Von Albrecht Künstle
- Gewerkschaften brauchen 18 Jahre für eine rechtsfeste Zusatzversorgung
- Anschließend schlagen die Krankenkassen zu und halten ihre Hände auf
In Berlin und anderswo erhalten die eingeladenen Zuwanderer (legale, illegale und Nachzügler-Familienmitglieder) Krankenversicherungskarten sogar anonym. Sie zahlen keinen Cent dafür. Die Millionenkosten müssen aber irgendwo her kommen. Wie es in Sonntagsreden so schön heißt, „im Mittelpunkt steht der Mensch“, nicht zuletzt der in Rente befindliche Mensch, der geschröpft wird. Die Schamlosigkeit der Politik ist kaum zu überbieten.

Als im Jahr 2002 die öffentlichen (staatlichen) Arbeitgeber keine Lust mehr hatten, ihre Umlagen für die einst tarifvertraglich vereinbarte Gesamtversorgung für Millionen Beschäftigte zu leisten, erbarmten sich die Gewerkschaften und schlossen einen Altervorsorge-Tarifvertrag ab – rückwirkend zum 1.1.2001. Die bereits erworbene Anwartschaft der Beschäftigten sollte als „Startgutschrift“ in das neue Punktesystem überführt werden. Doch die Startgutschriften wurden zu einer Bruchlandung. Denn der Bundesgerichtshof bestätigte am 14.11.2007 mit einer Pilotentscheidung tausenden Klägern, dass die erworbenen Besitzstände falsch berechnet wurden. Denn die volle Gesamtversorgung wurde zuvor mit 40 Versicherungsjahren erreicht. Teilt man voll, also 100 Prozent, durch 40, ergibt sich nach Adam Riese 2,5 Prozent pro Jahr. Doch die Gewerkschaften ließen sich von den Arbeitgebern vorrechnen, dass es nur 2,25 Prozent seien. Dieser Steigerungssatz wurde in den Tarifvertrag geschrieben. Der BGH verpflichtete die Tarifvertragsparteien, nachzusitzen und eine sachgerechte , rechtmäßige Regelung zu finden.
Diese suchten jahrelang und „fanden“ eine andere Tarifregelung. Sie trafen damit aber nicht ins Schwarze sondern wieder daneben. Der BGH urteilte am 9.3.2016, dass sich die Tarifvertragsparteien erneut zusammensetzen mussten – anstelle selbst vorzurechnen, wie’s richtig wäre. Aber OK, jeder Richter hat zwei Rechtsmeinungen und weiß nicht, welcher er folgen soll. Jedenfalls vereinbarten die Tarifvertragsparteien nach nur 20 Monaten eine Regelung, die richterlich noch nicht aufgehoben wurde. Dann dauerte es weitere 20 Monate, bis die Kassen die Regelung umgesetzt hatten. Obwohl auch diese für jene Frauen falsch ist, die ihre Tätigkeit im öffentlichen Dienst unterbrochen hatten. Mir einem Schreiben der Zusatzversorgungskasse wurde mir bestätigt, meine rechnerische Beweisführung „ist nicht von der Hand zu weisen.“
Immerhin erhalten dieser Tage millionen Versicherte ihre nachgebesserten Startgutschriften, und Rentner/innen ihre Nachzahlung. Darunter auch meine Frau, die trotz der mangelhaften Berechnung für sechs Jahre 203,76 EUR nachgezahlt bekommen sollte. Doch auf dem Konto landeten nur 11,28 EUR.

Soviel zur Kuhherde, die Rentner, die von den Krankenkassen nach Strich und Faden gemolken wird. Und das in einer Zeit, in der hunderttausende Merkel-Gäste eine Gesundheitsfürsorge vom Feinsten erhalten. Die geschröpften Rentner zahlen mit – wie lange noch?
Der Autor ist Fachmann für Betriebliche Altersversorgung, was er auch einige Jahre freiberuflich ausübte. Er versuchte vergeblich, Ver.di bei der Umstellung der Zusatzversorgung zu beraten. Sie bediente sich des gleichen Instituts, das für die Arbeitgeber tätig war. Dann bezifferte er für Anwälte Klagen für die geschädigten Versicherten im öffentlichen und kirchlichen Dienst, welche die sach- und rechtswidrige Tarifregelung zur Umstellung der Zusatzversorgung vor den Gerichten bis hin zum BGH erfolgreich anfochten. Aus Enttäuschung über die Inkompetenz und Beratungsresistenz von Ver.di verließ der diese. Auch mit den rentenpolitischen Sprechern der Parteien liegt er im Clinch.
























