Schweiz: Zulas­sungs­stopp für mani­pu­lierte Audi

Das Bun­desamt für Straßen (ASTRA) hat am 8. August 2018 eine Weisung erlassen, die ver­hindert, dass von erwie­senen Abgas­ma­ni­pu­la­tionen betroffene Audi der Typen A6 und A7 der Gene­ration C7 mit Drei­liter-Die­sel­motor neu in der Schweiz zuge­lassen werden dürfen.
Betroffen sind Modelle des Typs Audi A6 und A7 der Gene­ration C7 mit Drei­liter-Die­sel­motor der Abgas­stufe Euro 6. Diese sind erwie­se­ner­maßen mit einer unzu­läs­sigen Abschalt­ein­richtung für die Abgas­rei­nigung aus­ge­stattet. Die von den Mani­pu­la­tionen betrof­fenen Fahr­zeuge können in der Schweiz erst dann wieder als Neu­fahr­zeuge zuge­lassen werden, wenn sie nach­weislich wieder den Vor­schriften ent­sprechen. Nicht betroffen sind die Audi A6/A7 des Modell­jahres 2018/2019 (Gene­ration C8).
Da die mani­pu­lierten Fahr­zeuge nicht den Vor­schriften ent­sprechen, hat das ASTRA am 8. August 2018 eine Weisung erlassen, die ver­hindert, dass neue, noch nicht zuge­lassene Fahr­zeuge oder Occa­si­ons­fahr­zeuge des frag­lichen Typs aus dem Ausland erstmals in der Schweiz in Verkehr gesetzt werden. Diese Weisung richtet sich an die Stra­ßen­ver­kehrs­ämter der Kantone und wurde auch den Impor­teuren zugestellt.

Nicht betroffen vom Zulas­sungs­stopp sind bereits in der Schweiz zuge­lassene Fahr­zeuge. Diese dürfen weiter ver­kehren oder als Occa­sionen gehandelt werden. Über die Zulas­sungs­daten des ASTRA sowie der Stra­ßen­ver­kehrs­ämter können deren Halter für Rück­ruf­ak­tionen zur not­wen­digen Nach­rüstung eruiert werden.


Zuerst ver­öf­fent­licht auf SMOPO