Nur 1,2 Prozent der Widerrufprüfungen bei anerkannten Asylbewerbern sind im Jahr 2018 mit der Aberkennung des Schutztitels geendet. Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, über welche die “Welt” berichtet, wurden 85.053 solcher Prüfungen abgeschlossen. Davon endeten 982 Fälle mit einer Aufhebung des Schutzes.Laut Bundesregierung werden “Aufhebungsverfahren in der Regel nur eingeleitet, wenn in der Person des Ausländers liegende Gründe vorliegen (beispielsweise Straftaten, Heimreisen, Täuschungen über die Staatsangehörigkeit)”. Dies sei der Fall, weil “eine herkunftslandbezogene Sachlagenänderung im Rahmen der Regelüberprüfung in der weit überwiegenden Anzahl der Herkunftsländer nicht festgestellt werden kann”. Linda Teuteberg, migrationspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, kritisierte: “Dass bei Widerrufsverfahren derzeit 450 Mitarbeiter beim BAMF anscheinend nur prüfen, ob jemand eine Straftat begangen hat und dann einen Haken an den Vorgang machen, ist nicht sinnvoll. Natürlich muss die Bedrohungslage vor Ort berücksichtigt werden, wenn der Erwartung auch der Bundeskanzlerin entsprochen werden soll, dass zum Beispiel Flüchtlinge aus dem Irak in ihre Heimat zurückkehren, wenn der IS besiegt ist und die Lage sich verbessert hat.” Für Teuteberg ist es “schwer nachvollziehbar, dass die Widerrufsquoten auch bei Staatsangehörigen extrem niedrig sind, deren Schutzquoten in den letzten Jahren deutlich gesunken sind, weil sich offenbar die Sicherheitslage verbessert hat.” 2015 seien 89 Prozent der Iraker anerkannt worden, 2018 seien es nur 32 Prozent gewesen. “Trotzdem verloren nur 1,7 Prozent der überprüften Iraker im vergangenen Jahr ihren Schutztitel”, so Teuteberg.
Unkommentierte Nachricht der dts Nachrichtenagentur — Foto: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, über dts Nachrichtenagentur