Erst- und Zweitfrau & 12 Kinder und mehr? – So tricksen Bigamie-Syrer deutsche Behörden aus! (Video)

Erst- und Zweitfrau und bis zu einem Dutzend Kinder oder mehr? Bigamie aus­ge­trickst? Alles kein Problem. Denn die Behörden ver­sagen auf ganzer Linie!
Sie erinnern sich an die Fälle syri­scher Flücht­linge, die neben ihrer Erstfrau auch ihre Zweit­frauen nach Deutschland holen konnten? Wenn nicht, weiter unten alle Infos dazu!
„Locker vom Hocker“ ging das alles sozusagen.
Auf­grund der Dau­er­kritik for­derte der CDU-Bun­des­tags­ab­ge­ordnete Hermann Färber, dessen Wahl­kreis die oben betrof­fenen Orte sind, vom dama­ligen Bun­des­in­nen­mi­nister Thomas de Mai­zière eine Stellungnahme.
Vor Kurzem erhielt er Antwort aus dem Bun­des­mi­nis­terium des Inneren (BMI).
Das BMI teilte dem Böh­men­kircher Abge­ord­neten mit, diesen Fall zum Anlass zu nehmen, die Erst­ver­teilung der Asyl­be­geh­renden nach dem „Königs­steiner Schlüssel“ (die EASY-Ver­teilung) zusammen mit den Bun­des­ländern zu überprüfen.
Der Ehe­gat­ten­nachzug nach dem Aus­länder- und Asyl­recht sei nur für einen Ehe­partner möglich. Der Fehler im ersten Fall Pin­neberg sei gewesen, dass bei der EASY­-Ver­teilung der soge­nannte „Ham­burger Katalog“ ange­wandt wurde, wonach auch fami­liäre Bezugs­per­sonen bei der Ver­teilung und Unter­bringung von Flücht­lingen auf die Bun­des­länder berück­sichtigt werden könnten. Im zweiten Fall sei die Zweit­ehefrau über das Relo­cation-Ver­fahren aus Grie­chenland nach Deutschland gekommen, erläutert Färber.
Und so wird weiter rumgeeiert:
Im ent­spre­chenden Ersuchen der grie­chi­schen Behörden sei ein Ehemann nicht erwähnt worden, sondern nur die Schwester und Cousine als Bezugs­per­sonen ange­geben. Lediglich in den Anlagen hätten die grie­chi­schen Behörden einen Ehemann mit wider­sprüch­lichen Infor­ma­tionen zum Auf­ent­haltsort erwähnt.
Färber meint dazu:  „Wir müssen die Zuteilung von Flücht­lingen neu regeln und die Zuwan­derung, wie im Koali­ti­ons­vertrag beschlossen, begrenzen.“ Dazu müssten national und inter­na­tional – vor allem im Schengen-Raum – nicht nur das Bun­desamt für Migration und Flücht­linge und die Poli­zei­be­hörden, sondern alle Behörden mit­ein­ander ver­netzt werden, fördert Färber. Nur so sei  eine lückenlose Doku­men­tation der Zuwan­derer zu gewährleisten.
Darüber hinaus müsse die EU sicher­stellen, dass alle Mit­glieds­staaten die Ver­pflich­tungen aus dem Schengen-Abkommen und den Dublin-Ver­ein­ba­rungen wahrnehmen.
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Hier sämt­liche Hin­ter­grund­ar­tikel (mit Infos, Fakten und Videos), die ich über die BIGAMIE-SYRER geschrieben habe:


„Zum Wohl der Kinder!“ – Deutsche Behörden fördern BIGAMIE bei Flüchtlingen!Wieder einmal fördern deutsche Behörden isla­mische Scharia-Gesetzgebung!
Wieder einmal fördern deutsche Behörden isla­mische Scharia-Gesetzgebung!
Und das mitten unter uns!
Sie wissen: Bigamie, also die Dop­pelehe ist in Deutschland verboten.
Dazu heißt es im Strafgesetzbuch:
§ 172 StGB stellt etwas unter Strafe, das in unserer west­lichen Wert­ordnung nicht akzep­tiert wird: die Dop­pelehe (Bigamie).
„Wer eine Ehe schließt, obwohl er ver­hei­ratet ist, oder wer mit einem Ver­hei­ra­teten eine Ehe schließt, wird mit Frei­heits­strafe bis zu drei Jahren oder mit Geld­strafe bestraft.“
§ 172 StGB bestraft also den­je­nigen, der trotz einer bestehenden Ehe nochmals hei­ratet. Auch der nicht ver­hei­ratete Partner macht sich strafbar, wenn ihm die Ehe des anderen bekannt ist (erfor­der­licher Vorsatz gemäß § 15 StGB). Voll­endet ist die Tat mit dem formell gül­tigen Abschluss der zweiten Ehe. Der Versuch ist nicht strafbar, dies folgt aus § 23 Abs. 1 StGB, denn Ehe­bruch ist ein Ver­gehen (kein Ver­brechen), und die Straf­barkeit des Ver­suchs ist in der Norm nicht festgelegt.
Aller­dings:
Prak­tisch bedeutsam sind Fälle mit Bezug zu Staaten, in denen polygame Ehen legal sind– diese gibt es vor allem in Asien und Afrika. Wenn eine in diesen Ländern gültig geschlossene Doppel- oder Mehr­fa­chehe in Deutschland fort­ge­führt wird, ist der Tat­be­stand nicht erfüllt, strafbar ist jedoch die Begründung einer solchen Ehe in Deutschland.
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Das jüngste Bei­spiel: Ein Syrer, der mit seiner Erstfrau und vier Kindern 2015 nach Deutschland (Schleswig-Hol­stein) gekommen ist, darf nun ganz offi­ziell auch seine Zweitfrau nachholen!
Das bestätigt inzwi­schen die Kreis­ver­waltung mit Sitz in Elmshorn (Schleswig-Hol­stein).
Grund dafür ist, dass der Mann bereits die vier Kinder, die er mit seiner Zweitfrau hat, nach Deutschland holen durfte. Und diese Kinder sollen hier nun nicht ohne ihre Mutter aufwachsen.
Er ist nicht der einzige:
Im Kreis Pin­neberg in Schleswig-Hol­stein gibt es zwei bestä­tigte Fälle, in denen die Zweitfrau nach­reisen durfte. 
„Auf­grund der Situation in Folge des Bür­ger­krieges in Syrien und den besonders für Kinder schlechten Lebens­be­din­gungen in Syrien selbst und den Flücht­lings­camps angren­zender Länder (z.B. Türkei, Jor­danien, Libanon) kann bei syri­schen Staats­an­ge­hö­rigen, welche sich in dieser Situation befinden, eine besondere Härte vor­liegen und eine Fami­li­en­zu­sam­men­führung der Kinder zum Vater erlaubt werden. (…)“, sagt ein Behördensprecher.

„Der Nachzug der Mutter erfolgt dann zur Ver­meidung einer außer­ge­wöhn­lichen Härte im Interesse der Kinder. Eine Fami­li­en­zu­sam­men­führung in dem Sinne, dass hier die zweite Frau dem Mann nach­folgt, ist also kei­neswegs die Intention des Ver­wal­tungs­han­delns. Kein Mensch wird bestreiten wollen, dass gerade Kinder in der Fremde ihre Mutter brauchen.“
Dies sei aber keine pau­schale Regelung, sondern immer eine „sorg­fältige Einzelfallprüfung“.
Auf die Frage hin, ob durch diese Regelung nicht Bigamie gefördert würde, erklärt der Behör­den­sprecher des Kreises Pin­neberg, Oliver Carstens: 

„Im Kreis Pin­neberg werden biga­mische Ehen nicht gefördert o.ä.. Es liegt jedoch außerhalb unserer recht­lichen Mög­lich­keiten, auf Ehe­rechte anderer Staaten einzuwirken (…)“
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LÜGEN, LÜGEN, LÜGEN: „Aus 6 mach 12!“ – Die VER­SCHWIEGENE Wahrheit über den Familiennachzug!
Ver­gessen Sie alles, was man Ihnen über den Fami­li­en­nachzug weis­machen will!
Es ist – wenn über­haupt – nur die halbe Wahrheit!
Vor kurzem habe ich hier auf meinem Blog darüber berichtet, wie deutsche Behörden die isla­mische Scharia-Gesetz­gebung fördern!
Und zwar durch die Geneh­migung des Nachzugs von Zweit­frauen bei Flüchtlingen!
Als jüngstes Bei­spiel führte ich einen Syrer an, der mit seiner Erstfrau und seinen vier Kindern 2015 nach Deutschland (Schleswig-Hol­stein) kam. Er war nicht der einzige!
Mit Geneh­migung der Kreis­ver­waltung (mit Sitz in Elmshorn (Schleswig-Hol­stein)) durfte er nun seine Zweitfrau nach­holen, obwohl Bigamie eigentlich in Deutschland gesetzlich ver­boten ist.
Begründung: Der Nachzug der Mutter (als Zweitfrau) erfolge zur Ver­meidung einer „außer­ge­wöhn­lichen Härte im Interesse der Kinder“!
Ich sage Ihnen: Am oben genannten Bei­spiel des Syrers aus Schleswig-Hol­stein können Sie erkennen, WIE der Fami­li­en­nachzug TAT­SÄCHLICH funktioniert!
Denn nachdem der Flüchtling seine Zweitfrau nach Deutschland bringen durfte, konnten nun auch seine vier wei­teren Kinder und die Oma der Kinder nachkommen!
Inzwi­schen leben sie zu zwölft in Pinneberg!
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Konkret: Aus ursprünglich 6 Flücht­lingen (Vater, Erstfrau und vier Kinder) wurden nun 12 (Zweitfrau, Oma und 4 weitere Kinder)!
Dabei lügen Ihnen Poli­tiker und Medien täglich die Taschen voll!
Manch einer von ihnen geht von einem Fami­li­en­nachzug von „einer“ Person aus.
Irgendwo in den Medien las ich sogar die sta­tis­tische Zahl von 0,5 Per­sonen (ein halber Mensch also oder wie)!
So werden Sie jeden Tag für dumm und blöd ver­kauft. Auf gut deutsch: Verarscht!
Der Islam­rechtler Mathias Rohe schätzt sogar, dass 20 bis 30 % der ara­bi­schen Männer alleine in Berlin Zweit­frauen haben (mit den dazu­ge­hö­rigem Nachwuchs).
Und wissen Sie, mit welchen höh­ni­schen Worten das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­terium dies quittiert?

Diese Dinge müssen Sie noch heute tun!
Sie erhalten heute das watergate.tv-Buch, das Sie sorg­fältig durch­gehen sollten! Denn darin erfahren Sie, welche Dinge Sie jetzt unbe­dingt tun müssen. Denn dank der EZB erwartet Sie jetzt die größte finan­zielle Kat­s­trophe aller Zeiten! Wenn Sie sich nicht auf die noch striktere Null­zins­po­litik vor­be­reiten, ver­lieren Sie bald Ihr gesamtes Ver­mögen! Also retten Sie jetzt Ihr Vermögen! 

Lesen Sie selbst:
Der Staat könne nicht ver­hindern, dass Men­schen sich für diese Ehe ent­schieden, sagte ein Sprecher des Jus­tiz­mi­nis­te­riums gegenüber „Zeit Online“. Das sei wie in einer Stu­denten-WG, auch da könne man freie Liebe nicht verbieten. 
Da finde ich keine Worte mehr!
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VIDEO:“Danke, Mama Merkel!“ – Syrer mit 2 Frauen & 6 Kindern bedankt sich für Sozi­al­leis­tungen und 5‑Zimmer-Haus mit 2 Bädern!
Schla­raf­fenland Deutschland!
Der syrische Flüchtling Ahmad A. lässt es sich gut gehen.
Er lebt mit seiner Erst- und Zweitfrau und seinen sechs Kindern (das siebte ist unterwegs) in einem 5‑Zimmer-Haus mit zwei Bädern & Küche im Kreis Pinneberg.
Alles bezahlt vom Amt. Also vom Steu­er­zahler. Von Ihnen!
Ahmad ver­steht die Auf­regung um seine Frauen nicht, schließlich erlaubt sein Gesetz als gläu­biger Muslim, die Scharia, die Poly­gamie. Die Vielehe.
Doch hier in Deutschland ist eine solche verboten.
Seine erste Frau Lina soll A. laut Bericht gehei­ratet haben, als sie 13 war. Er kam 2015 mit ihr und zwei Kindern als Flüchtling, wurde in Pin­neberg unter­ge­bracht. Später durfte seine dritte Frau, Bettool, mit wei­teren Kinder aus Grie­chenland folgen. Seine zweite Frau soll noch in Syrien sein.
Als Ahmad gefragt wird, warum er über­haupt geflüchtet sei, ant­wortet er:
„Ich wollte schon immer nach Deutschland kommen. Ich wusste das wir hier Sozi­al­leis­tungen und ein Haus bekommen“.
Laut eigener Aussage des Vater sagte der Richter bei der Ver­handlung „Ich weiß in ihrer Religion dürfen sie so viele Frauen haben wie sie wollen. Sie werden auf keinen Wider­stand stoßen“.

Zer­stört der Nullzins jetzt Ihr gesamtes Vermögen?

Abschließend wird im Bericht gesagt „Ahmed könnte arbeiten gehen, oder einen Deutschkurs belegen aber er will lieber bei seinen Kindern bleiben“.
Außerdem ist er Analphabet.
Einen Job will der unge­lernte Arbeiter nicht, sondern lieber bei seinen Kindern bleiben.
Die Reporter fragen, wie viel finan­zielle Unter­stützung er im Monat bekommt.
Ahmad: „Weiß ich nicht. Das Geld wird über­wiesen und ich gehe zur Bank und hebe es ab.“ 
So einfach ist das, ver­stehen Sie?!
Und dann bedankt sich Ahmad A. noch bei der Bundeskanzlerin:
„Ich bedanke mich sehr, sehr, sehr bei Mama Merkel. Sie ist die einzige Person, die das Leiden der Syrier gespürt hat.
Auch den Deut­schen danke ich. Auch wenn es unter ihnen Ras­sisten gibt. Aber die Deut­schen haben schon mal Krieg erlebt und zeigen für die Syrer großes Mitgefühl.“
Quelle 1   Quelle 2
Der Syrer feixt, wenn er eine Drittfrau holt, dann müsste das Haus eben „größer“ werden.
Er will vier Frauen und 10 bis 20 Kinder haben!

Diese Dinge müssen Sie noch heute tun!

Die zustän­digen Behörden geben auf Nach­frage keine Interviews.
Hier die Videos:

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Dieser hevor­ragend recher­chierte Beitrag von Guido Grandt wurde erst­ver­öf­fen­licht auf dem Blog des Autors guido-grandt.de