Germany goes gaga: Flücht­linge zeigen sich selbst wegen Terrors an … um in Deutschland bleiben zu können!

Die Frank­furter All­ge­meine Zeitung berichtet von einer Taktik unter den Flücht­lingen, auch dann in Deutschland bleiben zu können, wenn trotz aller Geschichten und Behaup­tungen nichts mehr hilft und selbst das schafs­ge­duldige Deutschland nicht anders kann, als den Asyl-“Bewerber“ zurück­zu­schicken: Die Selbst­an­zeige wegen Terrors.

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Kein Witz! Und so richtig neu ist diese Finte auch nicht. Sie ist (bisher) auch haupt­sächlich auf den Süd­westen Deutsch­lands beschränkt. Laut Aus­kunft der Staats­an­walt­schaften Stuttgart und Karlsruhe gab es schon Ende 2016 die ersten solchen Fälle, 2017 waren es ins­gesamt 300 und nun sind es im ersten Quartal bereits 159, also mehr, als eine Ver­dop­pelung, und das Jahr ist noch jung.
Das machen die Herren Zuwan­derer natürlich nicht aus Gründen plötzlich ein­set­zender Gewis­sens­bisse und dem unbe­dingten Willen zur Läu­terung und Wie­der­gut­ma­chung an der Menschheit. Wahr­scheinlich sind die Aller­meisten über­haupt nie bei einer Ter­ror­or­ga­ni­sation gewesen, und es ist sicher auch nicht deren eigene Idee.
Nein, hier haben juris­tisch beschlagene Bes­ser­deutsche Fach­kennt­nisse genutzt, viel­leicht ange­lesen oder abge­guckt, um abge­lehnten und aus­rei­se­pflich­tigen Asyl­be­werbern einen schlauen Weg auf­zu­zeigen, wie sie wider­rechtlich doch noch mit einer Lüge in den Genuss des Sub­si­di­är­schutzes “Blei­be­recht” gelangen können.
Indem sie nämlich sich selbst als Mit­glied bzw. ehe­ma­liges Mit­glied einer Terror-Orga­ni­sation bezich­tigen und behaupten, dafür drohe ihnen in ihrem Hei­matland Todes­strafe, Folter, unmensch­liche oder ernied­ri­gende Behandlung, darf Deutschland sie nicht mehr in ihr Hei­matland abschieben. Egal, was der Betref­fende auch (angeblich) ver­brochen hat, er darf dann weiter hier in Deutschland bleiben und frei her­um­laufen, auch wenn er als (angeb­licher) Ter­rorist die übelsten Ver­brechen begangen haben kann. Schutz der eigenen Bevöl­kerung? Fehlanzeige.
Natürlich erklären diese Gewin­ner­kan­di­daten für ein Blei­be­recht nicht, dass sie tat­sächlich Mas­sen­mörder seien und grausame Isla­misten, sondern stellen sich als zwangs­ver­pflichtete Mit­läufer dar, die in Wirk­lichkeit natürlich nur, weil sie mussten, jemanden getötet oder beinahe getötet haben. Dennoch stehe auch auf unfrei­willige Mit­läufer in ihrer Heimat quasi die Todes­strafe – weshalb Deutschland die ver­dammte Pflicht und Schul­digkeit habe, sie vor diesem Schicksal zu bewahren und ad calendas graecas weiter zu dulden und durch­zu­füttern habe.
Leider bedeutet das, dass Deutschland das auch nach seinen Gesetzen tat­sächlich tun muss. Ein Blick ins Gesetz bestätigt das:

 
 
Wir sehen: Sobald ein Aus­länder kommt und sagt, in seinem Her­kunftsland sei er solchen Härten aus­ge­setzt, weil er etwas ver­brochen hat, gewinnt er in Deutschland schon den Jackpot des bedin­gungs­losen Grund­ein­kommens und kann sich für­derhin hier benehmen, wie er will, er darf nicht aus­ge­wiesen werden. Es sei denn …
Es sei denn, die deutsche Justiz kann ihm nach­weisen, dass er in seinem Her­kunftsland über­haupt nicht der geltend gemachten Straftat bezichtigt wird und keine Ver­folgung zu fürchten hat. Das Problem ist aber, dass das ermittelt und bewiesen werden muss. Da die meisten behaup­teten Ter­ror­taten natur­gemäß als in Staaten wie Syrien, Irak, Afgha­nistan oder Somalia begangen rekla­miert werden, gestaltet sich die Ermittlung fast immer auf­wändig und zeit­in­tensiv und bindet daher unver­hält­nis­mäßig viele Kräfte beim BKA und der Interpol. Geht man sehr opti­mis­tisch davon aus, dass ein Ermittler pro Selbst­be­zich­tiger im Schnitt nur etwa zwei Wochen inten­siver Recherche benötigt, so schafft er es, in einem Vier­teljahr etwa 6 Fälle zu klären. Bei einer Zahl von 159 Fällen im ersten Quartal wären dann ca. 26 Ermittler rund um die Uhr mit Recherchen dazu beschäftigt, ob Ismael, Abdullah, Achmed, Ahmad, Mohammed. Mahomed oder sonstwer, der wahr­scheinlich nicht einmal seinen echten Namen ange­geben hat, tat­sächlich ein Ter­rorist ist oder nicht. Gehen wir davon aus, dass ein Ermittler den Steu­er­zahler ca. 4000 Euro/Monat Brutto-Gehalt kostet, und davon, dass die Zahl der Selbst­be­zich­tiger nicht steigt, dann kostet die Ermit­telei allein an Gehältern für die Ermittler den Steu­er­zahler pro Jahr 1.720.000 €. Und das ist nur eine sehr vor­sichtige Schätzung.
Würden wir die – wahr­scheinlich viel zu tief ange­setzte – Summe dazu ver­wenden, jedem Rentner unter der Armuts­grenze bescheidene 100 € mehr Rente zu geben, wären das 12.720 wirklich arme, alte Leute, die dann viel­leicht nicht mehr durch die Müll­eimer der Stadt wühlen oder sich an den Tafeln von Schutz­su­chenden her­um­schubsen lassen müssten.
Wie gesagt, das ist nur eine sehr vor­sichtige Schätzung. Die infla­tionär anstei­genden Selbst­be­zich­ti­gungen der Zuwan­derer beim Bun­desamt für Migration und Flücht­linge sind bei den baye­ri­schen Staats­an­walt­schaften, so das Baye­rische Jus­tiz­mi­nis­terium, ein bekanntes Problem.

Den Asyl­be­werbern kann man dafür kaum einen Vorwurf machen. Es ist nur menschlich, dass sie, wenn jemand ihnen diese Mög­lichkeit auf dem Sil­ber­ta­blett prä­sen­tiert, diese Mög­lichkeit sofort ergreifen. Unrechts­be­wusstsein für das betrü­ge­rische Erschleichen eines Blei­be­rechts kann man von diesen Leuten natürlich nicht erwarten. Die Irrungen und Wir­rungen des deut­schen Asyl­rechts durch­blicken nur Fach­leute und wenn dieses Land so bescheuert ist, diese Tür auf­zu­machen, dann geht man doch durch.
Den mas­sen­haften Miss­brauch eines Asyl­ge­setzes, das – sicher ein wenig naiv — eigentlich von edler Absicht getragen war, haben die­je­nigen begangen, die den Asyl­be­werbern diesen Kniff vor­ge­schlagen, erklärt, die Lügen­ge­schichten mit ihnen aus­bal­dowert und die ganze Sache durch­ge­zogen haben. Der eine oder andere selbst­er­nannte „Rechts­bei­stand“ mag viel­leicht sogar ein kleines Nebeng’schäftle daraus entwickeln.
Dass nicht wenige Übergutmenschen*Innen gar nicht so selbstlos gegenüber den Zuwan­derern sind, sondern auch durchaus gut daran ver­dienen und nicht selten ihre Schütz­linge auch sexuell aus­beuten, wissen wir ja.

 
In jedem Fall dürfte die Zunft der Rechts­an­wälte sich über diese Flut an Ver­fahren freuen, bekommen sie doch ihre auf­op­fernden Bemü­hungen, den lieben Repla­cement-Migranten ein arbeits- und sor­gen­loses Leben in Deutschland zu ermög­lichen, auch noch vom deut­schen Pack-Steu­er­zahler vergütet.
Die richtige Antwort darauf wäre, den Selbst­an­zeiger sofort als Gast in eine staat­liche Ein­richtung auf­zu­nehmen, bis die Sachlage geklärt ist. Dort müsste der Betref­fende ein­dringlich befragt werden, um genaue Angaben wann, wo, welche Orga­ni­sation, wer war der Chef, wo haben seine Taten statt­ge­funden etc. pp. auf­zu­nehmen und zu über­prüfen. Gleich­zeitig sollte dem des Terrors Ver­däch­tigen aber auch unmiss­ver­ständlich klar gemacht werden, dass er bei bewie­sener Terror-Mit­wirkung zwar nicht aus­ge­wiesen wird, aber auch in Deutschland jah­relang hinter Gittern ver­schwindet und dass alle seine Angaben und Ein­las­sungen als Geständnis gewertet werden. Wetten, dass die Kurve der Selbst­an­zei­genrate gen Erd­mit­tel­punkt strebt?
Den offi­zi­ellen und inof­fi­zi­ellen Rechts­bei­ständen sollte ver­mittelt werden, dass im Falle einer tat­sächlich erfun­denen Flücht­lings-Selbst­an­zeige der­jenige, der den Selbst­an­zei­genden auf die Idee gebracht und ihn gebrieft hat — ob Flücht­lings­helfer, Aktivist, Anwalt oder sonstwer — an den Kosten der Ermittlung maß­geblich beteiligt wird.
Jaja, natürlich, das gibt einen Auf­schrei, dass dies alles ja nur gut gemeint sei, man habe ja selbst nicht gewusst, dass die Ter­ro­risten-Behauptung falsch sei, als Anwalt müsse man doch das Optimum für den Man­danten her­aus­holen usw. Aber auch ein Anwalt darf sich nicht wis­sentlich rechts­widrig ver­halten und als Mit­täter bei betrü­ge­ri­schem Erschleichen von Blei­be­recht und Unter­halts­leis­tungen mit­wirken. Wenn es gewollt wäre, hätte das Gesetz schon einen langen Arm.