Sama­ri­terbund ver­weigert AfD im Bun­destag Ersthelferlehrgang

Die AfD-Abge­ordnete Nicole Höchst wendet sich mit einer öffent­lichen Stel­lung­nahme an den Arbeiter-Sama­riter-Bund, der den vor­ge­schrie­benen Erst­hel­fer­lehrgang für Abge­ord­ne­ten­büros der Partei abge­lehnt hat:
“Wieder einmal schaut man in mensch­liche Abgründe. Laut Vor­schrift der Ver­waltung müssen Abge­ord­ne­ten­büros im Deut­schen Bun­destag Erst­helfer benennen. Dazu orga­ni­sierte die AfD einen Lehrgang. Ange­meldet wurde er beim Arbeiter-Sama­riter-Bund, welcher mit fol­gender Begründung den Lehrgang absagte:
“Sehr geehrter Herr… ,
auf­grund der Posi­tio­nierung des Arbeiter-Sama­riter-Bundes auf seiner 20. Bun­des­kon­ferenz am letzten Wochenende in War­ne­münde und der daraus resul­tie­renden Anweisung unserer Geschäfts­führung, müssen wir Ihnen nunmehr mit­teilen, dass wir die durch Sie gebuchten Erste-Hilfe-Kurse am 29.10.2018, am 12.11.2018 und am 13.11.2018 hiermit absagen.
Der alte und neue Bun­des­vor­sit­zende Knut Fle­cken­stein hat zum Aus­druck gebracht, dass aus seiner Sicht die Posi­tionen der AfD mit den Werten, die der ASB seit seinem Bestehen ver­tritt und die zudem in seiner Satzung ver­ankert sind, nicht ver­einbar sind. Dem haben sich alle Mit­glieder des Bun­des­ver­bandes sowie alle Dele­gierten der ein­zelnen Landes- und Regio­nal­glie­de­rungen angeschlossen.
Aus diesem Grund müssen wir unsere Zusagen für die Kurse daher zurückziehen.
Wir wollten Sie schnellst­möglich unter­richtet wissen und
ver­bleiben mit freund­lichen Grüßen
im Auftrag der Geschäfts­führung des ASB RV Berlin-Nordwest e.V.”
Nicole Höchst MdB dazu: “Inter­essant. Die frei­heitlich demo­kra­tische Grund­ordnung, für die die AfD steht, ist nicht mit den Werten des Arbeiter-Sama­riter-Bund ver­einbar. Das lässt natürlich tief blicken. Wie wäre eigentlich die Rechtslage, wenn bis zum Nach­fol­ge­lehrgang ein Mit­ar­beiter mit Herz­in­farkt umfallen würde und niemand zur Erst­hilfe in der Nähe ist? Wäre dann der ASB im Todesfall haftbar zu machen, weil er aus ideo­lo­gi­schen Gründen die Befä­higung zur Not­ver­sorgung ver­wei­gerte? Sicher ist, dass deren gesin­nungs­mo­ti­vierter Hass soweit geht, dass sie die Gefährdung von Men­schen­leben bil­ligend in Kauf nehmen. Für mich ist dies kri­mi­nelles und ver­ant­wor­tungs­loses Handeln ent­gegen aller huma­nis­ti­schen Grund­sätze in fast religiös/utopistischer Ver­blendung. Viel­leicht sollte man unter dem Aspekt der Gemein­nüt­zigkeit und den Geld­flüssen dem e.V. mal genauer auf die Finger schauen.”
Der ASB hat damit das Feld des sozialen und demo­kra­ti­schen Umganges mit­ein­ander ver­lassen. Es gibt Grenzen, und mit der Ver­wei­gerung eines medi­zi­ni­schen Lehr­ganges zum Retten von Men­schen­leben und Erst­ver­sorgung wurden diese ein­deutig über­schritten. Selbst­ver­ständlich darf der ASB rechtlich so handeln, dadurch wird es aber nicht besser. Wer immer noch denkt, dass die link­suto­pis­tische Politik der Alt­par­teien der gesell­schaftlich allein heils­brin­gende Weg ist, dem ist nicht mehr zu helfen.