Liebe Eltern, Großeltern und Familienunterstützer!
Das, worum ich Sie heute bitte, gehört zum Wichtigsten und Dringendsten der letzten 20 Jahre, seit ich politisch aktiv für Eltern, Familie und Kinder kämpfe. Es geht jetzt um alles. Es geht um die Rechtsbeziehung zwischen Eltern, Kindern und Staat. Es geht um das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder (Art. 6 GG). Diesem natürlichen Elternrecht droht jetzt die Abschaffung.
Seit Jahrzehnten träumt die politische Linke (SPD, Linke, Grüne) davon, sog. „Kinderrechte“ im Grundgesetz zu verankern. Die bürgerlichen Kräfte im Bundestag (CDU/CSU, FDP) haben diese Gefahr stets abgewehrt – im Interesse und zum Schutz der Familien. Aber das war einmal. Inzwischen ist das „Kinderrechte“-Projekt im aktuellen Koalitionsvertrag der GroKo gelandet. Am 6. Juni haben bereits Bündnis90/Die Grünen und Die Linke ihre „Kinderrechte“-Entwürfe zur Änderung des Grundgesetzes im Bundestag ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Der „Kinderrechte“-Alptraum droht, wahr zu werden – womöglich wie bei der Ehe-Öffnung per Hauruck-Verfahren noch vor der Sommerpause!
Wir müssen handeln, um die Elternentrechtung zu verhindern. Immerhin erfordert eine Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Also müssen wir ein Drittel aller Bundestagsabgeordneten + 1 überzeugen, jegliche Grundgesetzänderung (auch wenn sie noch so harmlos klänge) pro „Kinderrechte“ abzulehnen.
Angesichts der dramatischen Wählerwanderungen bei der Europawahl, den bevorstehenden Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen, Brandenburg und einer drohenden Neuwahl des Bundestages sind Bundestagsabgeordnete momentan sehr hellhörig, wenn Bürger (= Wähler) ihres eigenen Wahlkreises sich mit dringenden Anliegen an sie wenden. Das ist unsere Chance!
Wenn Sie und zahlreiche Bürger innerhalb der nächsten 14 Tage Ihre örtlichen Bundestagsabgeordneten von CDU, CSU, FDP und ggf. AfD im Wahlkreisbüro besuchen, dort anrufen oder diesen zumindest eine kurze, selbst formulierte Mail oder einen Brief schicken, können wir die „Kinderrechte“ abwehren und das Elternrecht retten. Authentizität ist gefragt. Vorformulierte Massenmails haben hier keine Wirkung. Machen Sie Ihren Abgeordneten deutlich, dass es Ihr ganz persönliches Anliegen ist, dass „Kinderrechte“ unter keinen Umständen ins Grundgesetz kommen.
Hier finden Sie alle Kontaktdaten der Abgeordneten und einen Gesprächsleitfaden. Zusammengefasst hier nochmals die wichtigsten Argumente:
Alle Verfassungs- und Staatsrechtler, die Gutachten für den Bundestag zum Thema „Kinderrechte“ verfasst haben, lehnen eine Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz ab. Erst kürzlich kritisierten auch die ehemaligen Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier und Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof dieses Vorhaben. Warum?
„Kinderrechte“ im Grundgesetz sind unnötig, weil
- das Grundgesetz keine Schutzlücke aufweist,
- unsere Grundrechte für alle Menschen, also auch für Kinder, gelten,
- das Kindeswohl bereits heute in allen Gesetzgebungsverfahren Vorrang haben muss,
- dadurch keinem einzigen Kind mehr Schutz als bisher zuteil wird (= Symbolpolitik).
„Kinderrechte“ im Grundgesetz sind gefährlich, weil
- der Staat sich unter Berufung auf Kinderrechte mit Vorschriften und Inobhutnahmen in sämtliche Bereiche elterlicher Erziehung einmischen kann,
- das im Grundgesetz (Artikel 6) klug formulierte und ausgewogene Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und staatlichem Wächteramt aus den Fugen gerät,
- sie das natürliche Elternrecht (= Erstverantwortung der Eltern) de facto aushebeln.
„Kinderrechte“ nützen keineswegs Kindern, sondern entrechten die Eltern – zugunsten des Staates. Kinderrechte gehören in Elternhände – nicht ins Grundgesetz!
Als DemoFürAlle-Team freuen wir uns über Ihre Nachricht, wie Ihre Abgeordneten reagiert haben, gern an kontakt@demofueralle.de.
Mit herzlichen Grüßen, Ihre
Hedwig von Beverfoerde
Quelle: www.demofueralle.blog