Erst- und Zweitfrau und bis zu einem Dutzend Kinder oder mehr? Bigamie ausgetrickst? Alles kein Problem. Denn die Behörden versagen auf ganzer Linie!
Sie erinnern sich an die Fälle syrischer Flüchtlinge, die neben ihrer Erstfrau auch ihre Zweitfrauen nach Deutschland holen konnten? Wenn nicht, weiter unten alle Infos dazu!
„Locker vom Hocker“ ging das alles sozusagen.
Aufgrund der Dauerkritik forderte der CDU-Bundestagsabgeordnete Hermann Färber, dessen Wahlkreis die oben betroffenen Orte sind, vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière eine Stellungnahme.
Vor Kurzem erhielt er Antwort aus dem Bundesministerium des Inneren (BMI).
Das BMI teilte dem Böhmenkircher Abgeordneten mit, diesen Fall zum Anlass zu nehmen, die Erstverteilung der Asylbegehrenden nach dem „Königssteiner Schlüssel“ (die EASY-Verteilung) zusammen mit den Bundesländern zu überprüfen.
Der Ehegattennachzug nach dem Ausländer- und Asylrecht sei nur für einen Ehepartner möglich. Der Fehler im ersten Fall Pinneberg sei gewesen, dass bei der EASY-Verteilung der sogenannte „Hamburger Katalog“ angewandt wurde, wonach auch familiäre Bezugspersonen bei der Verteilung und Unterbringung von Flüchtlingen auf die Bundesländer berücksichtigt werden könnten. Im zweiten Fall sei die Zweitehefrau über das Relocation-Verfahren aus Griechenland nach Deutschland gekommen, erläutert Färber.
Und so wird weiter rumgeeiert:
Im entsprechenden Ersuchen der griechischen Behörden sei ein Ehemann nicht erwähnt worden, sondern nur die Schwester und Cousine als Bezugspersonen angegeben. Lediglich in den Anlagen hätten die griechischen Behörden einen Ehemann mit widersprüchlichen Informationen zum Aufenthaltsort erwähnt.
Färber meint dazu: „Wir müssen die Zuteilung von Flüchtlingen neu regeln und die Zuwanderung, wie im Koalitionsvertrag beschlossen, begrenzen.“ Dazu müssten national und international – vor allem im Schengen-Raum – nicht nur das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Polizeibehörden, sondern alle Behörden miteinander vernetzt werden, fördert Färber. Nur so sei eine lückenlose Dokumentation der Zuwanderer zu gewährleisten.
Darüber hinaus müsse die EU sicherstellen, dass alle Mitgliedsstaaten die Verpflichtungen aus dem Schengen-Abkommen und den Dublin-Vereinbarungen wahrnehmen.
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Hier sämtliche Hintergrundartikel (mit Infos, Fakten und Videos), die ich über die BIGAMIE-SYRER geschrieben habe:
„Zum Wohl der Kinder!“ – Deutsche Behörden fördern BIGAMIE bei Flüchtlingen!Wieder einmal fördern deutsche Behörden islamische Scharia-Gesetzgebung!
Wieder einmal fördern deutsche Behörden islamische Scharia-Gesetzgebung!
Und das mitten unter uns!
Sie wissen: Bigamie, also die Doppelehe ist in Deutschland verboten.
Dazu heißt es im Strafgesetzbuch:
§ 172 StGB stellt etwas unter Strafe, das in unserer westlichen Wertordnung nicht akzeptiert wird: die Doppelehe (Bigamie).
„Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
§ 172 StGB bestraft also denjenigen, der trotz einer bestehenden Ehe nochmals heiratet. Auch der nicht verheiratete Partner macht sich strafbar, wenn ihm die Ehe des anderen bekannt ist (erforderlicher Vorsatz gemäß § 15 StGB). Vollendet ist die Tat mit dem formell gültigen Abschluss der zweiten Ehe. Der Versuch ist nicht strafbar, dies folgt aus § 23 Abs. 1 StGB, denn Ehebruch ist ein Vergehen (kein Verbrechen), und die Strafbarkeit des Versuchs ist in der Norm nicht festgelegt.
Allerdings:
Praktisch bedeutsam sind Fälle mit Bezug zu Staaten, in denen polygame Ehen legal sind– diese gibt es vor allem in Asien und Afrika. Wenn eine in diesen Ländern gültig geschlossene Doppel- oder Mehrfachehe in Deutschland fortgeführt wird, ist der Tatbestand nicht erfüllt, strafbar ist jedoch die Begründung einer solchen Ehe in Deutschland.
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Das jüngste Beispiel: Ein Syrer, der mit seiner Erstfrau und vier Kindern 2015 nach Deutschland (Schleswig-Holstein) gekommen ist, darf nun ganz offiziell auch seine Zweitfrau nachholen!
Das bestätigt inzwischen die Kreisverwaltung mit Sitz in Elmshorn (Schleswig-Holstein).
Grund dafür ist, dass der Mann bereits die vier Kinder, die er mit seiner Zweitfrau hat, nach Deutschland holen durfte. Und diese Kinder sollen hier nun nicht ohne ihre Mutter aufwachsen.
Er ist nicht der einzige:
Im Kreis Pinneberg in Schleswig-Holstein gibt es zwei bestätigte Fälle, in denen die Zweitfrau nachreisen durfte.
„Aufgrund der Situation in Folge des Bürgerkrieges in Syrien und den besonders für Kinder schlechten Lebensbedingungen in Syrien selbst und den Flüchtlingscamps angrenzender Länder (z.B. Türkei, Jordanien, Libanon) kann bei syrischen Staatsangehörigen, welche sich in dieser Situation befinden, eine besondere Härte vorliegen und eine Familienzusammenführung der Kinder zum Vater erlaubt werden. (…)“, sagt ein Behördensprecher.
Dies sei aber keine pauschale Regelung, sondern immer eine „sorgfältige Einzelfallprüfung“.
Auf die Frage hin, ob durch diese Regelung nicht Bigamie gefördert würde, erklärt der Behördensprecher des Kreises Pinneberg, Oliver Carstens:
„Im Kreis Pinneberg werden bigamische Ehen nicht gefördert o.ä.. Es liegt jedoch außerhalb unserer rechtlichen Möglichkeiten, auf Eherechte anderer Staaten einzuwirken (…)“
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LÜGEN, LÜGEN, LÜGEN: „Aus 6 mach 12!“ – Die VERSCHWIEGENE Wahrheit über den Familiennachzug!
Vergessen Sie alles, was man Ihnen über den Familiennachzug weismachen will!
Es ist – wenn überhaupt – nur die halbe Wahrheit!
Vor kurzem habe ich hier auf meinem Blog darüber berichtet, wie deutsche Behörden die islamische Scharia-Gesetzgebung fördern!
Und zwar durch die Genehmigung des Nachzugs von Zweitfrauen bei Flüchtlingen!
Als jüngstes Beispiel führte ich einen Syrer an, der mit seiner Erstfrau und seinen vier Kindern 2015 nach Deutschland (Schleswig-Holstein) kam. Er war nicht der einzige!
Mit Genehmigung der Kreisverwaltung (mit Sitz in Elmshorn (Schleswig-Holstein)) durfte er nun seine Zweitfrau nachholen, obwohl Bigamie eigentlich in Deutschland gesetzlich verboten ist.
Begründung: Der Nachzug der Mutter (als Zweitfrau) erfolge zur Vermeidung einer „außergewöhnlichen Härte im Interesse der Kinder“!
Ich sage Ihnen: Am oben genannten Beispiel des Syrers aus Schleswig-Holstein können Sie erkennen, WIE der Familiennachzug TATSÄCHLICH funktioniert!
Denn nachdem der Flüchtling seine Zweitfrau nach Deutschland bringen durfte, konnten nun auch seine vier weiteren Kinder und die Oma der Kinder nachkommen!
Inzwischen leben sie zu zwölft in Pinneberg!
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Konkret: Aus ursprünglich 6 Flüchtlingen (Vater, Erstfrau und vier Kinder) wurden nun 12 (Zweitfrau, Oma und 4 weitere Kinder)!
Dabei lügen Ihnen Politiker und Medien täglich die Taschen voll!
Manch einer von ihnen geht von einem Familiennachzug von „einer“ Person aus.
Irgendwo in den Medien las ich sogar die statistische Zahl von 0,5 Personen (ein halber Mensch also oder wie)!
So werden Sie jeden Tag für dumm und blöd verkauft. Auf gut deutsch: Verarscht!
Der Islamrechtler Mathias Rohe schätzt sogar, dass 20 bis 30 % der arabischen Männer alleine in Berlin Zweitfrauen haben (mit den dazugehörigem Nachwuchs).
Und wissen Sie, mit welchen höhnischen Worten das Bundesjustizministerium dies quittiert?
Sie erhalten heute das watergate.tv-Buch, das Sie sorgfältig durchgehen sollten! Denn darin erfahren Sie, welche Dinge Sie jetzt unbedingt tun müssen. Denn dank der EZB erwartet Sie jetzt die größte finanzielle Katstrophe aller Zeiten! Wenn Sie sich nicht auf die noch striktere Nullzinspolitik vorbereiten, verlieren Sie bald Ihr gesamtes Vermögen! Also retten Sie jetzt Ihr Vermögen!
Lesen Sie selbst:
Der Staat könne nicht verhindern, dass Menschen sich für diese Ehe entschieden, sagte ein Sprecher des Justizministeriums gegenüber „Zeit Online“. Das sei wie in einer Studenten-WG, auch da könne man freie Liebe nicht verbieten.
Da finde ich keine Worte mehr!
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VIDEO:“Danke, Mama Merkel!“ – Syrer mit 2 Frauen & 6 Kindern bedankt sich für Sozialleistungen und 5‑Zimmer-Haus mit 2 Bädern!
Schlaraffenland Deutschland!
Der syrische Flüchtling Ahmad A. lässt es sich gut gehen.
Er lebt mit seiner Erst- und Zweitfrau und seinen sechs Kindern (das siebte ist unterwegs) in einem 5‑Zimmer-Haus mit zwei Bädern & Küche im Kreis Pinneberg.
Alles bezahlt vom Amt. Also vom Steuerzahler. Von Ihnen!
Ahmad versteht die Aufregung um seine Frauen nicht, schließlich erlaubt sein Gesetz als gläubiger Muslim, die Scharia, die Polygamie. Die Vielehe.
Doch hier in Deutschland ist eine solche verboten.
Seine erste Frau Lina soll A. laut Bericht geheiratet haben, als sie 13 war. Er kam 2015 mit ihr und zwei Kindern als Flüchtling, wurde in Pinneberg untergebracht. Später durfte seine dritte Frau, Bettool, mit weiteren Kinder aus Griechenland folgen. Seine zweite Frau soll noch in Syrien sein.
Als Ahmad gefragt wird, warum er überhaupt geflüchtet sei, antwortet er:
„Ich wollte schon immer nach Deutschland kommen. Ich wusste das wir hier Sozialleistungen und ein Haus bekommen“.
Laut eigener Aussage des Vater sagte der Richter bei der Verhandlung „Ich weiß in ihrer Religion dürfen sie so viele Frauen haben wie sie wollen. Sie werden auf keinen Widerstand stoßen“.
Abschließend wird im Bericht gesagt „Ahmed könnte arbeiten gehen, oder einen Deutschkurs belegen aber er will lieber bei seinen Kindern bleiben“.
Außerdem ist er Analphabet.
Einen Job will der ungelernte Arbeiter nicht, sondern lieber bei seinen Kindern bleiben.
Die Reporter fragen, wie viel finanzielle Unterstützung er im Monat bekommt.
Ahmad: „Weiß ich nicht. Das Geld wird überwiesen und ich gehe zur Bank und hebe es ab.“
So einfach ist das, verstehen Sie?!
Und dann bedankt sich Ahmad A. noch bei der Bundeskanzlerin:
„Ich bedanke mich sehr, sehr, sehr bei Mama Merkel. Sie ist die einzige Person, die das Leiden der Syrier gespürt hat.
Auch den Deutschen danke ich. Auch wenn es unter ihnen Rassisten gibt. Aber die Deutschen haben schon mal Krieg erlebt und zeigen für die Syrer großes Mitgefühl.“
Quelle 1 Quelle 2
Der Syrer feixt, wenn er eine Drittfrau holt, dann müsste das Haus eben „größer“ werden.
Er will vier Frauen und 10 bis 20 Kinder haben!
Die zuständigen Behörden geben auf Nachfrage keine Interviews.
Hier die Videos:
Dieser hevorragend recherchierte Beitrag von Guido Grandt wurde erstveröffenlicht auf dem Blog des Autors guido-grandt.de