Bie­der­meier & Nie­der­bayer, Bruch­stücke aus der Provinz — 20.000 Euro Steu­ergeld in Lösch­teich versenkt

Allen Men­schen Recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann. Diese Weisheit aus den Zeiten barocker Lebens­freude und Lei­bes­fülle, die zumeist von reuigen Sündern mit der Bitte um die Ver­gebung ver­meintlich unver­meid­licher Sünden vor­ge­tragen wurde, hat mit dem Einzug der digi­talen Neuzeit, also der Ver­nunftehe zwi­schen Lederhose und Laptop, eine neue Aus­drucksform gefunden, die da lautet: “Ist der Ruf erst mal rui­niert, lebt sich’s völlig unge­niert”.

Das Pos­sen­stück “Bie­der­meier & Nie­der­bayer”, das hier nur leicht ver­fremdet und unter Aus­lassung manch grober Pein­lichkeit nach­er­zählt wird, beruht auf wahren Bege­ben­heiten, die aus der jün­geren Ver­gan­genheit in unsere Gegenwart hin­ein­ragen und wohl auch in nächster Zukunft nicht zu einem Abschluss gebracht werden können. Nun möge aber niemand glauben, vor allem nicht die hier­zu­lande so heiß geliebten “Sau­preißn”, dass es sich bei nach­folgend geschil­derten Bege­ben­heiten um jene Beson­der­heiten handle, die nur durch eine jahr­zehn­te­lange Vettern‑, Filz- und Spezln-Wirt­schaft her­vor­ge­bracht werden können.

Ein Blick ins Kanz­leramt in Berlin sollte genügen, um zu erkennen, dass die alter­na­tivlose Eigen­mäch­tigkeit zum Stan­dard­re­per­toire moderner Politik gehört und ver­mutlich gar erst von Berlin aus ihren Sie­geszug bis ins tief­gläubig-katho­lische Nie­der­bayern antreten konnte. Kein Wunder, ist es doch so, dass sich die fach­lichen und per­sön­lichen Anfor­de­rungen, die an den Kan­di­daten für das Amt des Dorf­bür­ger­meisters gestellt werden, in nichts von den Anfor­de­rungen unter­scheiden, denen zu genügen hat, wer Bun­des­kanzler zu werden gedenkt. Beide müssen ein gewisses Alter erreicht haben. Niemand muss einen Schul­ab­schluss vor­weisen, um zum Bun­des­kanzler gewählt werden zu können, niemand braucht irgend­welche beruf­lichen Erfah­rungen — wer gewählt wird, darf in Berlin kanzlern und im Dorf bür­ger­meistern.

Man kann den Gewählten also nicht den geringsten Vorwurf machen, wenn sie — ver­meintlich Kraft ihres Amtes — Dinge tun oder ver­an­lassen, deren Folgen sie mangels not­wen­diger Kennt­nisse nicht über­blicken können, oder gar solche, zu denen sie weder befugt noch berechtigt sind. Niemand kann sie zwingen, wissen zu müssen, was sie tun. Erschwerend kommt hinzu, auch wenn dies nur selten bedacht wird, dass es der Vorteil des Klugen und Geris­senen ist, sich dumm stellen zu können, was umge­kehrt nur selten gelingt.

Allem Anfang wohnt ein Zauber inne

Die Geschichte beginnt am Sonntag, dem 16. März 2014, mit der Öffnung der Wahl­lokale. Auf der Krim stimmten 97 Prozent der Teil­nehmer des Refe­rendums für den Wandel, also den Anschluss an Russland, und in unserer nie­der­baye­ri­schen Gemeinde ent­schieden sich fast 60 Prozent eben­falls für einen Wandel, so dass der alte Bür­ger­meister am 1. Mai des gleichen Jahres durch einen neuen Bür­ger­meister abgelöst wurde.

Dass die so genannte “Annexion der Krim” bis heute vom ver­sam­melten Westen völ­ker­rechtlich nicht aner­kannt wird, ist bekannt, dass aber gleich­zeitig auch ein nie­der­baye­ri­scher Klein­krieg aus­ge­brochen ist, bei dem nicht minder schwere Geschütze in Stellung gebracht wurden, bis hin zu einer Straf­an­zeige wegen Untreue, das hat sich noch nicht einmal innerhalb der Gemein­de­grenzen herumgesprochen.

Doch die soge­nannten Ein­zel­fälle, aus denen letztlich die unge­heu­er­liche Straf­an­zeige kon­struiert wurde, wurden im Dorf von den ein­zelnen Betrof­fenen durchaus besprochen, und wer Aug und Ohr offen hielt, konnte sich schon nach und nach einen Über­blick ver­schaffen, wie unter dem neuen Bür­ger­meister gewirt­schaftet wurde — und wird. Die einen nennen es prag­ma­tisch, zupa­ckend, alter­na­tivlos, die anderen nennen es undurch­sichtig, zwei­felhaft und unge­niert, wenn nicht gar noch schlimmere Aus­drücke gefunden werden.

Es sei doch sonderbar …

… hieß es von den Kri­tikern, dass nach einer Aus­schreibung für Maler­ar­beiten der ent­spre­chende Auftrag ver­geben wurde, das gleiche Gewerk aber kurz darauf erneut aus­ge­schrieben wurde. Alles in Ordnung, signa­li­sierten die Ver­tei­diger, hier könnten kei­nes­falls Anhalts­punkte für eine Untreueh­an­dlung erkannt werden, denn schließlich habe man sich doch daran erinnert, dass der güns­tigste Anbieter aus der ersten Aus­schreibung früher einmal Anlass zu Bean­stan­dungen gegeben habe. Da hat man halt, um das Ganze nicht zu kom­pli­ziert zu machen, einfach schnell noch einmal neu ausgeschrieben.

Es sei doch sonderbar …

… hieß es von den Kri­tikern, dass Arbeiten an einem Bächlein, einem Gewässer 3. Ordnung, dessen Lauf sich private Grund­stücks­be­sitzer teilen, nun plötzlich von der Gemeinde beauf­tragt und bezahlt wurden, obwohl dies in der Ver­gan­genheit stets mit Hinweis auf die Rechtslage abge­lehnt wurde, und (noch obwohler!) die Untere Natur­schutz­be­hörde bei einer einst anbe­raumten Begehung wegen der geo­lo­gi­schen Gege­ben­heiten (Flusssand) dringend vom Aus­baggern abge­raten habe.

Alles in Ordnung

… signa­li­sieren die Ver­tei­diger, hier könne von einem vor­sätz­lichen Handeln zum Nachteil der Gemeinde nicht aus­ge­gangen werden, weil offenbar irr­tümlich davon aus­ge­gangen wurde, dass die Gemeinde für das Bächlein unter­halts­pflichtig sei.

Anmerkung

Wenn ein Bür­ger­meister nach demo­kra­ti­schen Gepflo­gen­heiten auch selbst keine Ahnung haben muss, so sollte doch wenigstens die ange­stellte oder beamtete Gemein­de­ver­waltung Bescheid wissen. Gewusst hätte sie es sicherlich auch, doch wer nicht gefragt wird, kann auch keine Aus­kunft geben, und wenn die Rechnung für den Bagger, der ohne Aus­schreibung bestellt wurde, vom Bür­ger­meister gegen­ge­zeichnet zur Bezahlung ein­ge­reicht wird, dann hat ja alles seine Ordnung — und falls nicht, wär’s eh zu spät.

Es sei doch sonderbar …

… heißt es von den Kri­tikern, dass an einem Tümpel, der außerhalb und unterhalb der geschlos­senen Bebauung eines ein­ge­mein­deten Dorfes liegt, mit einem Aufwand von über 20.000 Euro, ohne Aus­schreibung “irgendwie” her­um­gebaut wurde. Eine solche Maß­nahme hätte man wenigstens mit dem Amt für länd­liche Ent­wicklung abstimmen sollen, Experten hätten dann für die Gemeinde kos­tenlos ver­nünftig geplant und zudem die Bean­tragung von För­der­mittel in Höhe von etwa 50 Prozent der Kosten in die Wege geleitet.

Alles in Ordnung

… signa­li­sieren die Ver­tei­diger, und schwenken eine E‑Mail (!), eine E‑Mail des Kreis­brand­rates, der doch tat­sächlich vor Auf­trags­vergabe darin darum gebeten haben soll, den Lösch­weiher ent­spre­chend den gel­tenden Normen wieder her­zu­richten. Alle Kosten seien zudem unterhalb der Aus­schrei­bungs­schwelle und ihm Rahmen der Wert­grenzen für Eigen­ver­gaben des Bür­ger­meisters geblieben. Na, na — tarocken die Kri­tiker nach,

nur nach einer Lösch­was­ser­ent­nah­me­stelle nach DIN 14210 sieht der Tümpel auch nach den ver­bud­delten 20.000 Euro nicht aus. 1.000 m³ Fas­sungs­ver­mögen? Wo sollen die her­kommen? Knapp 30 m lang, durch­schnittlich viel­leicht 6 m breit, da müsste das Loch überall min­destens 5 m tief sein. Das ist’s wohl eher nicht.

Ein jederzeit frost­si­cheres Saugrohr mit lichtem Durch­messer von 125 mm und einem Lösch­wasser-Sau­gan­schluss nach DIN 14244 ist da für das ungeübte Auge auch nicht zu finden. Ob die Zufahrt den Anfor­de­rungen der DIN 14090 ent­spricht[Google Maps], ist mehr als zwei­felhaft, eine Ein­friedung mit 1,25 m Höhe kann allen­falls an einer Schmal­seite als ange­deutet gelten, die not­wendige, ver­schließbare Türe gibt es auch nicht. Und auf welche Weise dieser Tümpel befüllt wird und wie der Regen­was­se­rü­berlauf geregelt ist, dazu stehen auch mehr Fra­ge­zeichen im Raum als der Kreis­brandrat auf die Schnelle beant­worten können wird.

Trotzdem alles in Ordnung … signa­li­sieren die Ver­tei­diger. Da bleiben wir stur. Wir haben nur im Auftrag des Kreis­brand­rates getan, was getan werden musste. Wan­derer kommst du nach Sparta, ver­kündige dorten, du habest uns liegen gesehen, wie das Gesetz es befahl!

Es sei doch son­derbar, monieren die Kritiker

  • wenn sie einen Grund­stücks­verkauf betrachten, bei dem vor dem Bür­ger­meis­ter­wechsel ein Deal bezüglich eines Regen­rück­hal­te­be­ckens aus­ge­macht war, der dann nach dem Bür­ger­meis­ter­wechsel auf einmal nicht mehr zum Tragen kam,
  • wenn die Anmietung einer Immo­bilie für den Bauhof ohne Aus­schreibung erfolgt und doch glatt zu Gunsten eines Gemein­de­rates ausgeht, der aller­dings — und das muss erwähnt werden — an der ent­schei­denden Abstimmung nicht teil­ge­nommen hat,
  • wenn ein Rück­hal­te­becken für Ober­flä­chen­wasser nicht vom Grund­stücks­pächter auf der gepach­teten Fläche, wo das Wasser anfällt, sondern von der Gemeinde auf dem angren­zenden öffent­lichen Grund­stück her­ge­stellt wird,
  • wenn ein Neu-Fahrzeug für die Gemeinde ohne Aus­schreibung frei­händig beim erst­besten Anbieter (kein Ver­trags­händler) gekauft wird,
  • wenn die Anmietung von Bau­ma­schinen voll­kommen unbü­ro­kra­tisch und ohne Angebot oder Rah­men­ver­ein­barung erfolgt,
  • wenn gemeind­liche Mäh­ar­beiten vom Bür­ger­meister an den Mit­ge­sell­schafter seines privat betrie­benen Unter­nehmens ver­geben werden,

dann habe das doch alles irgendwie das, was die Schwaben “oi Gschmäckle” nennen — und, es wäre doch in keinem Fall eine besondere Erschwernis gewesen, die Vor­gänge trans­parent abzuwickeln.

Alles in Ordnung, beharren die Verteidiger

… weil erstens war das gar nicht so, oder nicht ganz so, oder man könne es durchaus auch anders sehen, und zweitens habe der Bür­ger­meister nir­gends seine Kom­pe­tenzen über­schritten und von Fahr­läs­sigkeit, Vorsatz oder gar straf­barem Handeln könne nun nir­gends auch nur ansatz­weise die Rede sein, und Irren sei immer noch menschlich, und zum Bes­ser­wissen sei der Bür­ger­meister nun einmal nicht ver­pflichtet. Und, fügen sie noch hinzu, dass der Bür­ger­meister Aus­hol­zungen auf pri­vaten Grund­stücken ver­an­lasst habe, was in der Auf­zählung der Kri­tiker noch fehlt, das sei eben auch in Ordnung und kein Vorsatz, weil der Bür­ger­meister, wie für jedermann leicht erkennbar — also offenbar — davon aus­ge­gangen ist, die Gemeinde sei dafür ver­ant­wortlich. Schon wegen der Verkehrssicherheit.

Geschenkt, geschenkt, rufen die Kritiker

… das waren ja alles nur die vielen kleinen Sachen, die uns Ärger machen. Jetzt kommt’s doch erst! Das mit dem Kin­der­gar­tendach! Da sind doch 70.000 Euro aus­ge­geben worden, ohne dass ein neu­traler Gut­achter auch nur einen Blick auf den “Schaden” geworfen hat, ohne dass mög­liche Regress­an­sprüche gegen den Planer des Neubaus und des Anbaus und gegen die sei­nerzeit bau­aus­füh­renden Firmen auch nur geprüft wurden. Und das alles — man muss fast sagen in gewohnter Weise — wie­derum ohne auch nur den Hauch einer Aus­schreibung! Und warum das alles? Weil es im Turn-Zimmer manchmal ein bisschen von der Decke tropfte. Da stand ein Kübel drunter — und darin kam, wenn’s hochkam, mal eine halbe Tasse Wasser zusammen.

Ihr habt ja keine Ahnung! Empören sich die Verteidiger

Da war Gefahr im Verzug! Jeder Tag des Zögerns hätte wer weiß was für Folgen haben können. Das war so eilig, dass wir uns nicht einmal Gedanken darüber machen konnten, was denn alles geschehen könnte, wenn wir nicht sofort und ohne Aus­schreibung den Auftrag an die Firmen ver­geben, deren Chefs die dro­hende Gefahr im Verzug fest­ge­stellt hatten. Immerhin haben wir mit dieser Maß­nahme wahr­scheinlich das Leben unserer lieben Kinder und der Kin­der­gärt­ne­rinnen retten können, da darf man nicht so klein­geistig auf den Euro schauen, sondern mit unserer Kanz­lerin sagen: Es war eine Her­aus­for­derung — und wir haben das geschafft!

So stand also von Fall zu Fall, von Nicht-Aus­schreibung zu Nicht-Aus­schreibung, jeweils Aussage gegen Aussage und weil nie auch nur ein ein­ziges Wort gefallen ist, aus dem so eine Art Ent­schul­digung für ein mög­li­cher­weise nur sub­op­ti­males Handeln her­aus­zu­hören gewesen wäre, besannen sich die Kri­tiker darauf, dass es da eine Dienst­stelle gäbe, welche berufen sei, die Kom­mu­nal­po­li­tiker zu beauf­sich­tigen. Also wandte man sich an die Kom­mu­nal­auf­sicht beim Land­ratsamt, die von sich sagt:

Als Auf­sichts­be­hörde der unteren Ver­wal­tungs­stufe über­wacht das Land­ratsamt, ob die Kom­munen im Rahmen der ihnen über­tra­genen hohen Ver­ant­wortung auch ihrer Ver­pflichtung zur Ein­haltung der Rechts­vor­schriften nach­kommen. Dort hörte man sich die Klagen wohl an, verwies aber auf die Über­lastung des nicht vor­han­denen Per­sonals und gab mehr oder minder deutlich zu erkennen, dass eine ernst­hafte Prüfung nicht möglich sei. Ob bei dieser Gele­genheit schon der Begriff “Straf­recht” aufkam, ist nicht mehr mit Bestimmtheit zu sagen.

Jeden­falls erschien es den Kri­tikern der Amts­führung des Bür­ger­meisters aus­sichtslos, auf dem Weg über die Kom­munale Auf­sicht eine Ver­bes­serung zu erreichen, sodass eines schönen Tages der frühere Bür­ger­meister bei der zustän­digen Poli­zei­dienst­stelle vor­sprach und alles das, was hier erwähnt worden ist, in Form einer Anzeige zu Pro­tokoll gab.

Das Ding nahm seinen behörd­lichen Lauf und landete bei der Staats­an­walt­schaft, die sich zunächst einmal einen Über­blick ver­schaffte, indem sie die Gemein­de­ver­waltung anschrieb und um deren Stel­lung­nahme bat. Die Antwort der Gemeinde an die Staats­an­walt­schaft, unter­schrieben vom
beschul­digten Bür­ger­meister selbst, ent­hielt jene Äuße­rungen, die schon immer vor­ge­tragen wurden; von Gefahr in Verzug bis Irrtum, von Nicht­wissen bis Ent­schei­dungs­spielraum, ver­brämt mit dem Hinweis, der Anzei­ge­steller bewege sich mit seinen Unter­stel­lungen direkt auf eine Anzeige nach §164 Straf­ge­setzbuch (Falsche Ver­däch­tigung) zu. Der Staats­an­walt­schaft blieb nach diesem treu­her­zigen Ein­ge­ständnis der Unschuld nichts anderes übrig, als das Ermitt­lungs­ver­fahren einzustellen.

Wieder einmal erwies sich Deutschland als Rechts­staat, insofern, als der im Sprichwort ver­an­kerte Gene­ral­ver­dacht, man hänge die Kleinen, ließe aber die Großen laufen, voll­ständig widerlegt wurde. Keine einzige Anzeige gegen Angela Merkel wegen der eigen­mäch­tigen Öffnung der Grenzen führte zu einem Ermitt­lungs­ver­fahren, und schon alleine deshalb, weil man hier offen­kundig die Größte laufen lässt, konnte der zuständige Staats­anwalt wegen des Gleich­heits­grund­satzes nicht anders, als auch diese Anzeige gegen den kleinen Dorf­bür­ger­meister niederzuschlagen.

Anders herum betrachtet ist davon aus­zu­gehen, dass die baju­wa­rische “Mia san mia”-Men­ta­lität inzwi­schen auch in Berlin ihre Anhänger gefunden hat. In der Haupt­stadt spricht man zwar immer noch von “Alter­na­tiv­lo­sigkeit”, statt von “Unfehl­barkeit”, doch auch das wird sich noch angleichen, sofern die Mehr­heits­ver­hält­nisse im Bun­destag dies noch lange genug zulassen.

Zu guter Letzt ein ver­söhn­liches Wort an alle Kritiker:

Ihr wisst, dass ihr selber schuld seid!
Der Garten kann den Bock nun mal nicht kahlfressen.