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Beach­tens­werte Landtags-Wahl­prüf­steine des Bünd­nisses „Rettet die Familie“

Von Peter Helmes
Das ist gelebte Ver­ant­wortung und Zivilcourage!
Das „Bündnis Rettet die Familie“ hatte zum Land­tags­wahl­kampf in Bran­denburg und Sachsen an alle Par­teien einen gleich­lau­tenden Fra­gen­ka­talog („Wahl­prüf­steine“) gesandt, die aus der Sicht einer ver­nünf­tigen Fami­li­en­po­litik unver­zichtbar sind.
Es ist schon inter­essant – und teil­weise alar­mierend – einer­seits zu sehen, wer nicht geant­wortet hat, und ande­rer­seits, wie sehr unter­schiedlich die Stel­lung­nahmen, die ein­ge­gangen sind, ausfielen.
Meine Wertung vorab: Die meisten Ant­worten erfüllen gerade ´mal die Min­destnorm, aber gleichen sich in der Art des typi­schen Par­tei­sprechs: Alles wider­käuen, aber bloß nicht konkret werden.
Für Sachsen hebt sich sehr auf­fallend nur eine Partei aus dem typi­schen Polit-Kau­der­welsch ab: Die AfD! Und wir wären einen großen Schritt weiter, wenn alle „bür­ger­lichen“(?) Par­teien ähnlich Klartext redeten. In der poli­ti­schen Praxis nach dem Wahltag wird sich aller­dings beweisen müssen, was dann auch tat­sächlich umge­setzt wird. Aber für Bran­denburg muss ich leider, was die AfD betrifft, eine skan­dalöse Fehl­an­zeige nennen! Das darf einer so jungen, auf­stre­benden Partei nicht passieren!
8.8.19, Peter Helmes
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Der Sprecher von „Rettet die Familie“, Dr. Johannes Resch, schreibt mir dazu:
„Anbei zwei Anhänge, die die Ant­worten der Lan­des­ver­bände der Par­teien in Sachsen und Bran­denburg auf die Wahl­prüf­steine des Bündnis „Rettet die Familie“ wiedergeben.
Leider ist unsere Web­seite derzeit nicht erreichbar, so dass eine direkte Ver­linkung nicht möglich ist. Wir hoffen, das bald­mög­lichst beheben zu können.
Einige über­lange Ant­worten mussten etwas gekürzt werden, um die Ver­gleich­barkeit zu erleichtern. Wir hatten uns diese Mög­lichkeit aus­drücklich vorbehalten.
Die voll­stän­digen Ant­worten stellen wir aber gesondert auf unsere Web­seite, wo sie ein­sehbar sind, sobald diese wieder zugänglich ist.
Die Wahl­prüf­steine mit Ant­worten können beliebig ver­breitet werden. Schließlich ent­scheidet die Ver­breitung über deren Wirksamkeit.
Beste Grüße, Johannes Resch
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Zusam­men­stellung der Antworten
Die Familien- und Sozi­al­po­litik ist in erster Linie eine Ange­le­genheit des Bundes (Kin­dergeld, Krip­pen­för­derung, Elterngeld, Sozi­al­hilfe, Ren­ten­recht u.a.). Aber auch die Länder haben hier Zustän­dig­keiten (Kin­der­gärten, Schulen u.a.). Die Länder wirken auch direkt über den Bun­desrat an der Politik des Bundes mit und die Lan­des­ver­bände beein­flussen die Haltung ihrer Partei auf Bundesebene.
Der „besondere Schutz der Familie“, wie er im Grund­gesetz in Art. 6 gefordert wird, aber auch der all­ge­meine Gleich­be­hand­lungs­grundsatz nach Art. 3 GG wurden nach unserer Über­zeugung schon durch die Ren­ten­reform 1957 in grober Weise ver­letzt. Nach wie vor werden die Alters­kosten einer Gene­ration von der nach­fol­genden Kin­der­ge­ne­ration getragen. Trotzdem wurde bei der gesetz­lichen Ren­ten­ver­si­cherung der Ren­ten­an­spruch von der Kin­der­er­ziehung gelöst und fast aus­schließlich an Erwerbs­arbeit gebunden. Damit wurde der wirt­schaft­liche Kin­der­nutzen von den Kin­der­kosten getrennt, so dass Eltern gegenüber den Kindern sogar weniger Ansprüche haben als ihre kin­der­losen Arbeits­kol­legen. Kin­der­er­ziehung wurde damit von einer Inves­tition in die eigene soziale Sicherheit zu einer Inves­tition für die gesamte Gesell­schaft, ohne dass ein ver­gleich­barer Aus­gleich erfolgte. Letztlich wurde Erwerbs­arbeit zulasten der Erzie­hungs­arbeit auf­ge­wertet, indem sie doppelt bezahlt wird, durch Lohn und Rente, während die elter­liche Erzie­hungs­arbeit kaum eine Gegen­leistung mehr erfährt, weder Lohn noch Alters­ver­sorgung. Hier liegt die wich­tigste Ursache für die zuneh­mende Ver­armung von Familien, die besonders Mehr-Kind-Familien und Allein­er­zie­hende betrifft. Das hat auch wesentlich dazu bei­getragen, dass Familie immer mehr in ihrer Funk­ti­ons­fä­higkeit beein­trächtigt wird. Selbst Elterngeld und „Müt­ter­rente“ werden nicht als Gegen­leistung, sondern als „Lohn­ersatz“ bzw. als Almosen bewertet.
In der Folge haben sich auch alle fami­li­en­be­zo­genen Wert­vor­stel­lungen geändert und z.B. zu einem Gebur­ten­rückgang bei­getragen, der sich inzwi­schen in einem Fach­kräf­te­mangel äußert und auch unser Ren­ten­system immer brü­chiger werden lässt.
Die Gleich­be­rech­tigung der Geschlechter und die Gleich­be­rech­tigung der Eltern wird nur dann möglich werden, wenn eine Gleich­stellung der elter­lichen Erzie­hungs­arbeit mit her­kömm­licher Erwerbs­arbeit erfolgt. Zumindest gilt das dann, wenn die gesamte Alters­ver­sorgung weiter von der nach­fol­genden Gene­ration, also den Kindern der Rent­ner­ge­neration, finan­ziert werden soll, wie das heute der Fall ist. Das im Patri­archat wur­zelnde Denken, das Kin­der­er­ziehung als „typisch weib­liche Tätigkeit“ weniger achtet als Erwerbs­arbeit, die für Männer als „typisch“ galt, hat sich nicht nur als dis­kri­mi­nierend für Eltern und besonders für Mütter sondern auch als schwer­wie­gender Irrtum im Hin­blick auf die Funk­ti­ons­fä­higkeit unseres Sozi­al­systems erwiesen.
Auch auf Lan­des­ebene kann sich Ihre Partei dafür ein­setzen, dass der Auftrag des GG zum „beson­deren Schutz der Familie“ wieder ernst genommen wird. Das kann nur dadurch geschehen, dass wieder ein Gleich­ge­wicht zwi­schen Kin­der­kosten und wirt­schaft­lichem Kin­der­nutzen her­ge­stellt wird.
Unser GG stellt mit Art. 7 das Schul­wesen unter die Auf­sicht des Staates. Der Staat hat aber das Erzie­hungs­recht der Eltern zu beachten. Aktuell gibt es aber in der Sozi­al­päd­agogik die Tendenz, kleine Kinder in den ersten Schul­jahren oder sogar im Kin­der­garten unter Miss­achtung ihrer per­sön­lichen Ent­wick­lungs­reife in ihrer Intim­sphäre zu ver­letzen, was sogar in manchen Fällen die Frage der Abgrenzung von sexu­ellem Miss­brauch aufwirft.
Einige Ant­worten hatten einen grö­ßeren Umfang als ange­fordert. Sie wurden um Pas­sagen gekürzt, die nicht oder weniger auf die Fragen ein­gingen. Die unge­kürzten Ant­worten sind gesondert einsehbar.
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Wahl­prüf­steine Sachsen
Unser Fragen im Einzelnen:
Die FDP hat all­gemein geant­wortet, ohne auf die Fragen ein­zu­gehen. Die Antwort ist gesondert ein­sehbar. Freie Wähler, Tier­schutz­partei und Piraten haben bis 06.8.2019 nicht geantwortet.
.1. Wie wollen Sie das Miss­ver­hältnis beenden, dass die Inves­ti­tionen in Kinder (Erzie­hungs­arbeit und Sach­kosten) den Eltern abver­langt werden, aber deren Ertrag (Alters­ver­sorgung) fast aus­schließlich an Erwerbs­arbeit gebunden wird?
CDU: Seitens des Bundes wie aber auch des Frei­staates werden diverse Mög­lich­keiten der Unter­stützung der Eltern im Rahmen der Erzie­hungs­arbeit wie aber auch bei mög­lichen Sach­kosten zur Ver­fügung gestellt. Dazu können für den Frei­staat bspw. die För­derung von Fami­li­en­be­ra­tungs­stellen, das Lan­des­er­zie­hungsgeld oder die Unter­stützung durch die Stiftung für Hilfe für Familien, Mutter und Kind genannt werden. Dennoch gibt es das von Ihnen ange­spro­chene Miss­ver­hältnis zwi­schen „Eltern­arbeit“ und „Ertrag“. Hier wollen wir uns an einer umfas­senden Dis­kussion betei­ligen und diese Dis­krepanz abbauen.
Die Linke: … Wir wollen die Soli­da­rität in der Ren­ten­ver­si­cherung stärken: Zeiten nied­riger Löhne, der Erwerbs­lo­sigkeit, Kin­der­er­ziehung und Pflege müssen deutlich besser abge­si­chert werden, damit sie nicht zu Armuts­renten führen. So sollen unab­hängig vom Geburtsjahr des Kindes Müttern oder Vätern drei Jahre Kin­der­er­zie­hungs­zeiten in der Rente ange­rechnet werden. Und die Frage der Kin­der­er­ziehung: hier stehen wir für eine Aner­kennung der Familien- und Erzie­hungs­leistung, dazu gehört für uns u.a. eine deut­liche Erhöhung des Kin­der­geldes auf 328 Euro. Wei­terhin setzen wir uns für eine Kin­der­grund­si­cherung in Höhe von 573 Euro ein, um die in Deutschland weit ver­breitete Kin­der­armut endlich abzu­bauen. Familien brauchen gesell­schaft­liche Unter­stützung und soziale Sicherheit.
SPD: Wir sehen unsere aktuelle Version des Sozi­al­staates, in dem die Gene­ra­tionen unter­ein­ander – unter­stützt durch den Staat – soli­da­risch für­ein­ander ein­stehen, auch wei­terhin als wichtige Grundlage, um gut gemeinsam leben zu können. Natürlich gibt es für Familien ver­schiedene staat­liche Unter­stüt­zungs­leis­tungen, über deren Ausbau und Wei­ter­ent­wicklung dis­ku­tiert werden kann und muss. Für uns als SPD Sachsen und auch SPD ist bei­spiels­weise eine Kin­der­grund­si­cherung ein enorm wich­tiges Projekt. …
AfD: Auch wir sehen hier ein Ungleich­ge­wicht. Um es zu beheben, … wollen wir die Kin­der­be­treuung schritt­weise kos­tenfrei stellen, um die Belastung durch Eltern­bei­träge zu senken. Eltern müssen Kin­der­er­ziehung und Berufs­tä­tigkeit mit­ein­ander ver­ein­baren. Das gelingt oft nur mit einer Teil­zeit­tä­tigkeit und dadurch einem gerin­geren Ein­kommen. Wir wollen daher gezielt für Bezieher kleiner Ein­kommen eine Absenkung der Sozi­al­ab­gaben erreichen, … Das gleiche Ziel ver­folgt unsere For­derung nach der Wei­ter­ent­wicklung des Ehe­gat­ten­split­tings hin zu einem Fami­li­en­splitting …   Ande­rer­seits streben wir die stärkere Berück­sich­tigung der Kin­der­anzahl in der Alters­si­cherung an. Der Arbeit­neh­mer­anteil des Ren­ten­bei­trages soll beim ersten Kind um 2 Prozent, beim zweiten Kind um weitere 3 Prozent sinken. Ab dem dritten Kind soll kein Arbeit­neh­mer­anteil mehr fällig werden. … Für die tat­säch­lichen Zeit­räume der Kin­der­er­ziehung sollen weiter Ren­ten­an­sprüche in vor­her­ge­hender Höhe erworben werden – min­destens aber in Höhe des aktuell gel­tenden Durch­schnitts­ent­geltes nach § 18 SGB IV.
Die Grünen: Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass alle Beitragszahler*innen – unab­hängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht – Anspruch auf eine armuts­feste Rente haben. Unser Ren­ten­konzept sieht eine Bür­ger­ver­si­cherung vor, in die alle Men­schen ein­zahlen. Dadurch ließen sich Bei­tragssatz und Ren­ten­niveau sta­bi­li­sieren. Lang­jährig Ver­si­cherte, die den größten Teil ihres Lebens gear­beitet, Kinder erzogen, andere Men­schen gepflegt oder sonstige Anwart­schaften erworben haben, sollen im Alter eine Rente oberhalb der Grund­si­cherung beziehen. Die bessere Ver­ein­barkeit von Familien- und Erwerbs­arbeit ermög­licht gerade Frauen eine eigen­ständige soziale Absicherung.
ÖDP: Die ÖDP sieht in der Familie ursprünglich den Gene­ra­tio­nen­vertrag ver­wirk­licht: Eltern ver­sorgen ihre Kinder und werden im Gegenzug im Alter und bei Krankheit wieder von ihnen ver­sorgt. Wird die von den nach­fol­genden Kindern zu finan­zie­rende Alters­ver­sorgung ver­ge­sell­schaftet, wie das im Rahmen unserer gesetz­lichen Ren­ten­ver­si­cherung geschehen ist, sind auch die Kin­der­kosten im ent­spre­chenden Umfang zu ver­ge­sell­schaften. Soll unser gegen­wär­tiges Ren­ten­recht bestehen bleiben, ist daher ein ange­mes­senes Erzie­hungs­gehalt für die Zeit zu fordern, in der Kinder betreut werden müssen ein­schließlich einer ent­spre­chenden Ren­ten­an­wart­schaft und zusätzlich eine Erstattung der Sachkosten.
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.2. Die gegen­wärtige ein­seitige Finan­zierung der Krip­pen­be­treuung von Klein­kindern hat zu einer zusätz­lichen Dis­kri­mi­nierung von Eltern geführt, die ihre Kinder selbst betreuen oder dies bei finan­zi­eller Gleich­stellung gerne tun würden. Was will Ihre Partei unter­nehmen, um dem vom Grund­gesetz gefor­derten pri­mären Erzie­hungs­recht der Eltern wieder Geltung zu verschaffen?
CDU: In der Ver­gan­genheit haben wir wie­derholt deutlich gemacht, dass Kin­der­er­ziehung in erster Linie Aufgabe der Eltern und nicht des Staates ist. Dazu gehört für uns auch, Eltern in ihrer Rolle zu stärken und zu unter­stützen. Wir werden auch zukünftig immer wieder auf die Ver­ant­wortung der Eltern hin­weisen und Bestre­bungen ent­ge­gen­wirken, die dies ein­schränken wollen.
Die Linke: … Dafür brauchen wir in der Fami­li­en­po­litik einen Ausbau der Infra­struktur, eine wir­kungs­volle soziale Absi­cherung und die Ver­bes­serung der Ver­ein­barkeit von Familie und Beruf. Dazu zählen für uns das Ziel einer gebüh­ren­freien öffent­lichen Kin­der­be­treuung für Kinder aller Alters­gruppen; statt einer Fle­xi­bi­li­sierung von Arbeitszeit, die sich lediglich an betrieb­lichen Erfor­der­nissen ori­en­tiert, brauchen die Beschäf­tigten mehr Zeit­au­to­nomie; neben einer bes­seren sozialen Infra­struktur wollen wir eine Grund­si­cherung für Kinder und Jugend­liche in Höhe von zu ver­steu­ernden 573 Euro, die ent­spre­chend der Ent­wicklung des Exis­tenz­mi­nimums von Kindern ange­passt wird. Das Ehe­gat­ten­splitting wollen wir durch fami­li­en­freund­liche Steu­er­mo­delle ersetzen, wobei das nicht aus­ge­schöpfte steu­er­liche Exis­tenz­mi­nimum zwi­schen Ehe­leuten bzw. Lebenspartner*innen über­tragbar sein soll. Gute Kin­der­krippen und Kin­der­gärten sind Orte des sozialen Lernens und können zum Abbau sozialer Ungleichheit bei­tragen. Unser Ziel ist es, qua­li­tativ hoch­wertige, wohn­ortsnahe Kin­der­be­treu­ungs­plätze anzu­bieten, die lang­fristig ohne Eltern­bei­träge aus­kommen. Zahl­reiche Studien zeigen, dass es für Kinder sehr positiv ist, unter gleich­alt­rigen zu sein, daher wollen wir eine gute Betreuung ermög­lichen. Wir setzen uns wei­terhin für eine deut­liche Erhöhung des Kin­der­geldes auf eine Höhe von 328 Euro ein.
SPD: … Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen, werden nicht dis­kri­mi­niert. Sie pro­fi­tieren, wie alle Eltern, vom Kin­dergeld, vom Ehe­gatten-Splitting und von Steu­er­frei­be­trägen. Für die Betreuung in einer Kin­der­krippe bzw. einem Kin­der­garten zahlen die Eltern Gebühren. Trotzdem ent­scheiden sich 95 % der Eltern in Sachsen, ihrem Kind einen Kita-Besuch zu ermög­lichen. Eine echte Wahl­freiheit gibt es eben nur dann, wenn Eltern ihre Kinder auch in die Krippe oder in den Kin­der­garten geben können. Gibt es das Angebot nicht, dann gibt es keine Wahl­freiheit. …   Im Moment gibt es in Sachsen im Übrigen noch das Lan­des­er­zie­hungsgeld. Dieses möchten wir gerne wei­ter­ent­wi­ckeln. Unser Ziel ist es, zukünftig diese Mittel bewusst nur für Eltern zu nutzen, die sich in der Aus­bildung oder dem Studium befinden oder allein­er­ziehend sind. Gerade für allein­er­zie­hende Eltern ist der Wider­ein­stieg in den Beruf schwer. Mittels dieser Unter­stützung möchten wir ins­be­sondere die Ver­ein­barkeit von Familie und Beruf, sowie die beruf­liche Qua­li­fi­zierung und Aus­bildung unterstützen.
AfD: Wir sehen die tat­säch­liche Wahl­freiheit über die Form der Kin­der­be­treuung derzeit nicht gegeben, weil vor allem die staatlich-insti­tu­tio­nelle Kin­der­be­treuung gefördert wird. …   Wir haben hierzu bereits einen Gesetz­entwurf in den Säch­si­schen Landtag ein­ge­bracht, der das Lan­des­er­zie­hungsgeld zu einem Erzie­hungs­gehalt wei­ter­ent­wi­ckeln möchte (vgl. Drs. 6/17637). Wir fordern, dass ein Elternteil eine Lohn­er­satz­leistung in Höhe von 67 Prozent des letzten Ein­kommens (min­destens jedoch 750€, maximal 1.500€) erhält, wenn kein staatlich geför­derter Betreu­ungs­platz in Anspruch genommen und die Betreuung eines Kindes bis zum Ende des 3. Lebens­jahres über­wiegend selbst durch­ge­führt wird.
Die Grünen: Eltern­rechte und ‑pflichten gelten unver­ändert fort. Niemand ist gezwungen, einen Platz in einer Kin­der­ta­ges­ein­richtung oder in Kin­der­ta­ges­pflege in Anspruch zu nehmen. Wahl­freiheit bedeutet für uns GRÜNE, dass Familien selbst über die Auf­teilung von Erwerbs- und Fami­li­en­zeiten ent­scheiden können. Das geht nur mit einem wei­teren Kita-Ausbau und der Ver­bes­serung der Kita­Qua­lität. Ein Betreu­ungsgeld, wie das säch­sische Lan­des­er­zie­hungsgeld, halten wir für ein bildungs‑, sozial- und frau­en­po­li­tisch fal­sches Signal.
ÖDP: Auf­grund der Ver­ge­sell­schaftung der Alters­kosten hat die Gesell­schaft auch in ent­spre­chendem Umfang die Kosten der Kin­der­er­ziehung zu über­nehmen, wenn eine Ver­armung der Familien ver­mieden werden soll. Das ergibt sich schon aus dem Schutz­gebot gegenüber der Familie nach Art.6 des Grund­ge­setzes. Diese Ver­pflichtung des Staates darf aber nicht mit einer Bevor­mundung der Eltern ver­bunden werden, wie sie ihre Kinder zu betreuen haben. Das bedeutet z.B., dass den Eltern der Betrag, der heute vom Staat für die Finan­zierung eines Krip­pen­platzes auf­ge­wendet wird, den Eltern aus­zu­zahlen ist, so dass sie selbst über deren Ver­wendung ver­fügen können.
.3. Besonders deutlich werden die Struk­tur­mängel unseres Sozi­al­systems beim Eltern­geld­gesetz, das das Elterngeld als „Lohn­ersatz“ defi­niert und damit die Betreuung von Klein­kindern nicht als anzu­er­ken­nende Leistung bewertet, sondern auf eine Stufe mit Krankheit und Arbeits­lo­sigkeit stellt. Durch diese Kon­struktion werden aus­ge­rechnet die­je­nigen Eltern benach­teiligt, die das Geld besonders nötig brauchen, Junge, noch in Aus­bildung oder im Berufs­ein­stieg befind­liche Eltern und Mehr-Kin­dEltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht oder weniger erwerbs­tätig waren, sind bis heute von dieser Fehl­be­wertung betroffen. Was will Ihre Partei für die grund­sätz­liche Aner­kennung der Erzie­hungs­arbeit in der Elternzeit tun?
CDU: Mit Ein­führung des Bun­des­el­tern­geld­ge­setzes sollte ein Para­dig­men­wechsel in der Fami­li­en­po­litik voll­zogen und mehr Per­sonen die Mög­lichkeit geboten werden, sich für ein Kind zu ent­scheiden. – Wir betrachten es auch mit Sorge, dass die Dis­kussion um das Elterngeld vor­rangig aus fis­ka­li­scher Sicht und um die Anschluss­be­treuung in einer Ein­richtung geführt wird. Kri­tisch zu sehen sind auch ein viel­facher Mit­nah­me­effekt und die offene Frage, inwieweit ein­zelne Per­so­nen­gruppen besser gefördert werden können. Wir werden uns für eine Eva­luation des Eltern­geldes ein­setzen und darauf hin­wirken, dass der Erzie­hungs­arbeit einen höheren Stel­lenwert ein­ge­räumt wird.
Die Linke: Seit der Änderung des Eltern­geldes 2011 wird dieses auf Trans­fer­leis­tungen, wie z.B. Hartz IV, ange­rechnet. Das Elterngeld erreicht somit nicht mehr einen großen Teil der Allein­er­zie­henden und Gering­ver­die­ne­rinnen bzw. ‑ver­diener. Auch mit dem Elterngeld PLUS (ab 2015) wurde dieser Mangel nicht behoben, da sich die Ver­bes­se­rungen vor­wiegend auf Eltern­paar­fa­milien beziehen (Part­ner­schafts­monate). Für Allein­er­zie­hende bleibt lediglich die Ver­län­gerung des Eltern­geldes von 14 auf 28 Monate, wenn sie während der Elternzeit Teilzeit arbeiten. Das Elterngeld begünstigt Gut­ver­die­nende und benach­teiligt Hartz IV-Empfänger*innen, Erwerbslose, Aus­zu­bil­dende, Stu­die­rende und Bezieher*innen nied­riger Ein­kommen. Diese Mängel und Unge­rech­tig­keiten beim Elterngeld wollen wir beheben.
SPD: … Das Elterngeld ist eine Unter­stüt­zungs­leistung für junge Familien. Gerade mit dem Eltern­geldPlus ist auch eine weitere, gut ange­nommene Mög­lichkeit, dazu gekommen. Die Aner­kennung von Eltern- und übrigens auch Pfle­ge­zeiten ist eine Berück­sich­tigung der beson­deren per­sön­lichen Situation. Wir halten sie für richtig. – Für uns ist sowohl die erste gemeinsame Zeit mit den Kindern wichtig – für Mütter und Väter –, wie auch die Mög­lichkeit zum Wie­der­ein­stieg in den Beruf wichtig ist. Beides gilt es als Staat zu fördern und das wird geleistet. – Wie Kinder auf­wachsen, darf dabei natürlich nicht vom Geld­beutel der Eltern abhängen. Des­wegen ist das Ziel neben der benannten Kin­der­grund­si­cherung, dass auch ein gutes Auf­wachsen mög­lichst für alle Kinder ermög­licht wird. Dafür soll es bspw. in Sachsen das kos­ten­günstige Schü­ler­ticket geben. Außerdem wollen wir die Kin­der­be­treuung schritt­weise kos­tenfrei machen.
AfD: Wir sehen das Elterngeld und Lohn­er­satz­leis­tungen im All­ge­meinen nicht als ver­fehlt an, die Erzie­hungs­leistung der Eltern anzu­er­kennen. Aber auch wir sehen, dass das Elterngeld in seiner jet­zigen Form einige Schwächen auf­weist. Das ist zunächst die kurze Bezugs­dauer von einem Jahr für die volle Leis­tungshöhe. Gerade für die Ent­wicklung von Klein­kindern bis zum dritten Lebensjahr ist eine enge Bindung zu den eigenen Eltern wichtig. … Der zweite Kri­tik­punkt ist die geringe Leis­tungshöhe von derzeit 300 Euro. Die Leis­tungshöhe des Eltern­geldes steht damit im Ungleich­ge­wicht zu den Kosten … eines staatlich geför­derten Betreu­ungs­platzes. Wir setzen uns daher für die Erhöhung des Min­dest­leis­tungs­an­spruches auf 750 Euro pro Monat ein, um genau die Eltern mit kleinen Ein­kommen oder in Aus­bildung bzw. Studium besser zu erreichen. Zudem soll für ein Fol­gekind als Bemes­sungs­grundlage das Ein­kommen her­an­ge­zogen werden, das der Antrag­steller vor der Geburt des ersten Kindes erzielt hat, wenn sich dadurch eine höhere Zahlung ergibt.
Die Grünen: Die der­zeitige Kon­struktion des Eltern­geldes als ein­kom­mens­ab­hängige Lohn­er­satz­leistung halten wir im Grundsatz für richtig. Es soll finan­zielle Ein­bußen nach der Geburt eines Kindes abfedern, nicht aber das Kin­der­kriegen an sich prä­mieren. Die Tat­sache, dass Mütter meh­rerer Kinder weniger Elterngeld bekommen, ist nicht zuletzt der Tat­sache geschuldet, dass noch immer Frauen den Großteil der Erzie­hungs­arbeit über­nehmen und ihre Arbeitszeit nach der Geburt des ersten Kindes häufig redu­zieren. Auf Bun­des­ebene haben wir unser Konzept Kin­derZeit Plus zur Wei­ter­ent­wicklung des Eltern­geldes vorgelegt.
ÖDP: Die jetzige Aus­ge­staltung des Eltern­geldes benach­teiligt junge noch in Aus­bildung befind­liche Eltern und Eltern eines zweiten und wei­teren Kindes, weil diese in der Regel vor einer Geburt kein oder ein gerin­geres Ein­kommen hatten. Die ÖDP fordert ein für alle Eltern gleich hohes Elterngeld. Nur so kann die Erzie­hungs­arbeit selbst ange­messen und gerecht hono­riert werden.
.4. Was wollen Sie tun, damit sich die Sozi­al­päd­agogik an den wis­sen­schaft­lichen Erkennt­nissen der Ent­wick­lungs­psy­cho­logie orientiert?
CDU: Wir wirken darauf hin, dass im Rahmen von Fort- und Wei­ter­bil­dungen des ent­spre­chenden Per­sonals durch das Lan­des­ju­gendamt aktuelle Erkennt­nisse mit berück­sichtigt werden. Dafür wurden in den ver­gan­genen Haus­halts­be­ra­tungen auch mehr Mittel für fach­liche Fort­bil­dungen zur Ver­fügung gestellt.
Die Linke: Selbst­ver­ständlich sollen aktuelle wis­sen­schaft­liche Erkennt­nisse in die prak­tische Arbeit in der Päd­agogik, der Arbeit mit Kindern und Jugend­lichen ein­fließen, sowohl in Krippe, Kita und Schule, als auch dem Hort, dem Jugendclub und ähnlichen.
SPD: … Uns ist es wichtig, dass sich auch die prak­tische Arbeit der Erzie­he­rinnen und Erzieher in den Kin­der­ta­ges­stätten und der Lehr­kräfte in unseren Schulen stärker an den aktu­ellen erzie­hungs­wis­sen­schaft­lichen Erkennt­nissen aus­richten kann. Das benötigt auf Seiten der Fach­kräfte vor allem an Zeit, um die fach­liche Dis­kussion zur Kenntnis nehmen und reflek­tieren zu können und im Anschluss Ent­wick­lungs­pro­zesse in den Ein­rich­tungen ein­zu­leiten. Deshalb ist uns die weitere Ver­bes­serung des Betreu­ungs­schlüssels in unseren Kitas ebenso wichtig wie die schritt­weise Absenkung des Pflicht­stun­den­maßes für unsere Lehr­kräfte. … Dazu haben wir im neuen Schul­gesetz den „Erzie­hungs- und Bil­dungs­auftrag“ der Schule ange­passt und auch mit dem Thema „Vielfalt“ moder­ni­siert. Im Kon­kreten konnten wir außerdem den bis dahin sehr starren Fami­li­en­be­griff weiten. Das war auch die Grundlage für den „Ori­en­tie­rungs­rahmen für die Familien- und Sexu­al­erziehung an säch­si­schen Schulen“ …
AfD: … Wir wenden uns klar gegen die aktu­ellen Ent­wick­lungen Kinder in sehr jungen Jahren mit obs­zönen und ver­stö­renden Inhalten zur Sexua­lität und jeg­lichem Sexu­al­ver­halten zu kon­fron­tieren. Die Sexu­al­päd­agogik der Vielfalt ver­letzt die Intim­sphäre der Kinder und ist durch ihr Ziel der Erziehung zur Akzeptanz jeg­licher Lebens­ent­würfe und Sexua­li­täten klar ver­fas­sungs­widrig. Sie ver­stößt gegen das staat­liche Neu­tra­li­täts­gebot und Indoktrinationsverbot. …
Die Grünen: Das Grund­gesetz garan­tiert die Freiheit von For­schung und Lehre. Inwieweit ein­zelne Wis­sen­schaften mit­ein­ander in Aus­tausch treten und inter­dis­zi­plinär for­schen und arbeiten, ent­zieht sich poli­ti­scher Ein­fluss­nahme. Für unsere poli­tische Arbeit setzen wir GRÜNE uns stets mit neueren wis­sen­schaft­lichen Erkennt­nissen aus­ein­ander. Dabei ist es uns wichtig, empi­risch gewonnene Ergeb­nisse mit qua­li­ta­tiver und quan­ti­ta­tiver Methodik gleich­zeitig zu berück­sich­tigen und auch Erkennt­nisse aus sozi­al­päd­ago­gi­schen und sozi­al­wis­sen­schaft­lichen Studien gleich­rangig mit natur­wis­sen­schaft­lichen Erkennt­nissen zu betrachten.
ÖDP: Die sexuelle Auf­klärung der Kinder darf nur unter gleich­zei­tiger Rück­sprache mit den Eltern und in alters­ge­mäßer Form erfolgen. Sie hat sich an kin­der­psy­cho­lo­gi­schen Erkennt­nissen zu ori­en­tieren und darf nicht ideo­lo­gisch aus­ge­rich­teten Per­sonen über­lassen werden. Die Intim­sphäre der Kinder ist zu achten.
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Wahl­prüf­steine Brandenburg
Die Rei­hen­folge der Par­teien ent­spricht dem Ergebnis der letzten Land­tagswahl. Einige Stel­lung­nahmen waren länger als ange­fordert oder gingen nicht direkt auf die Fragen ein. Sie sind unge­kürzt gesondert ein­sehbar. AfD, Freie Wähler, Piraten und ÖDP haben bis 06.8.2019 nicht geantwortet.
Unsere Fragen im Einzelnen:
.1. Wie wollen Sie das Miss­ver­hältnis beenden, dass die Inves­ti­tionen in Kinder (Erzie­hungs­arbeit und Sach­kosten) den Eltern abver­langt werden, aber deren Ertrag (Alters­ver­sorgung) fast aus­schließlich an Erwerbs­arbeit gebunden wird?
SPD: All­gemein gehaltene Antwort, ohne auf die Frage ein­zu­gehen. Die Antwort ist gesondert einsehbar.
CDU: Die CDU hat sich stets dafür ein­ge­setzt, dass dieses Miss­ver­hältnis Schritt für Schritt auf­ge­hoben wird. Wir setzen uns auch künftig dafür ein, dass Erziehung- sowie Pfle­ge­leis­tungen stärker in poli­ti­schen Ent­schei­dungen berück­sichtigt werden, wie auch bei der Grund­rente. Dies ist ein wich­tiger Bau­stein zur Stärkung der eigen­stän­digen Alters­si­cherung und ins­be­sondere der Familien.
Die Linke: DIE LINKE betrachtet Kinder nicht als wirt­schaft­lichen Faktor im Sinne von Kosten und Nutzen, sondern als das, was sie sind: als Men­schen. Die Kosten gegen­ein­ander auf­zu­rechnen wird diesem Men­schen­rechts­ge­danken und einem humanen Leitbild nicht gerecht. Zudem werden hier Fragen the­ma­ti­siert, die lan­des­seitig kaum beein­flussbar sind. Wir sehen dennoch zwei Punkte, an denen Ver­bes­se­rungs­bedarf besteht. Zum einen kämpft DIE LINKE für eine Kin­der­grund­si­cherung, damit kein Kind mehr arm sein muss. … Nicht nur wir, sondern auch Wohl­fahrts­ver­bände und Wissenschaftler*Innen fordern mit Nach­druck eine aus­kömm­liche Kin­der­grund­si­cherung von min­destens 573 Euro. Jedes Kind hat ein Recht auf gute Bildung, Betreuung, Gesund­heits­ver­sorgung, eine gute Ernährung und eine ange­messene Wohn­si­tuation. …   Da sich Kin­der­armut meist in Ein­kom­mens­armut begründet, muss zusätzlich der Min­destlohn weiter erhöht werden. Um Erwerbs- und Fami­li­en­arbeit gut leisten zu können, braucht es weitere ver­bes­sernde Maß­nahmen zur Ver­ein­barkeit und Familie und Beruf. Der zweite, nicht weniger wichtige Faktor ist die Rente. Hier treten wir für eine Soli­da­rische Min­dest­rente von 1050 Euro netto ein. … Zeiten der Kin­der­er­ziehung, Pflege und Erwerbs­lo­sigkeit müssen mit ein­fließen, da sie ande­ren­falls in Alters­armut führen. DIE LINKE fordert die Gut­schreibung von drei Ent­gelt­punkten pro Kind auf dem Ren­ten­konto – also ca. 90 Euro soge­nannter „Müt­ter­rente“. …
Die Grünen: Ihre Frage bezieht sich z. T. auf die bun­des­ge­setz­liche Ebene, für die der zu wäh­lende Landtag Bran­denburg nur mit­telbar zuständig ist. Um die Kosten für die Erzie­hungs­arbeit zu mindern, setzen wir uns z. B. auf Lan­des­ebene für die schritt­weise Abschaffung der Eltern­bei­träge für die Kin­der­ta­ges­be­treuung und auf Bun­des­ebene für eine Kin­der­grund­si­cherung ein.
FDP: Wesent­liches Ziel unserer Politik ist die Ent­lastung von Familien. Wir begreifen die Ein­rich­tungen zur früh­kind­lichen Bildung als Bestandteil der Bil­dungs­land­schaft und streben daher hier die Bei­trags­freiheit an. Durch gezielte Maß­nahmen im Bereich der Infrastruktur‑, Haushalts‑, Bildungs‑, und Woh­nungs­bau­po­litik wollen wir weitere Ent­las­tungen ermög­lichen wie z.B. einen Frei­betrag für Familien bei der Grund­er­werb­steuer von 500.000 EUR oder auch die Ein­richtung eines eltern­un­ab­hän­giges Aus­bil­dungs-/Studien-Bafögs.
.2. Die gegen­wärtige ein­seitige Finan­zierung der Krip­pen­be­treuung von Klein­kindern hat zu einer zusätz­lichen Dis­kri­mi­nierung von Eltern geführt, die ihre Kinder selbst betreuen oder dies bei finan­zi­eller Gleich­stellung gerne tun würden. Was will Ihre Partei unter­nehmen, um dem vom Grund­gesetz gefor­derten pri­mären Erzie­hungs­recht der Eltern wieder Geltung zu verschaffen?
SPD: All­gemein gehaltene Antwort, ohne auf die Frage ein­zu­gehen. Die Antwort ist gesondert einsehbar.
CDU: Wir werden alle Eltern finan­ziell ent­lasten und die Ver­ein­barkeit von Familie und Beruf fördern. Für uns steht dabei die Wahl­freiheit in den Fragen zur Kin­der­be­treuung im Vor­der­grund. Unser Ziel ist es daher, auch in Ver­bindung mit bun­des­po­li­ti­schen Maß­nahmen, Eltern bei der Erfüllung des Erzie­hungs­auf­trages zu begleiten. Sie tragen die Ver­ant­wortung für die Erziehung, nicht der Staat. Wir wollen dafür gute Rah­men­be­din­gungen schaffen. Hierzu zählt vor allem auch die Unter­stützung der Familien zu Hause. Wir wollen hierfür u.a. alle behörd­lichen Leis­tungen unter einem Dach zusam­men­fassen und uns für mehr Fami­li­en­freund­lichkeit stark machen.
Die Linke: In unserem Land Bran­denburg sehen wir die Kin­der­ta­ges­stätten als Bil­dungs­ein­rich­tungen, in denen die Eltern, falls sie es wün­schen, ihre Kinder zur Betreuung und Früh­för­derung bringen können. Wir als LINKE kämpfen dafür, den gesetz­lichen Anspruch auf einen Kita-Platz nicht nur zu gewähren, sondern auch zu gewähr­leisten, dass die Kinder in einer qua­li­tativ hoch­wer­tigen Ein­richtung der früh­kind­lichen För­derung so zeitig wie möglich Anteil an Bildung und sozialer Teilhabe haben können – natürlich in einem alters­ge­mäßen Umfang. In den ersten 14 Lebens­mo­naten des Kindes gibt es für alle Familien die Mög­lichkeit des Eltern­geldes. Danach können sie – sofern sie es wün­schen – ihr Kind in eine Kita anmelden. Wir sehen keine Dis­kri­mi­nierung der Eltern, die ihr Kind lieber selbst zu Hause betreuen möchten, da ihnen dies nicht ver­wehrt wird. Die KiTa ist nur ein Angebot und zwar eines, das in Bran­denburg gut ange­nommen wird: 2017 wurden in unserem Land 55,8% der Kinder unter 3 Jahren in Kitas betreut. …
Die Grünen: Wir sehen nicht, dass das primäre Erzie­hungs­recht der Eltern durch eine Aus­weitung des Angebots früh­kind­licher Bil­dungs­an­gebote beein­trächtigt wird. Wir wollen Frauen und Männern stärker als bisher ermög­lichen, Familie und Beruf mit­ein­ander ver­ein­baren zu können. Dazu wollen wir lan­des­seitig eine dritte Betreu­ungs­um­fangs­stufe und die Ver­klei­nerung der Grup­pen­größen in Krippen und Kitas finan­zieren und die Kita-Eltern­bei­träge schritt­weise abschaffen.
FDP: Wir sehen in diesen Ein­rich­tungen ein Angebot der früh­kind­lichen Bildung. Ob und in welchem Umfang dieses Angebot wahr­ge­nommen wird, obliegt der Ent­scheidung der Eltern. Kei­nes­falls sehen wir in diesen Ange­boten einen Angriff auf das primäre Erzie­hungs­recht der Eltern. Zusätzlich ver­weisen wir auf unseren Ansatz einer Neu­ordnung der fami­li­en­po­li­ti­schen Leis­tungen in Form des Kin­der­gelds 2.0
.3. Besonders deutlich werden die Struk­tur­mängel unseres Sozi­al­systems beim Eltern­geld­gesetz, das das Elterngeld als „Lohn­ersatz“ defi­niert und damit die Betreuung von Klein­kindern nicht als anzu­er­ken­nende Leistung bewertet, sondern auf eine Stufe mit Krankheit und Arbeits­lo­sigkeit stellt. Durch diese Kon­struktion werden aus­ge­rechnet die­je­nigen Eltern benach­teiligt, die das Geld besonders nötig brauchen, Junge, noch in Aus­bildung oder im Berufs­ein­stieg befind­liche Eltern und Mehr-Kin­dEltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht oder weniger erwerbs­tätig waren, sind bis heute von dieser Fehl­be­wertung betroffen. Was will Ihre Partei für die grund­sätz­liche Aner­kennung der Erzie­hungs­arbeit in der Elternzeit tun?
SPD: All­gemein gehaltene Antwort, ohne auf die Frage ein­zu­gehen. Die Antwort ist gesondert einsehbar.
CDU: Der Kin­der­wunsch darf nicht am Geld scheitern. Wir glauben an Maß­nahmen, die junge Mütter und Väter finan­ziell unter­stützen. Als CDU Bran­denburg befür­worten wir der­artige Ent­wick­lungen und werden uns stets für kon­ti­nu­ier­liche Ver­bes­se­rungen ein­setzen, die auch Wahl­freiheit und somit Familien stärken. Hierzu zählt auch der Kampf gegen Kin­der­armut. In den ver­gan­genen Jahren konnte diese kaum redu­ziert werden – hier müssen wir dringend größere Anstren­gungen unter­nehmen. Zudem wollen wir den Erwerb von Grund­ei­gentum für junge Familien erleichtern. Hierfür wollen wir die Grund­er­werbs­steuer für Familien mit Kindern abschaffen.
Die Linke: DIE LINKE sieht beim Elterngeld vor allem Ver­bes­se­rungs­bedarf bei Allein­er­zie­henden und Trans­fer­leis­tungs­be­ziehern. Gerade Allein­er­zie­hende sind gegenüber Zwei-Eltern-Familien stark benach­teiligt. … Es muss möglich sein, sich zwi­schen fami­liärer Erzie­hungs­arbeit zu fairen Kon­di­tionen und Berufs­tä­tigkeit bei guter Kin­der­be­treuung zu ent­scheiden. Diese Ent­scheidung darf nicht auf rein fis­ka­lische Fak­toren her­un­ter­ge­brochen werden.
Die Grünen: Ihre Frage bezieht sich auf Rege­lungen, die sich nicht in Zustän­digkeit des Landes, sondern in der des Bundes befinden. Weil Familien so viel­fältig wie das Leben sind, möchten wir Grüne alle Familien unter­stützen – ob mit oder ohne Trau­schein, allein­er­ziehend oder ver­partnert. Familien leisten viel. Viele sind mit ihrem Alltag und Leben zufrieden. Doch immer mehr Eltern machen sich finan­zielle Sorgen, oder ihnen droht zwi­schen Familie und Beruf die Puste aus­zu­gehen. Das Ein­kommen von Familien und die Chancen von Kindern sind in Deutschland sehr ungleich ver­teilt. Auch in unserem wohl­ha­benden Land haben Familien oft nicht genug Geld für ein gutes Leben. Wir wollen unter anderem mit einem Fami­li­en­budget Familien finan­ziell ent­lasten und die Kin­der­armut verringern.
FDP: Diese Fra­ge­stellung berührt im Wesent­lichen bun­des­po­li­tische The­men­be­reiche. Hierzu ver­weisen wir auf unser Konzept „Kin­dergeld 2.0“ und auf das „Liberale Bür­gergeld“. Auf Lan­des­ebene wollen wir sicher­stellen, dass allen Eltern, die dies wün­schen, eine qua­li­tativ hoch­wertige, bei­trags­freie und bedarfs­ge­rechte Betreuung ihrer Kinder zur Ver­fügung steht.
.4. Was wollen Sie tun, damit sich die Sozi­al­päd­agogik an den wis­sen­schaft­lichen Erkennt­nissen der Ent­wick­lungs­psy­cho­logie orientiert?
SPD: All­gemein gehaltene Antwort, ohne auf die Frage ein­zu­gehen. Die Antwort ist gesondert einsehbar.
CDU: Um in Zukunft genügend gut aus­ge­bildete Erzieher zu haben, muss die Aus­bildung grund­sätzlich attrak­tiver werden. Darum wollen wir Formen der ver­gü­teten, pra­xis­in­te­grierten Aus­bildung aus­weiten. Die theo­re­tische Aus­bildung an der Fach­schule soll außerdem stärker mit der prak­ti­schen Arbeit in Kin­der­ta­ges­stätten ver­bunden werden. Ferner soll der Bereich Bildung künftig mit der Kin­der­be­treuung enger ver­knüpft werden. Auch hierauf muss das Per­sonal vor­be­reitet werden. Dabei wird auch der Bereich Kin­der­schutz einen Schwer­punkt bilden. Aus diesem Grund werden wir uns z.B. mit einem Kin­der­schutz­gesetz und einem zustän­digen Lan­des­be­auf­tragten, für den Schutz und die Rechte der Kinder ein­setzen. Zudem sollen Eltern die Mög­lichkeit bekommen, im Sinne der Kinder die Ein­schulung ohne Attest um ein Jahr ver­schieben zu können.
Die Linke: DIE LINKE tritt für die Freiheit und Unab­hän­gigkeit von Lehre und For­schung ein, was ein­schließt, den Ein­fluss poli­ti­scher und wirt­schaft­licher Inter­essen in Wis­sen­schafts­or­ga­ni­sation und ‑arbeit mög­lichst zu minimieren. …
Die Grünen: Wir teilen die in Ihrer Frage ange­legte Sorge, dass dies grund­sätzlich nicht geschehen würde, so nicht. Aber wir sind gleich­zeitig um die Qua­li­täts­si­cherung in Kin­der­ta­ges­stätten, Schulen und Jugend­ein­rich­tungen bemüht. So fordern wir einen Ausbau der Sozi­al­arbeit und der schul­psy­cho­lo­gi­schen Begleitung von Schulen. Das auf unsere Initiative hin beschlossene lan­des­weite Kita-Qua­li­täts­mo­ni­toring soll künftig alle Kitas bei der Wei­ter­ent­wicklung der päd­ago­gi­schen Qua­lität beraten können.
FDP: An oberster Stelle müssen die Sicherung und der Ausbau der hohen Qua­lität sozi­al­päd­ago­gi­scher Angebote stehen, dies erfordert regel­mäßige Eva­luation der Angebote und Wei­ter­bildung der Fachkräfte.


Quelle: con­servo