Wahlzettel - Filephoto by: Awaya Legends - flickr.com - CC BY-SA 2.0

Hamburg: Straf­be­fehls­antrag gegen grünen Wahl­helfer wegen Wahlmanipulation

Und das »nur« drei­einhalb (!) Jahre nach der Tat! 

Ein damals 20-jäh­riger Wahl­helfer der »Grünen« hat bei der Ham­burger Bür­ge­er­schaftswahl 2015 (!) mas­siven Wahl­betrug begangen. Jetzt ist gegen ihn ein Straf­be­fehls­antrag ergangen — »nur« drei­einhalb Jahre nach der Tat.

Die deutsche Justiz ist doch immer wieder für Über­ra­schungen gut. Sen­sa­tionell milde Urteile bei Tätern mit dem rich­tigen Hin­ter­grund, knall­hartes Vor­gehen bei poten­zi­ellen Umstürzlern (bewaffnet mit einer Handvoll Schlag­stöcken und einem Luft­gewehr) und »zeit­naher« Ver­folgung bekannt gewor­dener Straf­taten. Der aktuelle Fall in Hamburg ist ein Para­de­bei­spiel für die Gründ­lichkeit der deut­schen Justiz.
Am 15. Feburar 2015 wurde zum bisher letzten Mal die Bür­ger­schaft in Hamburg gewählt. Rund um die Wahl wurden etliche Ver­dachts­mo­mente bezüglich Wahl­be­trugs geäußert und publi­ziert. Doch es geschah lange nichts. Bis jetzt, gut drei­einhalb Jahre nach der Wahl, die Mühlen der Ham­burger Justiz endlich genug gemahlt haben und gegen einen damals 20-jäh­rigen Wahl­helfer von den Grünen einen Straf­be­fehls­antrag erstellt wurde.
Dem Mit­glied der Ham­burger Grünen wird vor­ge­worfen, etliche Brief­wahl­un­ter­lagen gefälscht zu haben. Er soll etliche Bekannte ange­stiftet haben, ihre Unter­lagen unaus­ge­füllt zu lassen. Die Kreuze habe er dann für seine Partei auf den leeren Stimm­zetteln gemacht. In wei­teren Fällen habe er die Unter­schriften der Wahl­be­rech­tigten gefälscht. Außerdem habe er Wähler ange­leitet, wie sie ihre Wahl­zettel aus­zu­füllen und vor allem, wo sie ihr Kreuz zu machen haben.
Bereits Ende Mai 2015 (!) waren poli­zei­liche Ermitt­lungen wegen des Ver­dachts einer Wahl­straftat auf­ge­nommen worden. Doch es dauerte im Ham­burger Stadt­staat, der von einer rot-grünen Koalition regiert wird, sagen­hafte 44 Monate bis zu diesem Straf­be­fehls­antrag. Manches in Hamburg braucht eben so seine Zeit, sei es die Elb­phil­har­monie oder die Straf­ver­folgung eines Mit­glieds der Grünen…

Quelle: FreieWelt.net