Acht Monate Haft auf Bewährung für Jour­nalist und Islam­kri­tiker Michael Stürzenberger

Der bekannte Jour­nalist und Islam­kri­tiker Michael Stür­zen­berger ist heute von einem Gericht in München zu acht Monaten Haft aus Bewährung ver­ur­teilt worden. Stür­zen­berger hatte das Köp­fungs­video der in Marokko ermor­deten Skan­di­na­vie­rinnen ver­linkt und soll so Gewalt ver­herr­licht haben. Auch der Vorwurf der Volks­ver­hetzung wurde im Zusam­menhang seiner Islam­kritik erneut erhoben.
Michael Stür­zen­berger schreibt dazu:
Es gibt Tage, da kann man den Glauben an die Justiz, falls über­haupt noch vor­handen, kom­plett ver­lieren. Heute ist so einer. Die Rich­terin agierte geradezu deckungs­gleich mit dem Staats­anwalt und igno­rierte sämt­liche vor­ge­brachten Argu­mente. Die acht Monate Haft auf Bewährung, die auf drei Jahre läuft, würde einem Berufs­verbot für mich gleich­kommen, was wohl auch Zweck der Übung sein dürfte. Es beschleicht einen wieder einmal das unbe­stimmte Gefühl, dass hier ein fak­tisch argu­men­tie­render klarer Islam­kri­tiker mundtot gemacht werden soll.

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Bei dem heu­tigen Sam­mel­termin wurden vier Fälle ver­handelt: Zum einen die Ver­linkung des Köp­fungs­videos im Rahmen der Bericht­erstattung über die beiden Skan­di­na­vie­rinnen, die bei ihrem Rucksack-Urlaub im ver­gan­genen Dezember in Marokko im wahrsten Sinne ihren Kopf ver­loren. Gewalt­dar­stellung. Dass die BILD das Video des Christ­church-Atten­täters in der Moschee nicht nur ver­linkte, sondern sogar ein­bettete und dies auch aus­führlich begründete – egal. Viel­leicht gibt es ja zwei Klassen von Tätern und Opfern. Eigentlich müsste man den BILD-Chef­re­dakteur Julian Rei­chelt jetzt auch wegen Gewalt­dar­stellung anzeigen und abwarten, was passiert.
Das Foto der bim­melnden Pfar­rerin Simone Hahn am „Tatort“ vor ihrer Kirche wurde als Verstoß gegen das Kunst­ur­he­ber­rechts­gesetz ange­sehen. Sie war im Gericht als Zeugin zusammen mit ihrem Anwalt erschienen und machte einen auf ver­schrecktes Hascherl, das nach den „Hass“-emails, die sie auf­grund des PI-Berichtes erhalten habe, eine Woche krank­ge­schrieben gewesen sei. Sie leide sogar immer noch „psy­chisch“ dar­unter und schaute immer fle­hentlich zu ihrem Anwalt, einem Herrn von Schirach, auf.
Den Preis für ihr „Enga­gement“ und ihre „Zivil­courage“ gegen die „Schmäh- und Hass­reden“ der „Rechts­extremen vor ihrer Kir­chentür“ konnte sie aber im Juni stolz ent­ge­gen­nehmen und sich über „Belei­di­gungen“, „Schmä­hungen“ und ein „aggres­sives, respekt­loses Klima“ bei Pegida-Ver­an­stal­tungen aus­lassen, was sie „scho­ckiert“ hätte. Sechs Monate nach dem Erst­ge­bimmel hatte sie ihren Pro­testlärm gegen Pegida sogar noch auf die Pene­tranz-Dauer von 20 Minuten gesteigert. Meine Wertung ihres Ver­haltens im Rahmen meiner Bericht­erstattung empfand sie als „Belei­digung“, was auch eins zu eins von der Rich­terin durch­ge­wunken wurde.
Was heute von 9 Uhr bis 14:30 Uhr im Münchner Amts­ge­richt ablief, war eine echte Schmie­ren­ko­mödie. Als Sah­ne­häubchen wurden auch noch jeweils zwei Sätze von mehr­stün­digen Kund­ge­bungen aus den Jahren 2015 und 2016 in München her­aus­ge­kramt, iso­liert ohne Zusam­menhang bewertet und unter „Volks­ver­hetzung“ abge­heftet. Selbst­ver­ständlich legen wir gegen das Urteil, das nach meiner festen Über­zeugung schon am Morgen vor Ver­hand­lungs­beginn fest­stand, Berufung ein.

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