Heiko Schrang: Neue Migra­ti­ons­welle während Fußball WM geplant! (Video)

Mitt­ler­weile ist es kein Geheimnis mehr, dass bei Fuß­ball­groß­ereig­nissen wie EM und WM, unliebsame Pro­jekte der glo­balen Agenda umge­setzt werden. Auch jetzt laufen die Vor­be­rei­tungen auf Hoch­touren, um noch im Sommer die illegale Mas­sen­mi­gration zu lega­li­sieren. Ohne dass die Sys­tem­medien darüber berich­teten, hat der Bun­destag am 19. April 2018 über einen glo­balen Pakt für Migration debat­tiert. Dieser geht zurück auf die bereits 2016 durch die UN beschlossene „New Yorker-Erklärung“. Diese beinhaltet, dass bis zum Sommer 2018 ein „Glo­baler Pakt für Migration“ zwi­schen allen Mit­glieds­staaten auf den Weg gebracht wird. Hiermit soll garan­tiert werden, dass die neue Migra­ti­ons­welle geordnet statt­finden kann.
Die Hin­ter­gründe gibt es in der neuen Sendung SchrangTV:
https://youtu.be/HSGLj8aBso4
Im Gegenzug sollen sich die Staaten ver­pflichten, Frem­den­feind­lichkeit noch mehr zu bekämpfen. Allem voran die Kritik an der Masseneinwanderung.
Dahinter steht eine Sche­ren­be­wegung. Auf der einen Seite sagt man der Bevöl­kerung, dass man die deut­schen Grenzen nicht sichern kann. Was dazu führt, dass immer mehr Schwer­kri­mi­nelle und Ter­ro­risten ein­wandern. Auf der anderen Seite will man aber die innere Sicherheit wie bei­spiels­weise mit dem neuen Poli­zei­gesetz in Bayern erhöhen. Kri­tiker sagen bereits jetzt schon: „Wir werden eine Polizei bekommen mit Macht­be­fug­nissen, wie es sie seit 1945 nicht gegeben hat.“
So ist die Ver­un­si­cherung durch die Migra­ti­ons­welle Anlass dafür, dass aktuell alle Bun­des­länder ihre soge­nannten Poli­zei­auf­ga­ben­ge­setze anpassen. Ab August 2018 sieht es in Bayern wie folgt aus und mög­li­cher­weise dem­nächst in ganz Deutschland:

  • Die Polizei in Bayern kann dann unend­liche Dau­er­haft­strafen ver­hängen. Soge­nannte „Gefährder“ können, nur auf Ver­dacht hin, zuerst für drei Monate, mit wei­terer rich­ter­licher Geneh­migung dann für eine unbe­grenzte Zeit in Vor­beu­ge­ge­wahrsam genommen werden. Der Betroffene wird zwar vom Richter angehört, es gibt aber keinen Pflicht­ver­tei­diger. Um frei­ge­lassen zu werden, muss er aus der Haft heraus „beweisen“, dass er keine Gefahr (mehr) ist.
  • Die Polizei kann den Bürger zwingen, seinen Wohnort zu wechseln oder nicht zu ver­lassen. Ein Rich­ter­vor­behalt hier­gegen ist nicht gegeben. Der Betroffene muss erst gegen das ihm auf­er­legte Auf­ent­halts­gebot- oder Verbot klagen.
  • Zukünftig darf die Polizei bei Ver­samm­lungen und Demons­tra­tionen eine auto­ma­tische Online-Gesichts­er­kennung einsetzen
  • Ermittler unter fal­schem Namen dürfen auch in Woh­nungen ein­ge­setzt werden, ebenso im Internet in den sozialen Medien. Ein Richter wird nur ein­ge­schaltet, wenn sich der Einsatz gegen eine bestimmte Person richtet.
  • Post darf beschlag­nahmt und geöffnet werden.
  • Die Polizei darf im Internet Daten löschen oder verändern.
  • Es dürfen Drohnen ein­ge­setzt werden, die offen oder ver­deckt filmen und lauschen.
  • Das neue Gesetz führt im Übrigen auch die Fuß­fessel für Per­sonen ein, von denen eine angeb­liche Gefahr aus­gehen soll.

Nach­den­kenswert ist der Umstand, dass diese Unge­heu­er­lich­keiten in der Durch­führung nur machbar sind, da die Politik noch auf Heer­scharen von Erfül­lungs­ge­hilfen in Polizei, Justiz und Ver­waltung bauen kann. Hier sollte sich jeder die Frage stellen, ob er wei­terhin  gegen sein eigenes Gewissen handeln möchte oder ob er aus Gewis­sens­gründen Zivil­courage zeigt und Nein sagt zu den Plänen der Eliten.
Erkennen – erwachen – verändern
Euer Heiko Schrang
“Im Zeichen der Wahrheit” das neue Kultbuch von Heiko Schrang.
Quellen:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19026.pdf (S. 56)