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Flücht­lings­bürgen schulden dem Staat 21 Mil­lionen Euro

Die soge­nannten Flücht­lings­bürgen schulden der Bun­des­agentur für Arbeit mitt­ler­weile min­destens 21 Mil­lionen Euro. Zur Kasse werden sie bisher noch nicht gebeten. Es würden noch „recht­liche Klä­rungen aus­stehen“, erklärt die Behörde.
Bis jetzt seien erst rund 670.000 Euro des zwei­stel­ligen Mil­lio­nen­be­trages beglichen worden, gab die Bun­des­re­gierung auf Anfrage des AfD-Abge­ord­neten René Springer bekannt. Ins­gesamt seien 2.500 Bescheide ver­schickt worden, berichtet der Merkur.
Soge­nannte „Flücht­lings­bürgen“ sind all jene, die sich gegenüber der Aus­län­der­be­hörde ver­pflichtet haben, die Lebens­hal­tungs­kosten für einen „Flüchtling“ zu über­nehmen. Ver­pflich­tungs­er­klä­rungen ermög­lichten es in den Jahren 2015 und 2016 rund 20.000 „Flücht­lingen“ aus der Türkei und Syrien ein Visum zu erhalten und so legal in Deutschland ein­zu­reisen. Die genaue Zahl der „Flücht­lings­bürgen“ ist öffentlich nicht bekannt. AfD-Poli­tiker René Springer warf dem für die Vis­a­datei im Aus­län­der­zen­tral­re­gister zustän­digen Innen­mi­nis­terium deshalb „man­gelnde Trans­parenz“ vor. Staat­liche Stellen fordern in Nie­der­sachsen rund 7,2 Mil­lionen Euro von soge­nannten Flücht­lings­bürgen. In Nord­rhein-West­falen sind es knapp 5,7 Mil­lionen Euro und in Bran­denburg rund 57.000 Euro.
Bei der Summe handelt es sich laut Minis­terium nur um Aus­gaben, die von den gemein­samen Ein­rich­tungen der Arbeits­agentur und der kom­mu­nalen Träger ein­ge­fordert werden. Darin nicht ent­halten seien die Beträge der 105 kom­mu­nalen Träger, die sich in Eigen­ver­ant­wortung um die Leis­tungen der Grund­si­cherung kümmern.


Quelle: Jou­watch