Will­kommen im Hei­ligtum Schweden

von Judith Bergman

  • Feras, ein ille­galer Aus­länder und ver­ur­teilter Ver­brecher, durfte in Schweden bleiben, nur weil er ein gewalt­tä­tiges Hass­ver­brechen gegen schwe­dische Juden begangen hat. Dies trotz der Tat­sache, dass Schweden seinen Asyl­antrag abge­lehnt hatte und ihm daher jeg­liches Recht auf Auf­enthalt im Land fehlte.
  • Der Prä­ze­denzfall, den dieser Fall schafft, ist äußerst beun­ru­higend: Wenn Sie Ver­brechen gegen Juden begehen, die “als ein schweres poli­ti­sches Ver­brechen gegen andere Juden wahr­ge­nommen werden können”, dann haben Sie mög­li­cher­weise Anspruch auf Asyl in Schweden. Die Rechte der ver­wund­baren Juden Schwedens scheinen keine Rolle mehr zu spielen.
  • In Schweden und viel­leicht auch an anderen Orten scheint es, dass die “Men­schen­rechte” aus­län­di­scher Mörder wich­tiger sind als die Men­schen­rechte geset­zes­treuer Bürger.

Bist Du illegal in einem euro­päi­schen Land, miss­achtest Deinen Abschie­be­befehl und begehst Brand­stiftung? Kein Problem. Wenn das Land, in das Du zurück­ge­führt werden sollst, Dir mög­li­cher­weise schaden könnte, kannst Du statt­dessen gerne in Schweden bleiben, mehr Ver­brechen begehen und Schweden schaden.
Ein schwe­di­sches Beru­fungs­ge­richt hob kürzlich das Abschie­be­urteil gegen einen von drei ver­ur­teilten Tätern eines Brand­an­schlags auf die Syn­agoge von Göteborg im Dezember 2017 mit der Begründung auf, dass es gegen seine “grund­le­genden Men­schen­rechte” ver­stoßen würde.
Der 22-jährige Araber aus Gaza, bekannt als Feras, war illegal in Schweden, als er den Angriff beging. Sein Asyl­antrag war von der schwe­di­schen Migra­ti­ons­be­hörde (Migra­ti­ons­verket) abge­lehnt worden; ihm wurde offenbar gesagt, er solle das Land ver­lassen, aber das tat er nicht. Aus unklaren Gründen wurde er nicht zwecks Abschiebung fest­ge­halten, sondern läuft in Schweden immer noch frei herum.
Feras nutzte diese Freiheit, um bei einem Angriff auf die Göte­borger Syn­agoge mit­zu­machen. Etwa 10–15 andere junge Männer, von denen nur drei ange­klagt waren, schlossen sich ihm an. Es scheint, dass, während junge Juden zu einer Party in einem benach­barten Gebäude ver­sammelt waren, Feras und seine Freunde bren­nende Gegen­stände auf Autos warfen, die innerhalb des Syn­ago­gen­zauns geparkt waren. Niemand wurde ver­letzt und die Brände wurden schnell durch Regen gelöscht, so dass nur geringe mate­rielle Schäden ent­standen. Das Gericht wei­gerte sich daher, die Straftat als ver­suchten Mord ein­zu­stufen, wie von der Staats­an­walt­schaft gefordert. Sowohl das Unter­ge­richt als auch das Beru­fungs­ge­richt stellten jedoch fest, dass der Brand­an­schlag ein anti­se­mi­ti­sches Hass­ver­brechen darstellte.
Zuvor hatte das Gericht Feras wegen “grob rechts­wid­riger Dro­hungen und ver­suchten schweren Schadens” ver­ur­teilt und ihn zu zwei Jahren Gefängnis und anschlie­ßender Abschiebung ver­ur­teilt. Das Beru­fungs­ge­richt sagte jedoch, dass Feras “.…schwer­wie­gende rechts­widrige Dro­hungen mit der Absicht begangen hat, Mit­glieder der jüdi­schen Gemeinde zu ver­letzen, dass die Tat aber auch als ein schwer­wie­gendes poli­ti­sches Ver­brechen gegen andere Juden wahr­ge­nommen werden kann”.
“Ange­sichts des mög­lichen Inter­esses Israels an der Ange­le­genheit und der unsi­cheren Situation an den Grenz­über­gängen nach Gaza und ins West­jor­danland sowie in den Gebieten selbst hält der Beru­fungs­ge­richtshof die Befürchtung für berechtigt, dass die grund­le­genden Men­schen­rechte von NN nicht gewahrt würden, wenn er nach Palästina aus­ge­wiesen würde. Das Beru­fungs­ge­richt weist daher den Antrag des Staats­an­walts auf Abschiebung zurück.…”
Das Gericht verwies auch auf Berichte des schwe­di­schen Außen­mi­nis­te­riums über Men­schen­rechte und Demo­kratie in Israel und “Palästina”.
Das Gericht spe­ku­lierte mit anderen Worten, dass Israel ein Sicher­heits­in­teresse daran hat, ihn zu befragen, weil Feras ver­sucht hat, Juden zu ver­brennen, was “auch als ein schweres poli­ti­sches Ver­brechen gegen andere Juden wahr­ge­nommen werden kann”. Allein aus diesem Grund — ohne Beweise oder Details — wäre die Rück­führung in die Region Israel und Gaza angeblich ein Verstoß gegen seine “grund­le­genden Menschenrechte”.
Das Urteil des Beru­fungs­ge­richts bedeutet, dass Feras, ein ille­galer Aus­länder und ver­ur­teilter Ver­brecher, zunächst in Schweden bleiben darf, nur weil er ein gewalt­tä­tiges Hass­ver­brechen gegen schwe­dische Juden begangen hat. Dies trotz der Tat­sache, dass Schweden seinen Asyl­antrag abge­lehnt hatte und ihm daher jeg­liches Recht auf Auf­enthalt im Land fehlt. Nachdem er seine zwei Jahre im Gefängnis beendet hat, wird er draußen sein und frei sein, um mög­li­cher­weise neue Hass­ver­brechen gegen jüdische Bürger in Schweden zu begehen.
Der Prä­ze­denzfall, den dieser Fall schafft — wenn der Fall nicht vom Obersten Gerichtshof ange­fochten und rück­gängig gemacht wird — ist beun­ru­higend: Wenn Sie Ver­brechen gegen Juden begehen, die “als ein schweres poli­ti­sches Ver­brechen gegen andere Juden wahr­ge­nommen werden können”, dann haben Sie mög­li­cher­weise Anspruch auf Asyl in Schweden. Die Rechte der ver­wund­baren Juden Schwedens scheinen keine Rolle mehr zu spielen.
Tat­sächlich scheinen im schwe­di­schen Gerichts­system keine schwe­di­schen Bür­ger­rechte mehr von Bedeutung zu sein. Ein Bericht aus dem Jahr 2017 ergab, dass 75% der Aus­länder, die wegen schwerer Ver­brechen zu Gefäng­nis­strafen und anschlie­ßender Abschiebung ver­ur­teilt wurden, dennoch nach der Ver­büßung ihrer Strafen frei­ge­lassen wurden und aus ver­schie­denen Gründen in Schweden bleiben durften. In den Jahren 2000–2014 ver­ur­teilten schwe­dische Gerichte nicht einmal 20% der ver­ur­teilten aus­län­di­schen Ver­ge­wal­tiger, die an die­selbe Adresse in Schweden regis­triert waren, zur Abschiebung. Bei pädo­philen Ver­ge­wal­tigern war die Zahl noch geringer: 17%. Nach neueren Sta­tis­tiken werden 9 von 10 ver­ur­teilten Aus­ländern in Schweden nicht abgeschoben.
Das Problem erstreckt sich auch auf Ter­ro­risten. So wurde bei­spiels­weise 2017 ein Syrer, der 2015 als “Flüchtling” nach Schweden kam, vor Gericht frei­ge­sprochen, weil er schii­tische Muslime mit Brand­bomben ange­griffen hatte. Nachdem er jedoch in über­wachten Gesprächen gesagt hatte, dass er sich selbst als Dschi­hadist sah, der Mär­tyrer werden wollte, und wenn man bedenkt, dass er mit ISIS in Kontakt stand, hielt ihn der schwe­dische Geheim­dienst offen­sichtlich für zu gefährlich, um in Schweden zu bleiben. Die Ein­wan­de­rungs­be­hörden haben ver­sucht, ihn nach Syrien abzu­schieben, aber das ist ihnen nicht gelungen. Es scheint, dass das Gesetz seine Abschiebung nach Syrien nicht erlaubt: Er ris­kierte, dort ver­haftet oder hin­ge­richtet zu werden. Statt­dessen wurde er auch frei­ge­lassen, und läuft in Malmö frei herum.
In Schweden und viel­leicht auch an anderen Orten scheint es, dass die “Men­schen­rechte” aus­län­di­scher Mörder wich­tiger sind als die Men­schen­rechte geset­zes­treuer Bürger.


Quelle: Gatestone Institute