Daten­schutz­be­auf­tragter rügt Darknet-Gesetzentwurf

Der Bun­des­da­ten­schutz­be­auf­tragte Ulrich Kelber (SPD) kri­ti­siert den Entwurf eines Gesetzes, mit dem der Bun­desrat gegen Web­seiten im Darknet vor­gehen will. Er sagte der “Süd­deut­schen Zeitung” (Mon­tag­ausgabe), durch das geplante Gesetz würden Unschuldige ins Visier der Behörden geraten. Kelber kri­ti­sierte die große Zahl von Sicher­heits­ge­setzen der ver­gan­genen Jahre, die unzu­lässig weit in Frei­heits­rechte ein­griffen: “Wir brauchen jetzt dringend eine Sicher­heits­gesetz-Pause, auch um die Ergeb­nisse der bis­he­rigen Gesetz­gebung in der Praxis zu über­prüfen”, sagte Kelber.Mitte März hatte der Bun­desrat einen Gesetz­entwurf beschlossen, mit dem ein neuer Straf­tat­be­stand ein­ge­führt werden soll. Paragraf 126a besagt, dass sich strafbar macht, wer eine “tech­nisch zugangs­be­schränkte” inter­net­ba­sierte Leistung anbietet, mit der rechts­widrige Taten ermög­licht oder gefördert werden. Kelber warnte, durch das Gesetz müssten sich alle Anbieter von Anony­mi­sie­rungs­software künftig Gedanken machen, ob ihre Dienste bald für illegal erklärt werden. Das Tor-Netzwerk sei nicht pau­schal mit dem Darknet gleich­zu­setzen. Dis­si­denten und Whist­le­b­lower in Unrechts­staaten nutzten es als geschützten Kom­mu­ni­ka­ti­onsraum. Auch für normale Bürger gebe es gute und legitime Gründe, das Darknet zu nutzen. Sie können sich dort der Über­wa­chung durch Unter­nehmen — soge­nanntem Tracking — entziehen.
Foto: Com­puter-Nutzer, über dts Nachrichtenagentur