Der bekannte Journalist und Islamkritiker Michael Stürzenberger ist heute von einem Gericht in München zu acht Monaten Haft aus Bewährung verurteilt worden. Stürzenberger hatte das Köpfungsvideo der in Marokko ermordeten Skandinavierinnen verlinkt und soll so Gewalt verherrlicht haben. Auch der Vorwurf der Volksverhetzung wurde im Zusammenhang seiner Islamkritik erneut erhoben.
Michael Stürzenberger schreibt dazu:
Es gibt Tage, da kann man den Glauben an die Justiz, falls überhaupt noch vorhanden, komplett verlieren. Heute ist so einer. Die Richterin agierte geradezu deckungsgleich mit dem Staatsanwalt und ignorierte sämtliche vorgebrachten Argumente. Die acht Monate Haft auf Bewährung, die auf drei Jahre läuft, würde einem Berufsverbot für mich gleichkommen, was wohl auch Zweck der Übung sein dürfte. Es beschleicht einen wieder einmal das unbestimmte Gefühl, dass hier ein faktisch argumentierender klarer Islamkritiker mundtot gemacht werden soll.
Bei dem heutigen Sammeltermin wurden vier Fälle verhandelt: Zum einen die Verlinkung des Köpfungsvideos im Rahmen der Berichterstattung über die beiden Skandinavierinnen, die bei ihrem Rucksack-Urlaub im vergangenen Dezember in Marokko im wahrsten Sinne ihren Kopf verloren. Gewaltdarstellung. Dass die BILD das Video des Christchurch-Attentäters in der Moschee nicht nur verlinkte, sondern sogar einbettete und dies auch ausführlich begründete – egal. Vielleicht gibt es ja zwei Klassen von Tätern und Opfern. Eigentlich müsste man den BILD-Chefredakteur Julian Reichelt jetzt auch wegen Gewaltdarstellung anzeigen und abwarten, was passiert.
Das Foto der bimmelnden Pfarrerin Simone Hahn am „Tatort“ vor ihrer Kirche wurde als Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz angesehen. Sie war im Gericht als Zeugin zusammen mit ihrem Anwalt erschienen und machte einen auf verschrecktes Hascherl, das nach den „Hass“-emails, die sie aufgrund des PI-Berichtes erhalten habe, eine Woche krankgeschrieben gewesen sei. Sie leide sogar immer noch „psychisch“ darunter und schaute immer flehentlich zu ihrem Anwalt, einem Herrn von Schirach, auf.
Den Preis für ihr „Engagement“ und ihre „Zivilcourage“ gegen die „Schmäh- und Hassreden“ der „Rechtsextremen vor ihrer Kirchentür“ konnte sie aber im Juni stolz entgegennehmen und sich über „Beleidigungen“, „Schmähungen“ und ein „aggressives, respektloses Klima“ bei Pegida-Veranstaltungen auslassen, was sie „schockiert“ hätte. Sechs Monate nach dem Erstgebimmel hatte sie ihren Protestlärm gegen Pegida sogar noch auf die Penetranz-Dauer von 20 Minuten gesteigert. Meine Wertung ihres Verhaltens im Rahmen meiner Berichterstattung empfand sie als „Beleidigung“, was auch eins zu eins von der Richterin durchgewunken wurde.
Was heute von 9 Uhr bis 14:30 Uhr im Münchner Amtsgericht ablief, war eine echte Schmierenkomödie. Als Sahnehäubchen wurden auch noch jeweils zwei Sätze von mehrstündigen Kundgebungen aus den Jahren 2015 und 2016 in München herausgekramt, isoliert ohne Zusammenhang bewertet und unter „Volksverhetzung“ abgeheftet. Selbstverständlich legen wir gegen das Urteil, das nach meiner festen Überzeugung schon am Morgen vor Verhandlungsbeginn feststand, Berufung ein.
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