Presseleute machen immer gern Streifzüge durch die Polizeimeldungen. Man erfährt dort viel. Die tägliche Kriminalität, von wem auch immer sie verübt wird, ist nirgends besser im Überblick zu erfassen. Die Formulierungen sind zwar Wortbausteine, aber man kann es einordnen. Wenn ein Täter jemanden anders „unsittlich berührt“, kann das von einem unangemessenen Tätscheln bis zu einer Fast-Vergewaltigung reichen. Interessant ist aber auch und ganz besonders, was die Presse NICHT berichtet.
Hier ein Fundstück aus den Polizeimeldungen in und um Taunusstein:
03.06.2019 15:44 — Polizei Presse
Pressemitteilungen der Polizei für Wiesbaden und den Rheingau-Taunus-Kreis
Unklare Gefahrensituation im Wald, Taunusstein, Bleidenstadt, Laubachtal, Wald, 30.05.2019, 00.35 Uhr, (pl) In der Nacht zum Donnerstag wurde der Polizei durch einen Jäger eine unklare Gefahrensituation im Wald bei Taunusstein-Bleidenstadt gemeldet.
Der Jäger war gegen 00.35 Uhr im Waldstück seitlich der B 54 zwischen Bad Schwalbach und Taunusstein auf eine verletzte Frau aufmerksam geworden, welche von vier Männern umgeben war. Aufgrund dieser sich darstellenden Situation verständigte der Zeuge direkt die Polizei und hielt die Personen bis zum Eintreffen der Polizeikräfte in Schach.
Die 39-jährige Frau wurde aufgrund ihrer sichtbaren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht und nach einer ambulanten Behandlung wieder entlassen.
Da die Verletzungen der Frau ersten Ermittlungen zufolge zumindest durch einen der im Wald angetroffenen Männer im Alter von 26 bis 34 Jahren verursacht worden sind, wurde das Quartett festgenommen und zwecks weiterer polizeilicher Maßnahmen mit zur Dienststelle genommen. Bei einem der Festgenommenen handelte es sich um den Freund der Geschädigten. Der genaue Ablauf sowie die Hintergründe, welche zu dieser Situation führten, sind bis dato noch unklar. Die Ermittler der Wiesbadener Kriminalpolizei haben die Ermittlungen aufgenommen. Quelle: https://aktuell.meinestadt.de/taunusstein/polizeimeldungen?page=3#ergebnislist
Man muss schon ein Weilchen suchen, um die Meldung zu finden.
Da sind vier Männer und eine Frau um halb ein Uhr nachts im Wald. Eine Situation, auf die sich die Frau mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit nicht ganz freiwillig eingelassen hat. Denn warum fahren vier Männer mit einer Frau nachts in den Wald? Sicher nicht, um Pilze zu suchen. Und so zeigt sich dann auch, dass die vier Herren etwas mit ihr vorhaben, was sie eindeutig nicht will. Die verzweifelte Frau schreit um Hilfe, als ihr Freund sie angreift. Ganz offenbar haben die anderen drei Männer nicht eingegriffen, um dem Gewalttäter Einhalt zu gebieten, was vermuten lässt, dass diese Situation so gewollt war oder sich gewollt so entwickelt hat. Möglicherweise sollte die Frau dort vergewaltigt und vielleicht sogar ermordet werden oder beides.
Normalerweise würde niemand nachts um halb eins im Wald Hilfeschreie hören und die Frau hätte keine Chance gehabt. Das war mit ziemlicher Sicherheit auch der Grund, warum die fünf Personen zu diesem Zeitpunkt an diesem Ort waren.
Dass ein Jäger das hören würde, damit hatte man nicht gerechnet. Der ist um diese Zeit auch nicht im Wald um Pilze zu suchen, sondern wahrscheinlich, um Schwarzwild, also Wildschweine zu jagen. Die sind nämlich nachtaktiv und dürfen im Mai in Hessen bejagt werden.
Der Jäger hört also die Hilfeschreie, läuft zu der Stelle, woher die Schreie kommen und findet die im Polizeibericht beschriebene Situation: Sie war von „vier Männern umgeben und sichtbar verletzt“. „Zumindest“ von einem der Männer geht die Polizei als Täter aus, ihrem „Freund“. Wenn die Frau von vier Männern umgeben war, wurde sie dadurch „zumindest“ daran gehindert zu fliehen, wahrscheinlicher aber haben sich alle vier an ihr vergriffen und Gewalt ausgeübt, wenn sie die Frau einkesseln.
Es war wohl offenkundig für den hinzukommenden Jäger, dass hier gerade ein Verbrechen geschah. Was passiert, wenn ein Zeuge dummerweise in eine solche Situation hineinstolpert? Er wird „ausgeschaltet“. Im Normalfall wäre die Wahrscheinlichkeit sehr hoch gewesen, dass Tage später ein Spaziergänger mit Hund zwei Leichen irgendwo im Wald gefunden hätte, auf denen die Fliegen krabbeln.
Und nun wird es interessant: Das passiert aber nicht: Der Zeuge – also der Jäger – kann den Angriff auf das Opfer stoppen, sein Handy herausholen, ungestört die Polizei anrufen und offenbar den genauen Ort angeben. Trotz der Überzahl der gewalttätigen Männer (vier gegen einen) wird der Zeuge nicht angegriffen, die Männer fliehen auch nicht. Plötzliche Einsicht und Reue?
Wohl eher nicht. Der Polizeibericht schreibt: „Aufgrund dieser sich darstellenden Situation verständigte der Zeuge direkt die Polizei und hielt die Personen bis zum Eintreffen der Polizeikräfte in Schach.“ …das wird der Zeuge aber wohl kaum mit dem Handy und lustigen Klingeltönen hinbekommen haben. Was der Polizeibericht tunlichst nicht erwähnt, das schreibt die Seite „jagderleben“:
„Der Jäger alarmierte die Polizei und hielt die Männer bis zum Eintreffen der Beamten mit seiner Waffe in Schach.“
Das ist an der Geschichte nämlich des Pudels Kern: Hätte der Jäger nicht mit der Waffe im Anschlag die Situation absolut beherrscht, wäre es todgefährlich geworden, die Frau sehr wahrscheinlich ermordet und der Jäger ziemlich sicher auch. Der Jäger handelte absolut gesetzeskonform in einem Fall von Nothilfe nach § 32 StGB. Sein Einschreiten hat der Frau sehr wahrscheinlich das Leben gerettet, was ohne die Waffe nicht möglich gewesen wäre. Überdies konnten die Täter ohne Gegenwehr auf frischer Tat gefasst werden. Ein voller Erfolg, die entstandene Situation wurde optimal gewaltfrei und ohne Blutvergießen gelöst, der Jäger brauchte sein Gewehr nicht einmal abzufeuern.
Eine geradezu klassische Situation, die einmal mehr beweist: Waffen in den Händen rechtschaffener Bürger sind ein Sicherheitsfaktor, in den Händen Krimineller eine Gefahr für die Allgemeinheit und den Rechtsstaat. Nicht das Messer oder die Schusswaffe macht das Verbrechen, sondern der Verbrecher. Der Mörder von Mia hatte sich Minuten vor der Tat ein simples, x‑beliebiges Küchenmesser im Geschäft nebenan gekauft und das junge Mädchen grauenhaft zermetzelt. Alle unbewaffneten Umstehenden waren hilflos und mussten diesen Horror mit ansehen. Schon eine vorgehaltene Waffe hätte den Täter wahrscheinlich gestoppt.
Ein Staat, der die anständigen, gesetzestreuen Bürger entwaffnet, die bewaffneten Kriminellen aber gewähren lässt, gräbt viele Gräber und am Ende auch sein eigenes. Denn Gewalttäter kommen immer an Waffen. In jedem Großstadt-Bahnhofsviertel kann man illegale Schusswaffen bekommen. Die Verbrecher sind bewaffnet bis an die Zähne, der Bürger darf nicht mal ein simples Taschenmesserchen mit sich führen. Ein Taschenmesser mit einer Klinge über sechs Zentimeter, wie es früher jeder normale Schulbub schon hatte, ist heute streng verboten. Als damals mein Vater – wie alle seine Schulkameraden – mit seinem Taschenmesser herumlief, gab es nicht einen Fall in seinem Städtchen, wo jemand mit so einem Taschenmesser erstochen worden wäre.
Stellt sich die Frage: Warum entwaffnet der Staat konsequent die gesetzestreuen, anständigen Bürger und schaut bei den hochgerüsteten Verbrechern weg? Und warum verschweigt der Polizeibericht, dass es die Waffe war, die die Situation unter Kontrolle brachte? Warum berichtet die Presse diesen Vorfall nicht?
“Die politische Macht kommt aus den Gewehrläufen.”
(Chinesisches Sprichwort)