Foto: Frau mit Kopftuch und Frau ohne Kopftuch, über dts Nachrichtenagentur

CDU-Poli­tiker wollen Kopf­tuch­verbot an Schulen prüfen

Berlin — Mehrere Abge­ordnete der Uni­ons­fraktion im Bun­destag wollen ein Kopf­tuch­verbot an Schulen juris­tisch prüfen lassen. “Wir respek­tieren die Freiheit des reli­giösen Bekennt­nisses und das elter­liche Erzie­hungs­recht, nehmen aber auch das staat­liche Wäch­teramt ernst, wenn es darum geht, für das Wohl junger mus­li­mi­scher Mädchen und ein gleich­be­rech­tigtes Auf­wachsen ein­zu­treten”, sagte der zuständige Bericht­erstatter für Reli­gi­ons­ge­mein­schaften, Christoph de Vries (CDU), der “Welt”. Gemeinsam mit den stell­ver­tre­tenden Frak­ti­ons­vor­sit­zenden Carsten Lin­nemann und Thorsten Frei (beide CDU) habe er die Mit­glieder der Fraktion am Mittwoch zu einer Dis­kussion eingeladen.
Nun gehe es darum, “eine sorg­fältige ver­fas­sungs­recht­liche Ein­ordnung des Themas vor­zu­nehmen und die kon­kur­rie­renden Grund­rechts­güter abzu­wägen”. Laut der “Welt” soll der Staats­rechtler Kyrill-Alex­ander Schwarz von der Uni­ver­sität Würzburg bis zum Herbst ein Gut­achten erstellen. Skep­tisch äußerte sich der Beauf­tragte der Bun­des­re­gierung für Reli­gi­ons­freiheit, Markus Grübel (CDU). “Wir sollten zunächst prüfen, ob es ein mil­deres Mittel als ein all­ge­meines Kopf­tuch­verbot gibt”, sagt Grübel der “Welt”. Das Grund­gesetz gewähre Reli­gi­ons­freiheit und das Erzie­hungs­recht der Eltern. “Diese Ver­fas­sungs­vor­schriften sind eine sehr hohe Hürde, um Rege­lungen zu treffen.” Zu berück­sich­tigen seien auch “Aus­wir­kungen auf andere Reli­gionen, bei­spiels­weise für Jungen, die eine Kippa tragen”, sagte Grübel. “Ich habe auch die Sorge, dass in der Welt christ­liche Symbole ver­boten werden unter Hinweis auf ein Kopf­tuch­verbot in Deutschland.” Auch der fami­li­en­po­li­tische Sprecher der Fraktion, Marcus Weinberg (CDU), warnte vor einem schnellen Kopf­tuch­verbot. “Für die deutsche Ver­fassung ist die Familie der Nukleus der Gesell­schaft, der frei von staat­licher Über­wa­chung und Ver­däch­tigung zu bleiben hat”, sagte Weinberg. “Aus gutem Grund haben die Mütter und Väter des Grund­ge­setzes die Familie unter beson­deren Schutz gestellt und die Erziehung der Kinder als das natür­liche Recht der Eltern fest­ge­schrieben.” Der Staat habe sich hier her­aus­zu­halten — “es sei denn, das Kin­deswohl ist durch die Erzie­hungs­ent­scheidung der Eltern gefährdet”.


Quelle: dts