Attacke auf einen 64-jährigen AfD-Wahlkampfhelfer in Sachsen: „Vier mutmaßliche Linksextremisten hatten ihn und einen Begleiter beim Anbringen von Wahlplakaten Ende August attackiert. Zwar konnte sich der 64-Jährige wehren. Er wurde jedoch verletzt und kann nach mehr als zwei Wochen auf einem Auge noch immer nichts sehen – Ausgang ungewiss!
Richtig wütend macht da auch das beharrliche Schweigen der Öffentlichkeit: Sowohl in der Polizeimeldung als auch in der Presse fand sich kein Hinweis darauf, dass das Opfer ein AfD-Unterstützer war. Man stelle sich dagegen den deutschlandweiten Aufschrei vor, wenn es sich beim Opfer um einen Unterstützer der Altparteien gehandelt hätte! Lakonisch heißt es dagegen nunmehr, der Staatsschutz würde ermitteln.
“Einiges spricht dafür, dass diese Ermittlungen – wie so oft nach Attacken auf AfD-Vertreter – konsequenzlos im Sande verlaufen“ (Deutschland-Kurier)
Wird hier schon wieder mit zweierlei Maß gemessen? Und damit den Tätern das Signal gegeben: Gegen AfD-Mitglieder und ‑Sympathisanten ist alles erlaubt? Wo bleibt da der Rechtsstaat?
https://youtu.be/HkIuTTaMq2w
David Berger — Erstveröffentlichung auf dem Blog des Autors www.philosophia-perennis.com
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