Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet von einer Taktik unter den Flüchtlingen, auch dann in Deutschland bleiben zu können, wenn trotz aller Geschichten und Behauptungen nichts mehr hilft und selbst das schafsgeduldige Deutschland nicht anders kann, als den Asyl-“Bewerber“ zurückzuschicken: Die Selbstanzeige wegen Terrors.
Kein Witz! Und so richtig neu ist diese Finte auch nicht. Sie ist (bisher) auch hauptsächlich auf den Südwesten Deutschlands beschränkt. Laut Auskunft der Staatsanwaltschaften Stuttgart und Karlsruhe gab es schon Ende 2016 die ersten solchen Fälle, 2017 waren es insgesamt 300 und nun sind es im ersten Quartal bereits 159, also mehr, als eine Verdoppelung, und das Jahr ist noch jung.
Das machen die Herren Zuwanderer natürlich nicht aus Gründen plötzlich einsetzender Gewissensbisse und dem unbedingten Willen zur Läuterung und Wiedergutmachung an der Menschheit. Wahrscheinlich sind die Allermeisten überhaupt nie bei einer Terrororganisation gewesen, und es ist sicher auch nicht deren eigene Idee.
Nein, hier haben juristisch beschlagene Besserdeutsche Fachkenntnisse genutzt, vielleicht angelesen oder abgeguckt, um abgelehnten und ausreisepflichtigen Asylbewerbern einen schlauen Weg aufzuzeigen, wie sie widerrechtlich doch noch mit einer Lüge in den Genuss des Subsidiärschutzes “Bleiberecht” gelangen können.
Indem sie nämlich sich selbst als Mitglied bzw. ehemaliges Mitglied einer Terror-Organisation bezichtigen und behaupten, dafür drohe ihnen in ihrem Heimatland Todesstrafe, Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, darf Deutschland sie nicht mehr in ihr Heimatland abschieben. Egal, was der Betreffende auch (angeblich) verbrochen hat, er darf dann weiter hier in Deutschland bleiben und frei herumlaufen, auch wenn er als (angeblicher) Terrorist die übelsten Verbrechen begangen haben kann. Schutz der eigenen Bevölkerung? Fehlanzeige.
Natürlich erklären diese Gewinnerkandidaten für ein Bleiberecht nicht, dass sie tatsächlich Massenmörder seien und grausame Islamisten, sondern stellen sich als zwangsverpflichtete Mitläufer dar, die in Wirklichkeit natürlich nur, weil sie mussten, jemanden getötet oder beinahe getötet haben. Dennoch stehe auch auf unfreiwillige Mitläufer in ihrer Heimat quasi die Todesstrafe – weshalb Deutschland die verdammte Pflicht und Schuldigkeit habe, sie vor diesem Schicksal zu bewahren und ad calendas graecas weiter zu dulden und durchzufüttern habe.
Leider bedeutet das, dass Deutschland das auch nach seinen Gesetzen tatsächlich tun muss. Ein Blick ins Gesetz bestätigt das:
Wir sehen: Sobald ein Ausländer kommt und sagt, in seinem Herkunftsland sei er solchen Härten ausgesetzt, weil er etwas verbrochen hat, gewinnt er in Deutschland schon den Jackpot des bedingungslosen Grundeinkommens und kann sich fürderhin hier benehmen, wie er will, er darf nicht ausgewiesen werden. Es sei denn …
Es sei denn, die deutsche Justiz kann ihm nachweisen, dass er in seinem Herkunftsland überhaupt nicht der geltend gemachten Straftat bezichtigt wird und keine Verfolgung zu fürchten hat. Das Problem ist aber, dass das ermittelt und bewiesen werden muss. Da die meisten behaupteten Terrortaten naturgemäß als in Staaten wie Syrien, Irak, Afghanistan oder Somalia begangen reklamiert werden, gestaltet sich die Ermittlung fast immer aufwändig und zeitintensiv und bindet daher unverhältnismäßig viele Kräfte beim BKA und der Interpol. Geht man sehr optimistisch davon aus, dass ein Ermittler pro Selbstbezichtiger im Schnitt nur etwa zwei Wochen intensiver Recherche benötigt, so schafft er es, in einem Vierteljahr etwa 6 Fälle zu klären. Bei einer Zahl von 159 Fällen im ersten Quartal wären dann ca. 26 Ermittler rund um die Uhr mit Recherchen dazu beschäftigt, ob Ismael, Abdullah, Achmed, Ahmad, Mohammed. Mahomed oder sonstwer, der wahrscheinlich nicht einmal seinen echten Namen angegeben hat, tatsächlich ein Terrorist ist oder nicht. Gehen wir davon aus, dass ein Ermittler den Steuerzahler ca. 4000 Euro/Monat Brutto-Gehalt kostet, und davon, dass die Zahl der Selbstbezichtiger nicht steigt, dann kostet die Ermittelei allein an Gehältern für die Ermittler den Steuerzahler pro Jahr 1.720.000 €. Und das ist nur eine sehr vorsichtige Schätzung.
Würden wir die – wahrscheinlich viel zu tief angesetzte – Summe dazu verwenden, jedem Rentner unter der Armutsgrenze bescheidene 100 € mehr Rente zu geben, wären das 12.720 wirklich arme, alte Leute, die dann vielleicht nicht mehr durch die Mülleimer der Stadt wühlen oder sich an den Tafeln von Schutzsuchenden herumschubsen lassen müssten.
Wie gesagt, das ist nur eine sehr vorsichtige Schätzung. Die inflationär ansteigenden Selbstbezichtigungen der Zuwanderer beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind bei den bayerischen Staatsanwaltschaften, so das Bayerische Justizministerium, ein bekanntes Problem.
Den Asylbewerbern kann man dafür kaum einen Vorwurf machen. Es ist nur menschlich, dass sie, wenn jemand ihnen diese Möglichkeit auf dem Silbertablett präsentiert, diese Möglichkeit sofort ergreifen. Unrechtsbewusstsein für das betrügerische Erschleichen eines Bleiberechts kann man von diesen Leuten natürlich nicht erwarten. Die Irrungen und Wirrungen des deutschen Asylrechts durchblicken nur Fachleute und wenn dieses Land so bescheuert ist, diese Tür aufzumachen, dann geht man doch durch.
Den massenhaften Missbrauch eines Asylgesetzes, das – sicher ein wenig naiv — eigentlich von edler Absicht getragen war, haben diejenigen begangen, die den Asylbewerbern diesen Kniff vorgeschlagen, erklärt, die Lügengeschichten mit ihnen ausbaldowert und die ganze Sache durchgezogen haben. Der eine oder andere selbsternannte „Rechtsbeistand“ mag vielleicht sogar ein kleines Nebeng’schäftle daraus entwickeln.
Dass nicht wenige Übergutmenschen*Innen gar nicht so selbstlos gegenüber den Zuwanderern sind, sondern auch durchaus gut daran verdienen und nicht selten ihre Schützlinge auch sexuell ausbeuten, wissen wir ja.
In jedem Fall dürfte die Zunft der Rechtsanwälte sich über diese Flut an Verfahren freuen, bekommen sie doch ihre aufopfernden Bemühungen, den lieben Replacement-Migranten ein arbeits- und sorgenloses Leben in Deutschland zu ermöglichen, auch noch vom deutschen Pack-Steuerzahler vergütet.
Die richtige Antwort darauf wäre, den Selbstanzeiger sofort als Gast in eine staatliche Einrichtung aufzunehmen, bis die Sachlage geklärt ist. Dort müsste der Betreffende eindringlich befragt werden, um genaue Angaben wann, wo, welche Organisation, wer war der Chef, wo haben seine Taten stattgefunden etc. pp. aufzunehmen und zu überprüfen. Gleichzeitig sollte dem des Terrors Verdächtigen aber auch unmissverständlich klar gemacht werden, dass er bei bewiesener Terror-Mitwirkung zwar nicht ausgewiesen wird, aber auch in Deutschland jahrelang hinter Gittern verschwindet und dass alle seine Angaben und Einlassungen als Geständnis gewertet werden. Wetten, dass die Kurve der Selbstanzeigenrate gen Erdmittelpunkt strebt?
Den offiziellen und inoffiziellen Rechtsbeiständen sollte vermittelt werden, dass im Falle einer tatsächlich erfundenen Flüchtlings-Selbstanzeige derjenige, der den Selbstanzeigenden auf die Idee gebracht und ihn gebrieft hat — ob Flüchtlingshelfer, Aktivist, Anwalt oder sonstwer — an den Kosten der Ermittlung maßgeblich beteiligt wird.
Jaja, natürlich, das gibt einen Aufschrei, dass dies alles ja nur gut gemeint sei, man habe ja selbst nicht gewusst, dass die Terroristen-Behauptung falsch sei, als Anwalt müsse man doch das Optimum für den Mandanten herausholen usw. Aber auch ein Anwalt darf sich nicht wissentlich rechtswidrig verhalten und als Mittäter bei betrügerischem Erschleichen von Bleiberecht und Unterhaltsleistungen mitwirken. Wenn es gewollt wäre, hätte das Gesetz schon einen langen Arm.