Vor dem Freiburger Landgericht wird dieser Tage ein Fall verhandelt, der sprachlos macht. Was hier strafrechtlich gewürdigt wird, ist ein absoluter Horroralbtraum für eine Frau. Unvorstellbar grauenhaft und roh. Elf Männer sollen rücksichtslos wie die Tiere über eine 18Jährige hergefallen sein und sie im Rudel zweieinhalb Stunden lang vergewaltigt haben.
Franziska W. war mit einer Freundin in der Nacht zum 14. Oktober 2018 ausgegangen zum Feiern. Dort wurden sie von zwei Männern angesprochen und unterhielten sich mit ihnen. Die Männer boten den Mädchen Ecstasy-Pillen an. Die beiden Mädels kauften die Drogen und beide nahmen eine Pille ein. Höchstwahrscheinlich waren der jungen Frau KO-Tropfen in ihren Drink gemischt worden, was aber am nächsten Tag, als sie zur Polizei ging, um Anzeige zu erstatten, nicht mehr nachweisbar war. Sie sagte aus, dass sie sich an die Geschehnisse der Nacht kaum und nur schemenhaft erinnern könne.
Der Ablauf der Tat soll damit begonnen haben, dass das spätere Opfer mit einem der beiden Männer, einem 22-jährigen Syrer, die Disko verlassen hat.
Bild schreibt: „Demnach hatte der Hauptangeklagte die Frau unter dem Vorwand nach draußen gelockt, ihr ein Tattoo am Oberschenkel zeigen zu wollen. Als sie sich umdrehte, um zurück zur Disco zu gehen, habe er sie von hinten gepackt, ihren Rock, die Strumpfhose und Unterhose heruntergerissen und sie vergewaltigt.“
Als der Mann mit ihr fertig war, war ihr Martyrium nicht zu Ende. Er soll in die Disko zurückgekehrt sein und seine Freunde dazu aufgefordert haben, „mit ihr zu ficken“. Dem haben wohl sieben weitere Syrer, ein Iraker, ein Algerier und ein Deutscher Folge geleistet. Wahrscheinlich waren es noch mehr Täter. Vor Gericht stehen zur Zeit die zehn genannten. Obwohl die wehrlose Teenagerin noch – trotz ihrer Benommenheit – weinend versuchte, die Männer abzuwehren, gab es keine Gnade für sie.
Nach einem weiteren Täter im Alter zwischen 20 und 25 wird noch mit Phantombild gesucht. Außer dem Deutschen sind alle Angeklagten Flüchtlinge.
Der 22jährige Haupttäter, Majid H., ist kein Unbekannter für die Polizei. Der DNA-Vergleich mit dem in und an der Frau gefundenen Sperma führte die Polizei zu ihm. Majid H. ist mehrfach in der Datenbank der Polizei vertreten: Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Eigentums- und Drogendelikte, exhibitionistische Handlungen und bereits im Jahr 2017 eine Vergewaltigung, bei der er mit zwei weiteren Männern eine Frau in deren Wohnung missbraucht habe. Da aber „keine Haftgründe vorgelegen“ hätten, seien die drei Männer auf freiem Fuß geblieben. Der Fall wird in einem anderen Prozess aufgerollt werden. Majid H. war dem Innenministerium Baden-Württembergs bekannt und im „Sonderstab für gefährliche Ausländer“ registriert.
Überdies lag am 10. Oktober, also vor dieser Gruppenvergewaltigung, bereits ein Haftbefehl gegen ihn vor. Die Polizei wusste aber nicht, wo er sich aufhielt.
Am Mittwoch begann der Prozess gegen die Angeklagten. Er begann gleich mit einem Tumult: Der 19jährige angeklagte Algerier Mohamed H., war extrem aggressiv und schrie, als er in den Saal geführt wurde, auf arabisch „Wer mich fotografiert kommt in die Hölle!“, reckte den Mittelfinger hoch, brüllte herum, hämmerte mit der Faust auf den Tisch, wurde gegenüber einem Polizeibeamten handgreiflich und musste von mehreren Polizeibeamten zur Raison gebracht werden. Nicht nur er, sondern auch die anderen Angeklagten zeigten keine Spur von Reue oder Scham oder gar Mitgefühl für ihr Opfer.
Im Gegenteil. Die Anwälte der Angeklagten prangerten eine Vorverurteilung und „Stigmatisierung“ ihrer Mandanten in den sozialen Medien und der öffentlichen Berichterstattung an. Die Angeklagten seien während der Untersuchungshaft Opfer von Diskriminierung und zum Teil mit körperlichen Übergriffen „krass angegangen“ worden.
Darüber hinaus wird nun die Glaubwürdigkeit des Opfers in Frage gestellt. Majid H. behauptet, der Sex sei einvernehmlich gewesen. Die Anwälte der Angeklagten lassen nichts aus, um die Aussagen des Opfers unglaubwürdig zu machen. Ein Verteidiger behauptet sogar, Franziska W. habe den Geschlechtsverkehr „massiv gefordert“, eine andere Rechtsanwältin erklärte gegenüber den Journalisten nach der Verhandlung, die 18jährige Franziska habe geradezu nach „Schwänzen gegiert“ und unbedingt Sex mit mehreren Männern haben wollen. In Anbetracht der Anklageschrift, die eine grauenhafte Vergewaltigungs- und Erniedrigungsorgie beschreibt, ist dies eine unglaubliche Behauptung und Missachtung der menschlichen Würde des Opfers.
Fünf der mutmaßlichen Täter waren zur Tatzeit noch keine 18. Nun muss der geistig-moralische Reifegrad der Beschuldigten ermittelt werden, um zu entscheiden, wer nach Erwachsenen- und wer nach Jugendstrafrecht verurteilt werden kann.
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