­haften Strafen für mus­li­mische Täter, die oft mit der “anderen Kultur” begründet werden.

In nahezu allen euro­päi­schen Ländern haben die Zahlen von Ver­ge­wal­ti­gigungen seit Beginn der Migra­ti­ons­krise massiv zuge­nommen. Gerichte sehen Ver­ge­wal­ti­gungen durch Moslems immer mehr einfach nur als “kul­tu­relle Miss­ver­ständ­nisse” an, und so bekommen die Opfer niemals Gerech­tigkeit, was bedeutet, dass “de facto” die Lega­li­sierung zum grössten Teil bereits vor­handen ist.
So gibt es zum Bei­spiel einen Fall aus Deutschland, bei dem ein Moslem-Türke eine junge Frau 4 Stunden lang ver­ge­wal­tigte. Er hatte ihre Schultern fest gegen die Metall­stäbe am Kopfende seines Bettes gerückt und ihren Kopf zwi­schen zwei dieser Stäbe ein­ge­klemmt und dann verging er sich an ihr. Staats­anwalt und Gericht hatten keinen Zweifel daran, dass die sexu­ellen Hand­lungen jener Nacht nicht im Sinne des Opfers waren und dass er sie mit Gewalt genommen hat. Dennoch wurde der 23-jährige Moslem vom Vorwurf der Ver­ge­wal­tigung frei­ge­sprochen. Die Juristen erkannten bei ihm keinen Vorsatz und so glaubte das Gericht “das Opfer könne nicht beur­teilen, ob er mit der Men­ta­lität des tür­ki­schen Kul­tur­kreises das Geschehen, das sie als Ver­ge­wal­tigung erlebte, viel­leicht einfach nur für wilden Sex gehalten hat, berichtete die Mär­kische All­ge­meine.
Das ist aber nicht nur auf Deutschland beschränkt. Wie im April berichtete wurde, konnte ein Moslem in Schweden einer Gefäng­nis­strafe für die Ver­ge­wal­tigung eines Teen­agers ent­kommen, weil er laut dem Gericht ihr “Nein” nicht ver­standen habe. Der Gericht glaubte dem Mann, dass er das wie­der­holte “Nein” des Mäd­chens nur auf den erzwun­genen Analsex bezogen habe, weshalb er sie ja nicht richtig ver­ge­waltigt hätte.
In einem anderen Fall ver­ur­teilte ein schwe­di­sches Gericht einen mus­li­mi­schen Migranten nur zu zwei Monaten Gefängnis, nachdem er ein 13-jäh­riges Mädchen ver­ge­waltigt hatte. Er musste zusätzlich nur ca. 2800 Euro Ent­schä­digung an das Kind zahlen.
Mitt­ler­weile gibt es eine regel­rechte Ver­ge­wal­ti­gungs-Kultur, die in Europa statt­findet, die von den Regie­rungen in Deutschland und Schweden gefördert wird. Ein­hei­mische Frauen werden als wertlos klas­si­fi­ziert und müssen den Moslem-Ver­ge­wal­tigern zu Diensten sein. Sollten sie trotzdem auf die Idee kommen sie vor Gericht zu bringen, werden sie ein zweites mal zu Opfern, weil die Richter für diese Taten die “kul­tu­rellen Miss­ver­ständ­nisse” zu Grunde legen.
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Quelle: Schweizer Mor­genpost, Google