Von Peter Helmes
Das ist gelebte Verantwortung und Zivilcourage!
Das „Bündnis Rettet die Familie“ hatte zum Landtagswahlkampf in Brandenburg und Sachsen an alle Parteien einen gleichlautenden Fragenkatalog („Wahlprüfsteine“) gesandt, die aus der Sicht einer vernünftigen Familienpolitik unverzichtbar sind.
Es ist schon interessant – und teilweise alarmierend – einerseits zu sehen, wer nicht geantwortet hat, und andererseits, wie sehr unterschiedlich die Stellungnahmen, die eingegangen sind, ausfielen.
Meine Wertung vorab: Die meisten Antworten erfüllen gerade ´mal die Mindestnorm, aber gleichen sich in der Art des typischen Parteisprechs: Alles widerkäuen, aber bloß nicht konkret werden.
Für Sachsen hebt sich sehr auffallend nur eine Partei aus dem typischen Polit-Kauderwelsch ab: Die AfD! Und wir wären einen großen Schritt weiter, wenn alle „bürgerlichen“(?) Parteien ähnlich Klartext redeten. In der politischen Praxis nach dem Wahltag wird sich allerdings beweisen müssen, was dann auch tatsächlich umgesetzt wird. Aber für Brandenburg muss ich leider, was die AfD betrifft, eine skandalöse Fehlanzeige nennen! Das darf einer so jungen, aufstrebenden Partei nicht passieren!
8.8.19, Peter Helmes
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Der Sprecher von „Rettet die Familie“, Dr. Johannes Resch, schreibt mir dazu:
„Anbei zwei Anhänge, die die Antworten der Landesverbände der Parteien in Sachsen und Brandenburg auf die Wahlprüfsteine des Bündnis „Rettet die Familie“ wiedergeben.
Leider ist unsere Webseite derzeit nicht erreichbar, so dass eine direkte Verlinkung nicht möglich ist. Wir hoffen, das baldmöglichst beheben zu können.
Einige überlange Antworten mussten etwas gekürzt werden, um die Vergleichbarkeit zu erleichtern. Wir hatten uns diese Möglichkeit ausdrücklich vorbehalten.
Die vollständigen Antworten stellen wir aber gesondert auf unsere Webseite, wo sie einsehbar sind, sobald diese wieder zugänglich ist.
Die Wahlprüfsteine mit Antworten können beliebig verbreitet werden. Schließlich entscheidet die Verbreitung über deren Wirksamkeit.
Beste Grüße, Johannes Resch
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Zusammenstellung der Antworten
Die Familien- und Sozialpolitik ist in erster Linie eine Angelegenheit des Bundes (Kindergeld, Krippenförderung, Elterngeld, Sozialhilfe, Rentenrecht u.a.). Aber auch die Länder haben hier Zuständigkeiten (Kindergärten, Schulen u.a.). Die Länder wirken auch direkt über den Bundesrat an der Politik des Bundes mit und die Landesverbände beeinflussen die Haltung ihrer Partei auf Bundesebene.
Der „besondere Schutz der Familie“, wie er im Grundgesetz in Art. 6 gefordert wird, aber auch der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG wurden nach unserer Überzeugung schon durch die Rentenreform 1957 in grober Weise verletzt. Nach wie vor werden die Alterskosten einer Generation von der nachfolgenden Kindergeneration getragen. Trotzdem wurde bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Rentenanspruch von der Kindererziehung gelöst und fast ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden. Damit wurde der wirtschaftliche Kindernutzen von den Kinderkosten getrennt, so dass Eltern gegenüber den Kindern sogar weniger Ansprüche haben als ihre kinderlosen Arbeitskollegen. Kindererziehung wurde damit von einer Investition in die eigene soziale Sicherheit zu einer Investition für die gesamte Gesellschaft, ohne dass ein vergleichbarer Ausgleich erfolgte. Letztlich wurde Erwerbsarbeit zulasten der Erziehungsarbeit aufgewertet, indem sie doppelt bezahlt wird, durch Lohn und Rente, während die elterliche Erziehungsarbeit kaum eine Gegenleistung mehr erfährt, weder Lohn noch Altersversorgung. Hier liegt die wichtigste Ursache für die zunehmende Verarmung von Familien, die besonders Mehr-Kind-Familien und Alleinerziehende betrifft. Das hat auch wesentlich dazu beigetragen, dass Familie immer mehr in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt wird. Selbst Elterngeld und „Mütterrente“ werden nicht als Gegenleistung, sondern als „Lohnersatz“ bzw. als Almosen bewertet.
In der Folge haben sich auch alle familienbezogenen Wertvorstellungen geändert und z.B. zu einem Geburtenrückgang beigetragen, der sich inzwischen in einem Fachkräftemangel äußert und auch unser Rentensystem immer brüchiger werden lässt.
Die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Gleichberechtigung der Eltern wird nur dann möglich werden, wenn eine Gleichstellung der elterlichen Erziehungsarbeit mit herkömmlicher Erwerbsarbeit erfolgt. Zumindest gilt das dann, wenn die gesamte Altersversorgung weiter von der nachfolgenden Generation, also den Kindern der Rentnergeneration, finanziert werden soll, wie das heute der Fall ist. Das im Patriarchat wurzelnde Denken, das Kindererziehung als „typisch weibliche Tätigkeit“ weniger achtet als Erwerbsarbeit, die für Männer als „typisch“ galt, hat sich nicht nur als diskriminierend für Eltern und besonders für Mütter sondern auch als schwerwiegender Irrtum im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit unseres Sozialsystems erwiesen.
Auch auf Landesebene kann sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass der Auftrag des GG zum „besonderen Schutz der Familie“ wieder ernst genommen wird. Das kann nur dadurch geschehen, dass wieder ein Gleichgewicht zwischen Kinderkosten und wirtschaftlichem Kindernutzen hergestellt wird.
Unser GG stellt mit Art. 7 das Schulwesen unter die Aufsicht des Staates. Der Staat hat aber das Erziehungsrecht der Eltern zu beachten. Aktuell gibt es aber in der Sozialpädagogik die Tendenz, kleine Kinder in den ersten Schuljahren oder sogar im Kindergarten unter Missachtung ihrer persönlichen Entwicklungsreife in ihrer Intimsphäre zu verletzen, was sogar in manchen Fällen die Frage der Abgrenzung von sexuellem Missbrauch aufwirft.
Einige Antworten hatten einen größeren Umfang als angefordert. Sie wurden um Passagen gekürzt, die nicht oder weniger auf die Fragen eingingen. Die ungekürzten Antworten sind gesondert einsehbar.
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Wahlprüfsteine Sachsen
Unser Fragen im Einzelnen:
Die FDP hat allgemein geantwortet, ohne auf die Fragen einzugehen. Die Antwort ist gesondert einsehbar. Freie Wähler, Tierschutzpartei und Piraten haben bis 06.8.2019 nicht geantwortet.
.1. Wie wollen Sie das Missverhältnis beenden, dass die Investitionen in Kinder (Erziehungsarbeit und Sachkosten) den Eltern abverlangt werden, aber deren Ertrag (Altersversorgung) fast ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden wird?
CDU: Seitens des Bundes wie aber auch des Freistaates werden diverse Möglichkeiten der Unterstützung der Eltern im Rahmen der Erziehungsarbeit wie aber auch bei möglichen Sachkosten zur Verfügung gestellt. Dazu können für den Freistaat bspw. die Förderung von Familienberatungsstellen, das Landeserziehungsgeld oder die Unterstützung durch die Stiftung für Hilfe für Familien, Mutter und Kind genannt werden. Dennoch gibt es das von Ihnen angesprochene Missverhältnis zwischen „Elternarbeit“ und „Ertrag“. Hier wollen wir uns an einer umfassenden Diskussion beteiligen und diese Diskrepanz abbauen.
Die Linke: … Wir wollen die Solidarität in der Rentenversicherung stärken: Zeiten niedriger Löhne, der Erwerbslosigkeit, Kindererziehung und Pflege müssen deutlich besser abgesichert werden, damit sie nicht zu Armutsrenten führen. So sollen unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes Müttern oder Vätern drei Jahre Kindererziehungszeiten in der Rente angerechnet werden. Und die Frage der Kindererziehung: hier stehen wir für eine Anerkennung der Familien- und Erziehungsleistung, dazu gehört für uns u.a. eine deutliche Erhöhung des Kindergeldes auf 328 Euro. Weiterhin setzen wir uns für eine Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro ein, um die in Deutschland weit verbreitete Kinderarmut endlich abzubauen. Familien brauchen gesellschaftliche Unterstützung und soziale Sicherheit.
SPD: Wir sehen unsere aktuelle Version des Sozialstaates, in dem die Generationen untereinander – unterstützt durch den Staat – solidarisch füreinander einstehen, auch weiterhin als wichtige Grundlage, um gut gemeinsam leben zu können. Natürlich gibt es für Familien verschiedene staatliche Unterstützungsleistungen, über deren Ausbau und Weiterentwicklung diskutiert werden kann und muss. Für uns als SPD Sachsen und auch SPD ist beispielsweise eine Kindergrundsicherung ein enorm wichtiges Projekt. …
AfD: Auch wir sehen hier ein Ungleichgewicht. Um es zu beheben, … wollen wir die Kinderbetreuung schrittweise kostenfrei stellen, um die Belastung durch Elternbeiträge zu senken. Eltern müssen Kindererziehung und Berufstätigkeit miteinander vereinbaren. Das gelingt oft nur mit einer Teilzeittätigkeit und dadurch einem geringeren Einkommen. Wir wollen daher gezielt für Bezieher kleiner Einkommen eine Absenkung der Sozialabgaben erreichen, … Das gleiche Ziel verfolgt unsere Forderung nach der Weiterentwicklung des Ehegattensplittings hin zu einem Familiensplitting … Andererseits streben wir die stärkere Berücksichtigung der Kinderanzahl in der Alterssicherung an. Der Arbeitnehmeranteil des Rentenbeitrages soll beim ersten Kind um 2 Prozent, beim zweiten Kind um weitere 3 Prozent sinken. Ab dem dritten Kind soll kein Arbeitnehmeranteil mehr fällig werden. … Für die tatsächlichen Zeiträume der Kindererziehung sollen weiter Rentenansprüche in vorhergehender Höhe erworben werden – mindestens aber in Höhe des aktuell geltenden Durchschnittsentgeltes nach § 18 SGB IV.
Die Grünen: Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass alle Beitragszahler*innen – unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht – Anspruch auf eine armutsfeste Rente haben. Unser Rentenkonzept sieht eine Bürgerversicherung vor, in die alle Menschen einzahlen. Dadurch ließen sich Beitragssatz und Rentenniveau stabilisieren. Langjährig Versicherte, die den größten Teil ihres Lebens gearbeitet, Kinder erzogen, andere Menschen gepflegt oder sonstige Anwartschaften erworben haben, sollen im Alter eine Rente oberhalb der Grundsicherung beziehen. Die bessere Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit ermöglicht gerade Frauen eine eigenständige soziale Absicherung.
ÖDP: Die ÖDP sieht in der Familie ursprünglich den Generationenvertrag verwirklicht: Eltern versorgen ihre Kinder und werden im Gegenzug im Alter und bei Krankheit wieder von ihnen versorgt. Wird die von den nachfolgenden Kindern zu finanzierende Altersversorgung vergesellschaftet, wie das im Rahmen unserer gesetzlichen Rentenversicherung geschehen ist, sind auch die Kinderkosten im entsprechenden Umfang zu vergesellschaften. Soll unser gegenwärtiges Rentenrecht bestehen bleiben, ist daher ein angemessenes Erziehungsgehalt für die Zeit zu fordern, in der Kinder betreut werden müssen einschließlich einer entsprechenden Rentenanwartschaft und zusätzlich eine Erstattung der Sachkosten.
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.2. Die gegenwärtige einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung von Kleinkindern hat zu einer zusätzlichen Diskriminierung von Eltern geführt, die ihre Kinder selbst betreuen oder dies bei finanzieller Gleichstellung gerne tun würden. Was will Ihre Partei unternehmen, um dem vom Grundgesetz geforderten primären Erziehungsrecht der Eltern wieder Geltung zu verschaffen?
CDU: In der Vergangenheit haben wir wiederholt deutlich gemacht, dass Kindererziehung in erster Linie Aufgabe der Eltern und nicht des Staates ist. Dazu gehört für uns auch, Eltern in ihrer Rolle zu stärken und zu unterstützen. Wir werden auch zukünftig immer wieder auf die Verantwortung der Eltern hinweisen und Bestrebungen entgegenwirken, die dies einschränken wollen.
Die Linke: … Dafür brauchen wir in der Familienpolitik einen Ausbau der Infrastruktur, eine wirkungsvolle soziale Absicherung und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu zählen für uns das Ziel einer gebührenfreien öffentlichen Kinderbetreuung für Kinder aller Altersgruppen; statt einer Flexibilisierung von Arbeitszeit, die sich lediglich an betrieblichen Erfordernissen orientiert, brauchen die Beschäftigten mehr Zeitautonomie; neben einer besseren sozialen Infrastruktur wollen wir eine Grundsicherung für Kinder und Jugendliche in Höhe von zu versteuernden 573 Euro, die entsprechend der Entwicklung des Existenzminimums von Kindern angepasst wird. Das Ehegattensplitting wollen wir durch familienfreundliche Steuermodelle ersetzen, wobei das nicht ausgeschöpfte steuerliche Existenzminimum zwischen Eheleuten bzw. Lebenspartner*innen übertragbar sein soll. Gute Kinderkrippen und Kindergärten sind Orte des sozialen Lernens und können zum Abbau sozialer Ungleichheit beitragen. Unser Ziel ist es, qualitativ hochwertige, wohnortsnahe Kinderbetreuungsplätze anzubieten, die langfristig ohne Elternbeiträge auskommen. Zahlreiche Studien zeigen, dass es für Kinder sehr positiv ist, unter gleichaltrigen zu sein, daher wollen wir eine gute Betreuung ermöglichen. Wir setzen uns weiterhin für eine deutliche Erhöhung des Kindergeldes auf eine Höhe von 328 Euro ein.
SPD: … Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen, werden nicht diskriminiert. Sie profitieren, wie alle Eltern, vom Kindergeld, vom Ehegatten-Splitting und von Steuerfreibeträgen. Für die Betreuung in einer Kinderkrippe bzw. einem Kindergarten zahlen die Eltern Gebühren. Trotzdem entscheiden sich 95 % der Eltern in Sachsen, ihrem Kind einen Kita-Besuch zu ermöglichen. Eine echte Wahlfreiheit gibt es eben nur dann, wenn Eltern ihre Kinder auch in die Krippe oder in den Kindergarten geben können. Gibt es das Angebot nicht, dann gibt es keine Wahlfreiheit. … Im Moment gibt es in Sachsen im Übrigen noch das Landeserziehungsgeld. Dieses möchten wir gerne weiterentwickeln. Unser Ziel ist es, zukünftig diese Mittel bewusst nur für Eltern zu nutzen, die sich in der Ausbildung oder dem Studium befinden oder alleinerziehend sind. Gerade für alleinerziehende Eltern ist der Widereinstieg in den Beruf schwer. Mittels dieser Unterstützung möchten wir insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie die berufliche Qualifizierung und Ausbildung unterstützen.
AfD: Wir sehen die tatsächliche Wahlfreiheit über die Form der Kinderbetreuung derzeit nicht gegeben, weil vor allem die staatlich-institutionelle Kinderbetreuung gefördert wird. … Wir haben hierzu bereits einen Gesetzentwurf in den Sächsischen Landtag eingebracht, der das Landeserziehungsgeld zu einem Erziehungsgehalt weiterentwickeln möchte (vgl. Drs. 6/17637). Wir fordern, dass ein Elternteil eine Lohnersatzleistung in Höhe von 67 Prozent des letzten Einkommens (mindestens jedoch 750€, maximal 1.500€) erhält, wenn kein staatlich geförderter Betreuungsplatz in Anspruch genommen und die Betreuung eines Kindes bis zum Ende des 3. Lebensjahres überwiegend selbst durchgeführt wird.
Die Grünen: Elternrechte und ‑pflichten gelten unverändert fort. Niemand ist gezwungen, einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege in Anspruch zu nehmen. Wahlfreiheit bedeutet für uns GRÜNE, dass Familien selbst über die Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten entscheiden können. Das geht nur mit einem weiteren Kita-Ausbau und der Verbesserung der KitaQualität. Ein Betreuungsgeld, wie das sächsische Landeserziehungsgeld, halten wir für ein bildungs‑, sozial- und frauenpolitisch falsches Signal.
ÖDP: Aufgrund der Vergesellschaftung der Alterskosten hat die Gesellschaft auch in entsprechendem Umfang die Kosten der Kindererziehung zu übernehmen, wenn eine Verarmung der Familien vermieden werden soll. Das ergibt sich schon aus dem Schutzgebot gegenüber der Familie nach Art.6 des Grundgesetzes. Diese Verpflichtung des Staates darf aber nicht mit einer Bevormundung der Eltern verbunden werden, wie sie ihre Kinder zu betreuen haben. Das bedeutet z.B., dass den Eltern der Betrag, der heute vom Staat für die Finanzierung eines Krippenplatzes aufgewendet wird, den Eltern auszuzahlen ist, so dass sie selbst über deren Verwendung verfügen können.
.3. Besonders deutlich werden die Strukturmängel unseres Sozialsystems beim Elterngeldgesetz, das das Elterngeld als „Lohnersatz“ definiert und damit die Betreuung von Kleinkindern nicht als anzuerkennende Leistung bewertet, sondern auf eine Stufe mit Krankheit und Arbeitslosigkeit stellt. Durch diese Konstruktion werden ausgerechnet diejenigen Eltern benachteiligt, die das Geld besonders nötig brauchen, Junge, noch in Ausbildung oder im Berufseinstieg befindliche Eltern und Mehr-KindEltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht oder weniger erwerbstätig waren, sind bis heute von dieser Fehlbewertung betroffen. Was will Ihre Partei für die grundsätzliche Anerkennung der Erziehungsarbeit in der Elternzeit tun?
CDU: Mit Einführung des Bundeselterngeldgesetzes sollte ein Paradigmenwechsel in der Familienpolitik vollzogen und mehr Personen die Möglichkeit geboten werden, sich für ein Kind zu entscheiden. – Wir betrachten es auch mit Sorge, dass die Diskussion um das Elterngeld vorrangig aus fiskalischer Sicht und um die Anschlussbetreuung in einer Einrichtung geführt wird. Kritisch zu sehen sind auch ein vielfacher Mitnahmeeffekt und die offene Frage, inwieweit einzelne Personengruppen besser gefördert werden können. Wir werden uns für eine Evaluation des Elterngeldes einsetzen und darauf hinwirken, dass der Erziehungsarbeit einen höheren Stellenwert eingeräumt wird.
Die Linke: Seit der Änderung des Elterngeldes 2011 wird dieses auf Transferleistungen, wie z.B. Hartz IV, angerechnet. Das Elterngeld erreicht somit nicht mehr einen großen Teil der Alleinerziehenden und Geringverdienerinnen bzw. ‑verdiener. Auch mit dem Elterngeld PLUS (ab 2015) wurde dieser Mangel nicht behoben, da sich die Verbesserungen vorwiegend auf Elternpaarfamilien beziehen (Partnerschaftsmonate). Für Alleinerziehende bleibt lediglich die Verlängerung des Elterngeldes von 14 auf 28 Monate, wenn sie während der Elternzeit Teilzeit arbeiten. Das Elterngeld begünstigt Gutverdienende und benachteiligt Hartz IV-Empfänger*innen, Erwerbslose, Auszubildende, Studierende und Bezieher*innen niedriger Einkommen. Diese Mängel und Ungerechtigkeiten beim Elterngeld wollen wir beheben.
SPD: … Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für junge Familien. Gerade mit dem ElterngeldPlus ist auch eine weitere, gut angenommene Möglichkeit, dazu gekommen. Die Anerkennung von Eltern- und übrigens auch Pflegezeiten ist eine Berücksichtigung der besonderen persönlichen Situation. Wir halten sie für richtig. – Für uns ist sowohl die erste gemeinsame Zeit mit den Kindern wichtig – für Mütter und Väter –, wie auch die Möglichkeit zum Wiedereinstieg in den Beruf wichtig ist. Beides gilt es als Staat zu fördern und das wird geleistet. – Wie Kinder aufwachsen, darf dabei natürlich nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Deswegen ist das Ziel neben der benannten Kindergrundsicherung, dass auch ein gutes Aufwachsen möglichst für alle Kinder ermöglicht wird. Dafür soll es bspw. in Sachsen das kostengünstige Schülerticket geben. Außerdem wollen wir die Kinderbetreuung schrittweise kostenfrei machen.
AfD: Wir sehen das Elterngeld und Lohnersatzleistungen im Allgemeinen nicht als verfehlt an, die Erziehungsleistung der Eltern anzuerkennen. Aber auch wir sehen, dass das Elterngeld in seiner jetzigen Form einige Schwächen aufweist. Das ist zunächst die kurze Bezugsdauer von einem Jahr für die volle Leistungshöhe. Gerade für die Entwicklung von Kleinkindern bis zum dritten Lebensjahr ist eine enge Bindung zu den eigenen Eltern wichtig. … Der zweite Kritikpunkt ist die geringe Leistungshöhe von derzeit 300 Euro. Die Leistungshöhe des Elterngeldes steht damit im Ungleichgewicht zu den Kosten … eines staatlich geförderten Betreuungsplatzes. Wir setzen uns daher für die Erhöhung des Mindestleistungsanspruches auf 750 Euro pro Monat ein, um genau die Eltern mit kleinen Einkommen oder in Ausbildung bzw. Studium besser zu erreichen. Zudem soll für ein Folgekind als Bemessungsgrundlage das Einkommen herangezogen werden, das der Antragsteller vor der Geburt des ersten Kindes erzielt hat, wenn sich dadurch eine höhere Zahlung ergibt.
Die Grünen: Die derzeitige Konstruktion des Elterngeldes als einkommensabhängige Lohnersatzleistung halten wir im Grundsatz für richtig. Es soll finanzielle Einbußen nach der Geburt eines Kindes abfedern, nicht aber das Kinderkriegen an sich prämieren. Die Tatsache, dass Mütter mehrerer Kinder weniger Elterngeld bekommen, ist nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass noch immer Frauen den Großteil der Erziehungsarbeit übernehmen und ihre Arbeitszeit nach der Geburt des ersten Kindes häufig reduzieren. Auf Bundesebene haben wir unser Konzept KinderZeit Plus zur Weiterentwicklung des Elterngeldes vorgelegt.
ÖDP: Die jetzige Ausgestaltung des Elterngeldes benachteiligt junge noch in Ausbildung befindliche Eltern und Eltern eines zweiten und weiteren Kindes, weil diese in der Regel vor einer Geburt kein oder ein geringeres Einkommen hatten. Die ÖDP fordert ein für alle Eltern gleich hohes Elterngeld. Nur so kann die Erziehungsarbeit selbst angemessen und gerecht honoriert werden.
.4. Was wollen Sie tun, damit sich die Sozialpädagogik an den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Entwicklungspsychologie orientiert?
CDU: Wir wirken darauf hin, dass im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen des entsprechenden Personals durch das Landesjugendamt aktuelle Erkenntnisse mit berücksichtigt werden. Dafür wurden in den vergangenen Haushaltsberatungen auch mehr Mittel für fachliche Fortbildungen zur Verfügung gestellt.
Die Linke: Selbstverständlich sollen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse in die praktische Arbeit in der Pädagogik, der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einfließen, sowohl in Krippe, Kita und Schule, als auch dem Hort, dem Jugendclub und ähnlichen.
SPD: … Uns ist es wichtig, dass sich auch die praktische Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten und der Lehrkräfte in unseren Schulen stärker an den aktuellen erziehungswissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichten kann. Das benötigt auf Seiten der Fachkräfte vor allem an Zeit, um die fachliche Diskussion zur Kenntnis nehmen und reflektieren zu können und im Anschluss Entwicklungsprozesse in den Einrichtungen einzuleiten. Deshalb ist uns die weitere Verbesserung des Betreuungsschlüssels in unseren Kitas ebenso wichtig wie die schrittweise Absenkung des Pflichtstundenmaßes für unsere Lehrkräfte. … Dazu haben wir im neuen Schulgesetz den „Erziehungs- und Bildungsauftrag“ der Schule angepasst und auch mit dem Thema „Vielfalt“ modernisiert. Im Konkreten konnten wir außerdem den bis dahin sehr starren Familienbegriff weiten. Das war auch die Grundlage für den „Orientierungsrahmen für die Familien- und Sexualerziehung an sächsischen Schulen“ …
AfD: … Wir wenden uns klar gegen die aktuellen Entwicklungen Kinder in sehr jungen Jahren mit obszönen und verstörenden Inhalten zur Sexualität und jeglichem Sexualverhalten zu konfrontieren. Die Sexualpädagogik der Vielfalt verletzt die Intimsphäre der Kinder und ist durch ihr Ziel der Erziehung zur Akzeptanz jeglicher Lebensentwürfe und Sexualitäten klar verfassungswidrig. Sie verstößt gegen das staatliche Neutralitätsgebot und Indoktrinationsverbot. …
Die Grünen: Das Grundgesetz garantiert die Freiheit von Forschung und Lehre. Inwieweit einzelne Wissenschaften miteinander in Austausch treten und interdisziplinär forschen und arbeiten, entzieht sich politischer Einflussnahme. Für unsere politische Arbeit setzen wir GRÜNE uns stets mit neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen auseinander. Dabei ist es uns wichtig, empirisch gewonnene Ergebnisse mit qualitativer und quantitativer Methodik gleichzeitig zu berücksichtigen und auch Erkenntnisse aus sozialpädagogischen und sozialwissenschaftlichen Studien gleichrangig mit naturwissenschaftlichen Erkenntnissen zu betrachten.
ÖDP: Die sexuelle Aufklärung der Kinder darf nur unter gleichzeitiger Rücksprache mit den Eltern und in altersgemäßer Form erfolgen. Sie hat sich an kinderpsychologischen Erkenntnissen zu orientieren und darf nicht ideologisch ausgerichteten Personen überlassen werden. Die Intimsphäre der Kinder ist zu achten.
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Wahlprüfsteine Brandenburg
Die Reihenfolge der Parteien entspricht dem Ergebnis der letzten Landtagswahl. Einige Stellungnahmen waren länger als angefordert oder gingen nicht direkt auf die Fragen ein. Sie sind ungekürzt gesondert einsehbar. AfD, Freie Wähler, Piraten und ÖDP haben bis 06.8.2019 nicht geantwortet.
Unsere Fragen im Einzelnen:
.1. Wie wollen Sie das Missverhältnis beenden, dass die Investitionen in Kinder (Erziehungsarbeit und Sachkosten) den Eltern abverlangt werden, aber deren Ertrag (Altersversorgung) fast ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden wird?
SPD: Allgemein gehaltene Antwort, ohne auf die Frage einzugehen. Die Antwort ist gesondert einsehbar.
CDU: Die CDU hat sich stets dafür eingesetzt, dass dieses Missverhältnis Schritt für Schritt aufgehoben wird. Wir setzen uns auch künftig dafür ein, dass Erziehung- sowie Pflegeleistungen stärker in politischen Entscheidungen berücksichtigt werden, wie auch bei der Grundrente. Dies ist ein wichtiger Baustein zur Stärkung der eigenständigen Alterssicherung und insbesondere der Familien.
Die Linke: DIE LINKE betrachtet Kinder nicht als wirtschaftlichen Faktor im Sinne von Kosten und Nutzen, sondern als das, was sie sind: als Menschen. Die Kosten gegeneinander aufzurechnen wird diesem Menschenrechtsgedanken und einem humanen Leitbild nicht gerecht. Zudem werden hier Fragen thematisiert, die landesseitig kaum beeinflussbar sind. Wir sehen dennoch zwei Punkte, an denen Verbesserungsbedarf besteht. Zum einen kämpft DIE LINKE für eine Kindergrundsicherung, damit kein Kind mehr arm sein muss. … Nicht nur wir, sondern auch Wohlfahrtsverbände und Wissenschaftler*Innen fordern mit Nachdruck eine auskömmliche Kindergrundsicherung von mindestens 573 Euro. Jedes Kind hat ein Recht auf gute Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, eine gute Ernährung und eine angemessene Wohnsituation. … Da sich Kinderarmut meist in Einkommensarmut begründet, muss zusätzlich der Mindestlohn weiter erhöht werden. Um Erwerbs- und Familienarbeit gut leisten zu können, braucht es weitere verbessernde Maßnahmen zur Vereinbarkeit und Familie und Beruf. Der zweite, nicht weniger wichtige Faktor ist die Rente. Hier treten wir für eine Solidarische Mindestrente von 1050 Euro netto ein. … Zeiten der Kindererziehung, Pflege und Erwerbslosigkeit müssen mit einfließen, da sie anderenfalls in Altersarmut führen. DIE LINKE fordert die Gutschreibung von drei Entgeltpunkten pro Kind auf dem Rentenkonto – also ca. 90 Euro sogenannter „Mütterrente“. …
Die Grünen: Ihre Frage bezieht sich z. T. auf die bundesgesetzliche Ebene, für die der zu wählende Landtag Brandenburg nur mittelbar zuständig ist. Um die Kosten für die Erziehungsarbeit zu mindern, setzen wir uns z. B. auf Landesebene für die schrittweise Abschaffung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung und auf Bundesebene für eine Kindergrundsicherung ein.
FDP: Wesentliches Ziel unserer Politik ist die Entlastung von Familien. Wir begreifen die Einrichtungen zur frühkindlichen Bildung als Bestandteil der Bildungslandschaft und streben daher hier die Beitragsfreiheit an. Durch gezielte Maßnahmen im Bereich der Infrastruktur‑, Haushalts‑, Bildungs‑, und Wohnungsbaupolitik wollen wir weitere Entlastungen ermöglichen wie z.B. einen Freibetrag für Familien bei der Grunderwerbsteuer von 500.000 EUR oder auch die Einrichtung eines elternunabhängiges Ausbildungs-/Studien-Bafögs.
.2. Die gegenwärtige einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung von Kleinkindern hat zu einer zusätzlichen Diskriminierung von Eltern geführt, die ihre Kinder selbst betreuen oder dies bei finanzieller Gleichstellung gerne tun würden. Was will Ihre Partei unternehmen, um dem vom Grundgesetz geforderten primären Erziehungsrecht der Eltern wieder Geltung zu verschaffen?
SPD: Allgemein gehaltene Antwort, ohne auf die Frage einzugehen. Die Antwort ist gesondert einsehbar.
CDU: Wir werden alle Eltern finanziell entlasten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Für uns steht dabei die Wahlfreiheit in den Fragen zur Kinderbetreuung im Vordergrund. Unser Ziel ist es daher, auch in Verbindung mit bundespolitischen Maßnahmen, Eltern bei der Erfüllung des Erziehungsauftrages zu begleiten. Sie tragen die Verantwortung für die Erziehung, nicht der Staat. Wir wollen dafür gute Rahmenbedingungen schaffen. Hierzu zählt vor allem auch die Unterstützung der Familien zu Hause. Wir wollen hierfür u.a. alle behördlichen Leistungen unter einem Dach zusammenfassen und uns für mehr Familienfreundlichkeit stark machen.
Die Linke: In unserem Land Brandenburg sehen wir die Kindertagesstätten als Bildungseinrichtungen, in denen die Eltern, falls sie es wünschen, ihre Kinder zur Betreuung und Frühförderung bringen können. Wir als LINKE kämpfen dafür, den gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz nicht nur zu gewähren, sondern auch zu gewährleisten, dass die Kinder in einer qualitativ hochwertigen Einrichtung der frühkindlichen Förderung so zeitig wie möglich Anteil an Bildung und sozialer Teilhabe haben können – natürlich in einem altersgemäßen Umfang. In den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes gibt es für alle Familien die Möglichkeit des Elterngeldes. Danach können sie – sofern sie es wünschen – ihr Kind in eine Kita anmelden. Wir sehen keine Diskriminierung der Eltern, die ihr Kind lieber selbst zu Hause betreuen möchten, da ihnen dies nicht verwehrt wird. Die KiTa ist nur ein Angebot und zwar eines, das in Brandenburg gut angenommen wird: 2017 wurden in unserem Land 55,8% der Kinder unter 3 Jahren in Kitas betreut. …
Die Grünen: Wir sehen nicht, dass das primäre Erziehungsrecht der Eltern durch eine Ausweitung des Angebots frühkindlicher Bildungsangebote beeinträchtigt wird. Wir wollen Frauen und Männern stärker als bisher ermöglichen, Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Dazu wollen wir landesseitig eine dritte Betreuungsumfangsstufe und die Verkleinerung der Gruppengrößen in Krippen und Kitas finanzieren und die Kita-Elternbeiträge schrittweise abschaffen.
FDP: Wir sehen in diesen Einrichtungen ein Angebot der frühkindlichen Bildung. Ob und in welchem Umfang dieses Angebot wahrgenommen wird, obliegt der Entscheidung der Eltern. Keinesfalls sehen wir in diesen Angeboten einen Angriff auf das primäre Erziehungsrecht der Eltern. Zusätzlich verweisen wir auf unseren Ansatz einer Neuordnung der familienpolitischen Leistungen in Form des Kindergelds 2.0
.3. Besonders deutlich werden die Strukturmängel unseres Sozialsystems beim Elterngeldgesetz, das das Elterngeld als „Lohnersatz“ definiert und damit die Betreuung von Kleinkindern nicht als anzuerkennende Leistung bewertet, sondern auf eine Stufe mit Krankheit und Arbeitslosigkeit stellt. Durch diese Konstruktion werden ausgerechnet diejenigen Eltern benachteiligt, die das Geld besonders nötig brauchen, Junge, noch in Ausbildung oder im Berufseinstieg befindliche Eltern und Mehr-KindEltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht oder weniger erwerbstätig waren, sind bis heute von dieser Fehlbewertung betroffen. Was will Ihre Partei für die grundsätzliche Anerkennung der Erziehungsarbeit in der Elternzeit tun?
SPD: Allgemein gehaltene Antwort, ohne auf die Frage einzugehen. Die Antwort ist gesondert einsehbar.
CDU: Der Kinderwunsch darf nicht am Geld scheitern. Wir glauben an Maßnahmen, die junge Mütter und Väter finanziell unterstützen. Als CDU Brandenburg befürworten wir derartige Entwicklungen und werden uns stets für kontinuierliche Verbesserungen einsetzen, die auch Wahlfreiheit und somit Familien stärken. Hierzu zählt auch der Kampf gegen Kinderarmut. In den vergangenen Jahren konnte diese kaum reduziert werden – hier müssen wir dringend größere Anstrengungen unternehmen. Zudem wollen wir den Erwerb von Grundeigentum für junge Familien erleichtern. Hierfür wollen wir die Grunderwerbssteuer für Familien mit Kindern abschaffen.
Die Linke: DIE LINKE sieht beim Elterngeld vor allem Verbesserungsbedarf bei Alleinerziehenden und Transferleistungsbeziehern. Gerade Alleinerziehende sind gegenüber Zwei-Eltern-Familien stark benachteiligt. … Es muss möglich sein, sich zwischen familiärer Erziehungsarbeit zu fairen Konditionen und Berufstätigkeit bei guter Kinderbetreuung zu entscheiden. Diese Entscheidung darf nicht auf rein fiskalische Faktoren heruntergebrochen werden.
Die Grünen: Ihre Frage bezieht sich auf Regelungen, die sich nicht in Zuständigkeit des Landes, sondern in der des Bundes befinden. Weil Familien so vielfältig wie das Leben sind, möchten wir Grüne alle Familien unterstützen – ob mit oder ohne Trauschein, alleinerziehend oder verpartnert. Familien leisten viel. Viele sind mit ihrem Alltag und Leben zufrieden. Doch immer mehr Eltern machen sich finanzielle Sorgen, oder ihnen droht zwischen Familie und Beruf die Puste auszugehen. Das Einkommen von Familien und die Chancen von Kindern sind in Deutschland sehr ungleich verteilt. Auch in unserem wohlhabenden Land haben Familien oft nicht genug Geld für ein gutes Leben. Wir wollen unter anderem mit einem Familienbudget Familien finanziell entlasten und die Kinderarmut verringern.
FDP: Diese Fragestellung berührt im Wesentlichen bundespolitische Themenbereiche. Hierzu verweisen wir auf unser Konzept „Kindergeld 2.0“ und auf das „Liberale Bürgergeld“. Auf Landesebene wollen wir sicherstellen, dass allen Eltern, die dies wünschen, eine qualitativ hochwertige, beitragsfreie und bedarfsgerechte Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung steht.
.4. Was wollen Sie tun, damit sich die Sozialpädagogik an den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Entwicklungspsychologie orientiert?
SPD: Allgemein gehaltene Antwort, ohne auf die Frage einzugehen. Die Antwort ist gesondert einsehbar.
CDU: Um in Zukunft genügend gut ausgebildete Erzieher zu haben, muss die Ausbildung grundsätzlich attraktiver werden. Darum wollen wir Formen der vergüteten, praxisintegrierten Ausbildung ausweiten. Die theoretische Ausbildung an der Fachschule soll außerdem stärker mit der praktischen Arbeit in Kindertagesstätten verbunden werden. Ferner soll der Bereich Bildung künftig mit der Kinderbetreuung enger verknüpft werden. Auch hierauf muss das Personal vorbereitet werden. Dabei wird auch der Bereich Kinderschutz einen Schwerpunkt bilden. Aus diesem Grund werden wir uns z.B. mit einem Kinderschutzgesetz und einem zuständigen Landesbeauftragten, für den Schutz und die Rechte der Kinder einsetzen. Zudem sollen Eltern die Möglichkeit bekommen, im Sinne der Kinder die Einschulung ohne Attest um ein Jahr verschieben zu können.
Die Linke: DIE LINKE tritt für die Freiheit und Unabhängigkeit von Lehre und Forschung ein, was einschließt, den Einfluss politischer und wirtschaftlicher Interessen in Wissenschaftsorganisation und ‑arbeit möglichst zu minimieren. …
Die Grünen: Wir teilen die in Ihrer Frage angelegte Sorge, dass dies grundsätzlich nicht geschehen würde, so nicht. Aber wir sind gleichzeitig um die Qualitätssicherung in Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen bemüht. So fordern wir einen Ausbau der Sozialarbeit und der schulpsychologischen Begleitung von Schulen. Das auf unsere Initiative hin beschlossene landesweite Kita-Qualitätsmonitoring soll künftig alle Kitas bei der Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität beraten können.
FDP: An oberster Stelle müssen die Sicherung und der Ausbau der hohen Qualität sozialpädagogischer Angebote stehen, dies erfordert regelmäßige Evaluation der Angebote und Weiterbildung der Fachkräfte.
Quelle: conservo