Die sogenannten Flüchtlingsbürgen schulden der Bundesagentur für Arbeit mittlerweile mindestens 21 Millionen Euro. Zur Kasse werden sie bisher noch nicht gebeten. Es würden noch „rechtliche Klärungen ausstehen“, erklärt die Behörde.
Bis jetzt seien erst rund 670.000 Euro des zweistelligen Millionenbetrages beglichen worden, gab die Bundesregierung auf Anfrage des AfD-Abgeordneten René Springer bekannt. Insgesamt seien 2.500 Bescheide verschickt worden, berichtet der Merkur.
Sogenannte „Flüchtlingsbürgen“ sind all jene, die sich gegenüber der Ausländerbehörde verpflichtet haben, die Lebenshaltungskosten für einen „Flüchtling“ zu übernehmen. Verpflichtungserklärungen ermöglichten es in den Jahren 2015 und 2016 rund 20.000 „Flüchtlingen“ aus der Türkei und Syrien ein Visum zu erhalten und so legal in Deutschland einzureisen. Die genaue Zahl der „Flüchtlingsbürgen“ ist öffentlich nicht bekannt. AfD-Politiker René Springer warf dem für die Visadatei im Ausländerzentralregister zuständigen Innenministerium deshalb „mangelnde Transparenz“ vor. Staatliche Stellen fordern in Niedersachsen rund 7,2 Millionen Euro von sogenannten Flüchtlingsbürgen. In Nordrhein-Westfalen sind es knapp 5,7 Millionen Euro und in Brandenburg rund 57.000 Euro.
Bei der Summe handelt es sich laut Ministerium nur um Ausgaben, die von den gemeinsamen Einrichtungen der Arbeitsagentur und der kommunalen Träger eingefordert werden. Darin nicht enthalten seien die Beträge der 105 kommunalen Träger, die sich in Eigenverantwortung um die Leistungen der Grundsicherung kümmern.
Sie bekommen alle neuesten Artikel per E-Mail zugesendet.