Frei­burger Grup­pen­ver­ge­wal­tigung: Opfer soll Unschuld beweisen — Haupt­täter auf freiem Fuß!

Vor dem Frei­burger Land­ge­richt wird dieser Tage ein Fall ver­handelt, der sprachlos macht. Was hier straf­rechtlich gewürdigt wird, ist ein abso­luter Hor­ror­al­btraum für eine Frau. Unvor­stellbar grau­enhaft und roh. Elf Männer sollen rück­sichtslos wie die Tiere über eine 18Jährige her­ge­fallen sein und sie im Rudel zwei­einhalb Stunden lang ver­ge­waltigt haben.
Fran­ziska W. war mit einer Freundin in der Nacht zum 14. Oktober 2018 aus­ge­gangen zum Feiern. Dort wurden sie von zwei Männern ange­sprochen und unter­hielten sich mit ihnen. Die Männer boten den Mädchen Ecstasy-Pillen an. Die beiden Mädels kauften die Drogen und beide nahmen eine Pille ein. Höchst­wahr­scheinlich waren der jungen Frau KO-Tropfen in ihren Drink gemischt worden, was aber am nächsten Tag, als sie zur Polizei ging, um Anzeige zu erstatten, nicht mehr nach­weisbar war. Sie sagte aus, dass sie sich an die Gescheh­nisse der Nacht kaum und nur sche­menhaft erinnern könne.
Der Ablauf der Tat soll damit begonnen haben, dass das spätere Opfer mit einem der beiden Männer, einem 22-jäh­rigen Syrer, die Disko ver­lassen hat.
Bild schreibt: Demnach hatte der Haupt­an­ge­klagte die Frau unter dem Vorwand nach draußen gelockt, ihr ein Tattoo am Ober­schenkel zeigen zu wollen. Als sie sich umdrehte, um zurück zur Disco zu gehen, habe er sie von hinten gepackt, ihren Rock, die Strumpfhose und Unterhose her­un­ter­ge­rissen und sie vergewaltigt.“ 
Als der Mann mit ihr fertig war, war ihr Mar­tyrium nicht zu Ende. Er soll in die Disko zurück­ge­kehrt sein und seine Freunde dazu auf­ge­fordert haben, „mit ihr zu ficken“. Dem haben wohl sieben weitere Syrer, ein Iraker, ein Algerier und ein Deut­scher Folge geleistet. Wahr­scheinlich waren es noch mehr Täter. Vor Gericht stehen zur Zeit die zehn genannten. Obwohl die wehrlose Teen­agerin noch – trotz ihrer Benom­menheit – weinend ver­suchte, die Männer abzu­wehren, gab es keine Gnade für sie.
Nach einem wei­teren Täter im Alter zwi­schen 20 und 25 wird noch mit Phan­tombild gesucht. Außer dem Deut­schen sind alle Ange­klagten Flüchtlinge.
Der 22jährige Haupt­täter, Majid H., ist kein Unbe­kannter für die Polizei. Der DNA-Ver­gleich mit dem in und an der Frau gefun­denen Sperma führte die Polizei zu ihm. Majid H. ist mehrfach in der Datenbank der Polizei ver­treten: Kör­per­ver­letzung, schwere Kör­per­ver­letzung, Eigentums- und Dro­gen­de­likte, exhi­bi­tio­nis­tische Hand­lungen und bereits im Jahr 2017 eine Ver­ge­wal­tigung, bei der er mit zwei wei­teren Männern eine Frau in deren Wohnung miss­braucht habe. Da aber „keine Haft­gründe vor­ge­legen“ hätten, seien die drei Männer auf freiem Fuß geblieben. Der Fall wird in einem anderen Prozess auf­ge­rollt werden. Majid H. war dem Innen­mi­nis­terium Baden-Würt­tem­bergs bekannt und im „Son­derstab für gefähr­liche Aus­länder“ regis­triert.
Überdies lag am 10. Oktober, also vor dieser Grup­pen­ver­ge­wal­tigung, bereits ein Haft­befehl gegen ihn vor. Die Polizei wusste aber nicht, wo er sich auf­hielt.
Am Mittwoch begann der Prozess gegen die Ange­klagten. Er begann gleich mit einem Tumult: Der 19jährige ange­klagte Algerier Mohamed H., war extrem aggressiv und schrie, als er in den Saal geführt wurde, auf ara­bisch „Wer mich foto­gra­fiert kommt in die Hölle!“, reckte den Mit­tel­finger hoch, brüllte herum, häm­merte mit der Faust auf den Tisch, wurde gegenüber einem Poli­zei­be­amten hand­greiflich und musste von meh­reren Poli­zei­be­amten zur Raison gebracht werden. Nicht nur er, sondern auch die anderen Ange­klagten zeigten keine Spur von Reue oder Scham oder gar Mit­gefühl für ihr Opfer.
Im Gegenteil. Die Anwälte der Ange­klagten pran­gerten eine Vor­ver­ur­teilung und „Stig­ma­ti­sierung“ ihrer Man­danten in den sozialen Medien und der öffent­lichen Bericht­erstattung an. Die Ange­klagten seien während der Unter­su­chungshaft Opfer von Dis­kri­mi­nierung und zum Teil mit kör­per­lichen Über­griffen „krass ange­gangen“ worden.
Darüber hinaus wird nun die Glaub­wür­digkeit des Opfers in Frage gestellt. Majid H. behauptet, der Sex sei ein­ver­nehmlich gewesen. Die Anwälte der Ange­klagten lassen nichts aus, um die Aus­sagen des Opfers unglaub­würdig zu machen. Ein Ver­tei­diger behauptet sogar, Fran­ziska W. habe den Geschlechts­verkehr „massiv gefordert“, eine andere Rechts­an­wältin erklärte gegenüber den Jour­na­listen nach der Ver­handlung, die 18jährige Fran­ziska habe geradezu nach „Schwänzen gegiert“ und unbe­dingt Sex mit meh­reren Männern haben wollen. In Anbe­tracht der Ankla­ge­schrift, die eine grau­en­hafte Ver­ge­wal­ti­gungs- und Ernied­ri­gungs­orgie beschreibt, ist dies eine unglaub­liche Behauptung und Miss­achtung der mensch­lichen Würde des Opfers.
Fünf der mut­maß­lichen Täter waren zur Tatzeit noch keine 18. Nun muss der geistig-mora­lische Rei­fegrad der Beschul­digten ermittelt werden, um zu ent­scheiden, wer nach Erwach­senen- und wer nach Jugend­straf­recht ver­ur­teilt werden kann.