Petr Bystron: “Bun­des­re­gierung war trei­bende Kraft beim Migrationspakt”

Die Bun­des­re­gierung war von Anfang an die trei­bende Kraft bei der Erstellung des umstrit­tenen „Global Compact on Migration“, wie aus Unter­lagen des Aus­wär­tigen Amtes her­vorgeht. Hierbei ging offenbar nicht nur die „poli­tische Initiative“ für die Erstellung des Paktes von der deut­schen Bun­des­re­gierung aus. Deutschland hat auch „per­sonell und finan­ziell“ massiv die Arbeiten an dem Papier unterstützt.

(Von Petr Bystron)
Diese Tat­sache steht im Wider­spruch zu der ver­harm­lo­senden Haltung, mit der die Bun­des­re­gierung die Bedeutung des Paktes in der Öffent­lichkeit seit Wochen auf eine bloße Mar­gi­nalie zu redu­zieren sucht. Alle maß­geb­lichen Akteure aus der Reihen der großen Koalition spielen den Pakt als “rechtlich nicht bindend“ und daher völlig unver­bindlich her­unter. Geradezu legendär ist in diesem Zusam­menhang die Aussage von Angela Merkel „er ist rechtlich nicht bindend und deshalb steht Deutschland dazu“, mit dem sie in War­schau dem pol­ni­schen Minis­ter­prä­sident Mateusz Mora­wiecki die Materie aus deut­scher Sicht zu erklären versuchte.
Dabei heißt es in dem vom Aus­wär­tigen Amt erstellten „Bericht der Bun­des­re­gierung zur Zusam­men­arbeit zwi­schen der Bun­des­re­publik Deutschland und den Ver­einten Nationen“ wörtlich: „Die Bun­des­re­publik treibt (seit 2016) die Pro­zesse zur Erar­beitung des (…) Global Compact on Migration poli­tisch, inhaltlich, per­sonell und finan­ziell voran und unter­streicht damit ihre inter­na­tionale Gestal­ter­rolle im Bereich Flucht und Migration.“
Das wirft gleich mehrere Fragen auf:
Erstens: Warum sollte die Bun­des­re­gierung seit 2016 ein inter­na­tio­nales Abkommen „inhaltlich, per­sonell und finan­ziell“ vor­an­treiben, wenn dabei am Ende nur ein für sie unwich­tiges, nicht ver­bind­liches Stück Papier herauskäme?
Zweitens: In welchem Zusam­menhang steht diese Initiative der Bun­des­re­gierung aus dem Jahr 2016 mit der ein Jahr zuvor erfolgten Grenz­öffnung? Es drängt sich nämlich der Ver­dacht auf, die deutsche Regierung ver­sucht hier post ex durch die Hin­tertür eines inter­na­tio­nalen Ver­trages alle im Jahr 2015 began­genen Rechts­brüche als poli­tisch rich­tiges Handeln dar­zu­stellen – und für die Zukunft auch als solches zu kodifizieren.
Diesen Ver­dacht bestä­tigen Aus­sagen der Bun­des­kanz­lerin – so hat Merkel bereits im November 2015 bei einer Pres­se­kon­ferenz die Losung aus­ge­geben, „aus ille­galer Migration, wo immer möglich, legale Migration machen“ zu wollen. Ebenso ent­larvend ist die Aussage in dem Bericht der Bun­des­re­gierung, der Pakt sei von ihr zwar „rechtlich nicht bindend, aber poli­tisch ver­pflichtend konzipiert.“
Kurz zusam­men­ge­fasst sagt die Bun­des­re­gierung also, dass sie seit 2016 eine trei­bende Rolle bei der Erstellung des Global Com­pacts gespielt hat. Sie hat dessen Aus­ge­staltung „inhaltlich, per­sonell und finan­ziell“ vor­an­ge­trieben, damit die darin ent­hal­tenen Normen für alle Unter­zeichner „poli­tisch bindend“ werden.
Was „poli­tisch bindend“ bedeutet, konnten wir am Bei­spiel des Pariser Kli­ma­ab­kommens beob­achten. Dieses eben­falls „rechtlich nicht ver­bind­liche“ Papier wird von zahl­reichen NGOs und Lob­by­gruppen dazu genutzt, öffent­lichen Druck auf die Politik zu erzeugen, um die darin ver­ein­barten Ziele ein­zu­halten. Auf diesem Weg wird die fak­tische Umsetzung von rechtlich nicht bin­denden Ver­ein­ba­rungen erzwungen.
In einem nächsten Schritt erfolgt dann oft die Über­nahme eines solchen „soft laws“ in das gel­tende Recht, wie es Roger Köppel treffend in der Schweizer Welt­woche for­mu­liert hat: „Das Problem des weichen Rechts besteht darin, dass es die Tendenz hat, hart, betonhart zu werden.“ Eben diesen Prozess befürchten viele Staats­rechtler. Ulrich Vos­gerau sagt in der ‚Jungen Freiheit‘ voraus, dass „nach der Unter­zeichnung des Paktes jede auf­ent­halts­be­en­dende Maß­nahme, jede Zurück­weisung an der Grenze, von den ein­schlä­gigen NGOs und der soge­nannten Asyl­in­dustrie (…) als Ver­letzung bin­dender Abkommen, inter­na­tio­naler Men­schen­rechts­stan­dards und der Vor­gaben der UNO“ gegeißelt wird.
Dann wird der Pakt eben „poli­tisch bindend“ – wie von der Bun­des­re­gierung seit 2016 gewünscht und „inhaltlich, per­sonell und finan­ziell“ vorangetrieben.