UNO-Flücht­lingspakt erklärt Migranten zu Klimaflüchtlingen

Nun ist auch der Globale UNO-Flücht­lingspakt ange­nommen worden. Das Problem: Flücht­lingspakt und Migra­ti­onspakt gehen Hand in Hand. Im Flücht­lingspakt wird die Defi­nition von Flücht­lingen ver­wischt. Außerdem sollen Flüchtlige umge­siedelt werden können.

Nach dem Glo­balen UNO-Migra­ti­onspakt (»Global compact for safe, orderly and regular migration«) ist auch der Globale UNO-Flücht­lingspakt (»The global compact on refugees«) ange­nommen worden. Lediglich die USA und Ungarn haben dagegen gestimmt.
Die Presse feiert den UNO-Flücht­lingspakt als etwas ganz Harm­loses. Denn hier ginge es ja nicht um Migration im weiten Sinne, sondern ganz spe­zi­fisch um Flücht­linge, denen doch jeder helfen wolle.
Doch das Problem ist, dass beide Pakte sich inhaltich über­schneiden und Hand in Hand gehen. Denn der Flücht­lingspakt defi­niert Flücht­linge sehr weit.

Migranten als »Kli­ma­flücht­linge«?

Die UNO mit ihren Unter­or­ga­ni­sa­tionen, wie dem UNHCR, ver­sucht seit Jahren, den recht­lichen Status von vielen Migranten dem von Flücht­lingen anzu­passen. Die beiden Glo­balen Pakte der UNO tragen mit dazu bei.
Der erste Schritt ist die Klärung und Fes­tigung der Rechte von Flücht­lingen (»The global compact on refugees«). Der zweite Schritt ist die Absi­cherung der all­ge­meinen Migra­ti­ons­ströme durch schritt­weise Anglei­chung an den Status von Flücht­lingen (»Global compact for safe, orderly and regular migration«).
Eine Form, diese Anglei­chung vor­zu­nehmen, ist es bei­spiels­weise, Wirt­schafts­mi­granten, die aus Armuts­gründen nach Europa kommen wollen, als »Kli­ma­flücht­linge« anzu­er­kennen. So heißt es im »The global compact on refugees« unter Punkt 47 (Seite 8):
»In addition, where appro­priate, UNHCR will advise on addressing broader inter­na­tional pro­tection chal­lenges, tog­ether with other relevant stake­holders. This could include: mea­sures to protect those dis­placed by natural dis­asters and climate change, taking into account regional refugee instru­ments, as well as prac­tices such as  tem­porary pro­tection, huma­ni­tarian stay arran­ge­ments, and com­ple­mentary or sub­si­diary pro­tection; and the estab­lishment or streng­thening of sta­te­l­essness deter­mi­nation procedures.«
Es wird mit allen Mitteln ver­sucht, Flücht­lingen den Zugang zu allen mög­liche Formen staat­licher Unter­stützung zu ermög­lichen. Sie sollen Sti­pendien für Uni­ver­si­täten bekommen (wer bezahlt das?), als Lehrer arbeiten, und Familien sollen leichter ihre Ange­hö­rigen nach­holen können.
Im »Global compact for safe, orderly and regular migration« wird dann (unter Punkt »Objective 4«, S. 10 f.) vor­ge­schrieben, wie Migranten mög­lichst mit Doku­menten aus­ge­stattet werden, um einen legalen natio­nalen Status zu bekommen. Dazu gehört vor allem auch, dass Kinder, die in anderen Staaten geboren werden, einen Pass des jewei­ligen Gast­landes bekommen.

Zwei Schritte, ein Ziel: For­cierung der Migration

Wer beide Glo­balen UNO-Pakte par­allel ließt, erkennt sofort, dass beide aus dem­selben Projekt ent­stammen. Die Tat­sache, dass das Thema Kli­ma­wandel von der UNO in der inter­na­tio­nalen Debatte for­ciert wird und gleich­zeitig Migranten als Kli­ma­flücht­linge aner­kannt werden sollen, zeigt, dass hier in meh­reren Schritten die Migration erleichtert wird, auch wenn man nicht vor Krieg und Unruhen oder poli­ti­scher Ver­folgung flieht.
Ein anderes Problem stellen die Abschnitte des UNO-Flücht­lings­ab­kommens dar, die das Thema »Resett­lement« behandeln. Hier geht es darum, Flücht­linge, die in Nach­bar­staaten geflohen sind, in andere Staaten umzu­siedeln. Das wird zunächst als Ent­las­tungs­pro­gramm für die Nach­bar­staaten von Kri­sen­re­gionen ver­kauft. Doch durch diese Umsied­lungs­pro­gramme wird der Schritt vom Flüchtling zum Migranten zusätzlich ver­wischt. Unter diesen Vor­gaben könnten bei­spiels­weise Flücht­linge aus Palästina und Syrien, die im Libanon, in Jor­danien oder in der Türkei leben, nach Deutschland geholt werden, obwohl ihnen in den jet­zigen Auf­ent­halts­ländern keine Gefahr droht.


Quelle: freiewelt.net