Mittlerweile ist es kein Geheimnis mehr, dass bei Fußballgroßereignissen wie EM und WM, unliebsame Projekte der globalen Agenda umgesetzt werden. Auch jetzt laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren, um noch im Sommer die illegale Massenmigration zu legalisieren. Ohne dass die Systemmedien darüber berichteten, hat der Bundestag am 19. April 2018 über einen globalen Pakt für Migration debattiert. Dieser geht zurück auf die bereits 2016 durch die UN beschlossene „New Yorker-Erklärung“. Diese beinhaltet, dass bis zum Sommer 2018 ein „Globaler Pakt für Migration“ zwischen allen Mitgliedsstaaten auf den Weg gebracht wird. Hiermit soll garantiert werden, dass die neue Migrationswelle geordnet stattfinden kann.
Die Hintergründe gibt es in der neuen Sendung SchrangTV:
https://youtu.be/HSGLj8aBso4
Im Gegenzug sollen sich die Staaten verpflichten, Fremdenfeindlichkeit noch mehr zu bekämpfen. Allem voran die Kritik an der Masseneinwanderung.
Dahinter steht eine Scherenbewegung. Auf der einen Seite sagt man der Bevölkerung, dass man die deutschen Grenzen nicht sichern kann. Was dazu führt, dass immer mehr Schwerkriminelle und Terroristen einwandern. Auf der anderen Seite will man aber die innere Sicherheit wie beispielsweise mit dem neuen Polizeigesetz in Bayern erhöhen. Kritiker sagen bereits jetzt schon: „Wir werden eine Polizei bekommen mit Machtbefugnissen, wie es sie seit 1945 nicht gegeben hat.“
So ist die Verunsicherung durch die Migrationswelle Anlass dafür, dass aktuell alle Bundesländer ihre sogenannten Polizeiaufgabengesetze anpassen. Ab August 2018 sieht es in Bayern wie folgt aus und möglicherweise demnächst in ganz Deutschland:
- Die Polizei in Bayern kann dann unendliche Dauerhaftstrafen verhängen. Sogenannte „Gefährder“ können, nur auf Verdacht hin, zuerst für drei Monate, mit weiterer richterlicher Genehmigung dann für eine unbegrenzte Zeit in Vorbeugegewahrsam genommen werden. Der Betroffene wird zwar vom Richter angehört, es gibt aber keinen Pflichtverteidiger. Um freigelassen zu werden, muss er aus der Haft heraus „beweisen“, dass er keine Gefahr (mehr) ist.
- Die Polizei kann den Bürger zwingen, seinen Wohnort zu wechseln oder nicht zu verlassen. Ein Richtervorbehalt hiergegen ist nicht gegeben. Der Betroffene muss erst gegen das ihm auferlegte Aufenthaltsgebot- oder Verbot klagen.
- Zukünftig darf die Polizei bei Versammlungen und Demonstrationen eine automatische Online-Gesichtserkennung einsetzen
- Ermittler unter falschem Namen dürfen auch in Wohnungen eingesetzt werden, ebenso im Internet in den sozialen Medien. Ein Richter wird nur eingeschaltet, wenn sich der Einsatz gegen eine bestimmte Person richtet.
- Post darf beschlagnahmt und geöffnet werden.
- Die Polizei darf im Internet Daten löschen oder verändern.
- Es dürfen Drohnen eingesetzt werden, die offen oder verdeckt filmen und lauschen.
- Das neue Gesetz führt im Übrigen auch die Fußfessel für Personen ein, von denen eine angebliche Gefahr ausgehen soll.
Nachdenkenswert ist der Umstand, dass diese Ungeheuerlichkeiten in der Durchführung nur machbar sind, da die Politik noch auf Heerscharen von Erfüllungsgehilfen in Polizei, Justiz und Verwaltung bauen kann. Hier sollte sich jeder die Frage stellen, ob er weiterhin gegen sein eigenes Gewissen handeln möchte oder ob er aus Gewissensgründen Zivilcourage zeigt und Nein sagt zu den Plänen der Eliten.
Erkennen – erwachen – verändern
Euer Heiko Schrang
“Im Zeichen der Wahrheit” das neue Kultbuch von Heiko Schrang.
Quellen:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19026.pdf (S. 56)