Nun ist auch der Globale UNO-Flüchtlingspakt angenommen worden. Das Problem: Flüchtlingspakt und Migrationspakt gehen Hand in Hand. Im Flüchtlingspakt wird die Definition von Flüchtlingen verwischt. Außerdem sollen Flüchtlige umgesiedelt werden können.
Die Presse feiert den UNO-Flüchtlingspakt als etwas ganz Harmloses. Denn hier ginge es ja nicht um Migration im weiten Sinne, sondern ganz spezifisch um Flüchtlinge, denen doch jeder helfen wolle.
Doch das Problem ist, dass beide Pakte sich inhaltich überschneiden und Hand in Hand gehen. Denn der Flüchtlingspakt definiert Flüchtlinge sehr weit.
Migranten als »Klimaflüchtlinge«?
Die UNO mit ihren Unterorganisationen, wie dem UNHCR, versucht seit Jahren, den rechtlichen Status von vielen Migranten dem von Flüchtlingen anzupassen. Die beiden Globalen Pakte der UNO tragen mit dazu bei.
Der erste Schritt ist die Klärung und Festigung der Rechte von Flüchtlingen (»The global compact on refugees«). Der zweite Schritt ist die Absicherung der allgemeinen Migrationsströme durch schrittweise Angleichung an den Status von Flüchtlingen (»Global compact for safe, orderly and regular migration«).
Eine Form, diese Angleichung vorzunehmen, ist es beispielsweise, Wirtschaftsmigranten, die aus Armutsgründen nach Europa kommen wollen, als »Klimaflüchtlinge« anzuerkennen. So heißt es im »The global compact on refugees« unter Punkt 47 (Seite 8):
»In addition, where appropriate, UNHCR will advise on addressing broader international protection challenges, together with other relevant stakeholders. This could include: measures to protect those displaced by natural disasters and climate change, taking into account regional refugee instruments, as well as practices such as temporary protection, humanitarian stay arrangements, and complementary or subsidiary protection; and the establishment or strengthening of statelessness determination procedures.«
Es wird mit allen Mitteln versucht, Flüchtlingen den Zugang zu allen mögliche Formen staatlicher Unterstützung zu ermöglichen. Sie sollen Stipendien für Universitäten bekommen (wer bezahlt das?), als Lehrer arbeiten, und Familien sollen leichter ihre Angehörigen nachholen können.
Im »Global compact for safe, orderly and regular migration« wird dann (unter Punkt »Objective 4«, S. 10 f.) vorgeschrieben, wie Migranten möglichst mit Dokumenten ausgestattet werden, um einen legalen nationalen Status zu bekommen. Dazu gehört vor allem auch, dass Kinder, die in anderen Staaten geboren werden, einen Pass des jeweiligen Gastlandes bekommen.
Zwei Schritte, ein Ziel: Forcierung der Migration
Wer beide Globalen UNO-Pakte parallel ließt, erkennt sofort, dass beide aus demselben Projekt entstammen. Die Tatsache, dass das Thema Klimawandel von der UNO in der internationalen Debatte forciert wird und gleichzeitig Migranten als Klimaflüchtlinge anerkannt werden sollen, zeigt, dass hier in mehreren Schritten die Migration erleichtert wird, auch wenn man nicht vor Krieg und Unruhen oder politischer Verfolgung flieht.
Ein anderes Problem stellen die Abschnitte des UNO-Flüchtlingsabkommens dar, die das Thema »Resettlement« behandeln. Hier geht es darum, Flüchtlinge, die in Nachbarstaaten geflohen sind, in andere Staaten umzusiedeln. Das wird zunächst als Entlastungsprogramm für die Nachbarstaaten von Krisenregionen verkauft. Doch durch diese Umsiedlungsprogramme wird der Schritt vom Flüchtling zum Migranten zusätzlich verwischt. Unter diesen Vorgaben könnten beispielsweise Flüchtlinge aus Palästina und Syrien, die im Libanon, in Jordanien oder in der Türkei leben, nach Deutschland geholt werden, obwohl ihnen in den jetzigen Aufenthaltsländern keine Gefahr droht.