Die Ras­ter­fahndung nach abwei­chenden Meinungen

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BILD berichtet heute groß über einen Fall vor dem Stutt­garter Land­ge­richt. Die “Politik-Rebellin” Friedhild Miller aus Sin­del­fingen kommt demnach nicht mehr an ihr prall gefülltes Konto mit über 128.000 Euro Gut­haben ran, weil die Kreis­spar­kasse Böb­lingen es gesperrt hat. Es geht vor­der­gründig um die Frage, ob die Frau, die schon bei Dut­zenden von Kom­mu­nal­wahlen im Ländle kan­di­dierte — und viele davon ange­fochten hat, weil sie Wahl­betrug wit­terte — noch geschäfts­fähig ist.
Die Empörung darüber ist im Internet groß, viele wittern Repression gegen die Dissidentin.
Der Fall ist sym­pto­ma­tisch, denn er steht bei­spielhaft dafür, wie schnell es heu­zutage gehen kann, dass man wegen poli­ti­scher Akti­vität beruflich und wirt­schaftlich unter die Räder kommt.
Das chi­ne­sische Sozi­al­kredit-System mit seiner umfas­senden Kon­trolle — das in der Volks­re­publik vom Staat auf­gebaut und durch­ge­setzt wird — wenden im Westen immer mehr Firmen und Behörden (in Ver­tretung des Staates) an.
Wussten Sie, dass Lebens­ver­si­cherer in den USA auf Basis der Ein­träge von Internet-Nutzern die Ver­si­che­rungs­bei­träge erhöhen können? Wussten Sie, dass AirBnB Sie ins digitale Exil ver­bannen kann? Dass Scanner in Bars und Pubs Ihr Ver­halten beob­achten und sie Haus­verbot bekommen können? Dass Sie selbst auf WhatsApp gebannt werden können?
Auch in Deutschland findet die soziale und wirt­schaft­liche Ächtung des Ver­haltens ein­zelner Bürger durch Firmen und Behörden immer mehr Anhänger.
Die Polizei in Berlin baut bekanntlich eine Datenbank über Beamte mit “rechts­las­tigen Ein­stel­lungen” auf. Der Chem­nitzer FC hat seinen Kapitän wegen poli­tisch umstrit­tener Äuße­rungen ent­lassen. Im deut­schen Fußball wird immer rigo­roser gegen poli­tisch unliebsame Men­schen Front gemacht, Bei­spiel Ein­tracht Frankfurt.
Ganz offen wird inzwi­schen die Frage gestellt, ob Internet-Kon­zerne “Nazis die Infra­struktur ent­ziehen” sollen.
In den Main­stream-Medien wird laut nach­ge­dacht, wie man mit Kol­legen umgeht, “wenn es braun am Arbeits­platz wird”. Und Mieter müssen es laut dem Amts­ge­richt in Göt­tingen dem Woh­nungs­ei­gen­tümer mit­teilen, wenn sie der AfD ange­hören, weil sie wegen erhöhter Gefähr­dungslage zum Risiko werden können. Melden sie nicht, ris­kieren sie eine Anklage wegen “arg­lis­tiger Täuschung”.
So weit ist es im Gesin­nungs­staat Deutschland bereits gekommen. “Wehret den Anfängen” wäre inzwi­schen eine reichlich ver­spätete Empfehlung.


Quelle: Pri­vat­in­vestor Politik Spezial