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Cou­ra­gierter Jäger rettet Frau nachts im Wald vor vier Gewalttätern

Pres­se­leute machen immer gern Streifzüge durch die Poli­zei­mel­dungen. Man erfährt dort viel. Die täg­liche Kri­mi­na­lität, von wem auch immer sie verübt wird, ist nir­gends besser im Über­blick zu erfassen. Die For­mu­lie­rungen sind zwar Wort­bau­steine, aber man kann es ein­ordnen. Wenn ein Täter jemanden anders „unsittlich berührt“, kann das von einem unan­ge­mes­senen Tät­scheln bis zu einer Fast-Ver­ge­wal­tigung reichen. Inter­essant ist aber auch und ganz besonders, was die Presse NICHT berichtet.
Hier ein Fund­stück aus den Poli­zei­mel­dungen in und um Tau­nus­stein:
03.06.2019 15:44 — Polizei Presse
Pres­se­mit­tei­lungen der Polizei für Wies­baden und den Rheingau-Taunus-Kreis
Unklare Gefah­ren­si­tuation im Wald, Tau­nus­stein, Blei­den­stadt, Lau­bachtal, Wald, 30.05.2019, 00.35 Uhr, (pl) In der Nacht zum Don­nerstag wurde der Polizei durch einen Jäger eine unklare Gefah­ren­si­tuation im Wald bei Tau­nus­stein-Blei­den­stadt gemeldet.
Der Jäger war gegen 00.35 Uhr im Wald­stück seitlich der B 54 zwi­schen Bad Schwalbach und Tau­nus­stein auf eine ver­letzte Frau auf­merksam geworden, welche von vier Männern umgeben war. Auf­grund dieser sich dar­stel­lenden Situation ver­stän­digte der Zeuge direkt die Polizei und hielt die Per­sonen bis zum Ein­treffen der Poli­zei­kräfte in Schach.
Die 39-jährige Frau wurde auf­grund ihrer sicht­baren Ver­let­zungen in ein Kran­kenhaus gebracht und nach einer ambu­lanten Behandlung wieder entlassen.
Da die Ver­let­zungen der Frau ersten Ermitt­lungen zufolge zumindest durch einen der im Wald ange­trof­fenen Männer im Alter von 26 bis 34 Jahren ver­ur­sacht worden sind, wurde das Quartett fest­ge­nommen und zwecks wei­terer poli­zei­licher Maß­nahmen mit zur Dienst­stelle genommen. Bei einem der Fest­ge­nom­menen han­delte es sich um den Freund der Geschä­digten. Der genaue Ablauf sowie die Hin­ter­gründe, welche zu dieser Situation führten, sind bis dato noch unklar. Die Ermittler der Wies­ba­dener Kri­mi­nal­po­lizei haben die Ermitt­lungen auf­ge­nommen. Quelle: https://aktuell.meinestadt.de/taunusstein/polizeimeldungen?page=3#ergebnislist
Man muss schon ein Weilchen suchen, um die Meldung zu finden.
Da sind vier Männer und eine Frau um halb ein Uhr nachts im Wald. Eine Situation, auf die sich die Frau mit einer gewissen Wahr­schein­lichkeit nicht ganz frei­willig ein­ge­lassen hat. Denn warum fahren vier Männer mit einer Frau nachts in den Wald? Sicher nicht, um Pilze zu suchen. Und so zeigt sich dann auch, dass die vier Herren etwas mit ihr vor­haben, was sie ein­deutig nicht will. Die ver­zwei­felte Frau schreit um Hilfe, als ihr Freund sie angreift. Ganz offenbar haben die anderen drei Männer nicht ein­ge­griffen, um dem Gewalt­täter Einhalt zu gebieten, was ver­muten lässt, dass diese Situation so gewollt war oder sich gewollt so ent­wi­ckelt hat. Mög­li­cher­weise sollte die Frau dort ver­ge­waltigt und viel­leicht sogar ermordet werden oder beides.
Nor­ma­ler­weise würde niemand nachts um halb eins im Wald Hil­fe­schreie hören und die Frau hätte keine Chance gehabt. Das war mit ziem­licher Sicherheit auch der Grund, warum die fünf Per­sonen zu diesem Zeit­punkt an diesem Ort waren.
Dass ein Jäger das hören würde, damit hatte man nicht gerechnet. Der ist um diese Zeit auch nicht im Wald um Pilze zu suchen, sondern wahr­scheinlich, um Schwarzwild, also Wild­schweine zu jagen. Die sind nämlich nacht­aktiv und dürfen im Mai in Hessen bejagt werden.
Der Jäger hört also die Hil­fe­schreie, läuft zu der Stelle, woher die Schreie kommen und findet die im Poli­zei­be­richt beschriebene Situation: Sie war von „vier Männern umgeben und sichtbar ver­letzt“. „Zumindest“ von einem der Männer geht die Polizei als Täter aus, ihrem „Freund“. Wenn die Frau von vier Männern umgeben war, wurde sie dadurch „zumindest“ daran gehindert zu fliehen, wahr­schein­licher aber haben sich alle vier an ihr ver­griffen und Gewalt aus­geübt, wenn sie die Frau einkesseln.
Es war wohl offen­kundig für den hin­zu­kom­menden Jäger, dass hier gerade ein Ver­brechen geschah. Was pas­siert, wenn ein Zeuge dum­mer­weise in eine solche Situation hin­ein­stolpert? Er wird „aus­ge­schaltet“. Im Nor­malfall wäre die Wahr­schein­lichkeit sehr hoch gewesen, dass Tage später ein Spa­zier­gänger mit Hund zwei Leichen irgendwo im Wald gefunden hätte, auf denen die Fliegen krabbeln.
Und nun wird es inter­essant: Das pas­siert aber nicht: Der Zeuge – also der Jäger – kann den Angriff auf das Opfer stoppen, sein Handy her­aus­holen, unge­stört die Polizei anrufen und offenbar den genauen Ort angeben. Trotz der Überzahl der gewalt­tä­tigen Männer (vier gegen einen) wird der Zeuge nicht ange­griffen, die Männer fliehen auch nicht. Plötz­liche Ein­sicht und Reue?
Wohl eher nicht. Der Poli­zei­be­richt schreibt: „Auf­grund dieser sich dar­stel­lenden Situation ver­stän­digte der Zeuge direkt die Polizei und hielt die Per­sonen bis zum Ein­treffen der Poli­zei­kräfte in Schach.“ …das wird der Zeuge aber wohl kaum mit dem Handy und lus­tigen Klin­gel­tönen hin­be­kommen haben. Was der Poli­zei­be­richt tun­lichst nicht erwähnt, das schreibt die Seite „jagd­er­leben“:
„Der Jäger alar­mierte die Polizei und hielt die Männer bis zum Ein­treffen der Beamten mit seiner Waffe in Schach.“
Das ist an der Geschichte nämlich des Pudels Kern: Hätte der Jäger nicht mit der Waffe im Anschlag die Situation absolut beherrscht, wäre es tod­ge­fährlich geworden, die Frau sehr wahr­scheinlich ermordet und der Jäger ziemlich sicher auch. Der Jäger han­delte absolut geset­zes­konform in einem Fall von Not­hilfe nach § 32 StGB. Sein Ein­schreiten hat der Frau sehr wahr­scheinlich das Leben gerettet, was ohne die Waffe nicht möglich gewesen wäre. Überdies konnten die Täter ohne Gegenwehr auf fri­scher Tat gefasst werden. Ein voller Erfolg, die ent­standene Situation wurde optimal gewaltfrei und ohne Blut­ver­gießen gelöst, der Jäger brauchte sein Gewehr nicht einmal abzufeuern.

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Eine geradezu klas­sische Situation, die einmal mehr beweist: Waffen in den Händen recht­schaf­fener Bürger sind ein Sicher­heits­faktor, in den Händen Kri­mi­neller eine Gefahr für die All­ge­meinheit und den Rechts­staat. Nicht das Messer oder die Schuss­waffe macht das Ver­brechen, sondern der Ver­brecher. Der Mörder von Mia hatte sich Minuten vor der Tat ein simples, x‑beliebiges Küchen­messer im Geschäft nebenan gekauft und das junge Mädchen grau­enhaft zer­metzelt. Alle unbe­waff­neten Umste­henden waren hilflos und mussten diesen Horror mit ansehen. Schon eine vor­ge­haltene Waffe hätte den Täter wahr­scheinlich gestoppt.
Ein Staat, der die anstän­digen, geset­zes­treuen Bürger ent­waffnet, die bewaff­neten Kri­mi­nellen aber gewähren lässt, gräbt viele Gräber und am Ende auch sein eigenes. Denn Gewalt­täter kommen immer an Waffen. In jedem Groß­stadt-Bahn­hofs­viertel kann man illegale Schuss­waffen bekommen. Die Ver­brecher sind bewaffnet bis an die Zähne, der Bürger darf nicht mal ein simples Taschen­mes­serchen mit sich führen. Ein Taschen­messer mit einer Klinge über sechs Zen­ti­meter, wie es früher jeder normale Schulbub schon hatte, ist heute streng ver­boten. Als damals mein Vater – wie alle seine Schul­ka­me­raden – mit seinem Taschen­messer her­umlief, gab es nicht einen Fall in seinem Städtchen, wo jemand mit so einem Taschen­messer erstochen worden wäre.
Stellt sich die Frage: Warum ent­waffnet der Staat kon­se­quent die geset­zes­treuen, anstän­digen Bürger und schaut bei den hoch­ge­rüs­teten Ver­bre­chern weg? Und warum ver­schweigt der Poli­zei­be­richt, dass es die Waffe war, die die Situation unter Kon­trolle brachte? Warum berichtet die Presse diesen Vorfall nicht?
“Die poli­tische Macht kommt aus den Gewehr­läufen.”
(Chi­ne­si­sches Sprichwort)