28.000 abge­schobene oder frei­willig aus­ge­reiste Asyl­be­werber wieder zurück in Deutschland!

Abge­schobene oder frei­willig aus­ge­reiste Asyl­be­werber kommen in großer Zahl wieder zurück nach Deutschland. Dies geht aus der Antwort des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­riums auf eine Anfrage des AfD-Abge­ord­neten Martin Sichert hervor, über welche die “Welt” (Frei­tags­ausgabe) berichtet. Zum Stand 30. Sep­tember sind demnach 28.224 Asyl­be­werber, die seit 2012 ein­ge­reist sind und einen Antrag stellten, dann aber abge­schoben wurden oder aus­reisten, inzwi­schen wieder im Land und haben einen wei­teren Asyl­antrag gestellt.In den ersten neun Monaten dieses Jahres stellten 3.243 solcher früher schon einmal aus­ge­reisten Asyl­be­werber einen neuen Antrag. In der Regie­rungs­antwort heißt es, “dif­fe­ren­zierte belastbare Angaben” zum Grund der Aus­reise ließen sich nicht ermitteln. Es bleibt also unklar, ob diese wie­der­ge­kehrten Asyl­be­werber nach ihrem ersten Antrag abge­schoben worden waren, mit För­derung frei­willig aus­reisten oder ohne För­derung das Land ver­ließen. Auch für den Teil­be­reich der Dublin-Über­stel­lungen, sie machen mehr als ein Drittel aller Abschie­bungen aus, gibt es aber unge­fähre Angaben. Dabei handelt es sich um Asyl­be­werber, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland kamen, das nach dem Dublin-Abkommen für das Asyl­ver­fahren zuständig ist. Unter Berufung auf das Bun­des­in­nen­mi­nis­terium berichtet die “Welt” weiter, dass unter allen im Jahr 2018 aus Deutschland in den zustän­digen Staat über­stellten Asyl­be­werber 22 Prozent wieder im Zeitraum von Anfang Januar 2018 bis Ende Januar 2019 ein­reisten — nämlich 1.901 von 8.736 Per­sonen. Darin sind aber nur solche Fälle ent­halten, die direkt oder nach kurzer Zeit wieder nach Deutschland reisen. Wer also bei­spiels­weise im Dezember 2018 über­stellt wurde und im Februar 2019 wieder nach Deutschland kam, ist darin nicht ent­halten. Sowieso sind jene, die nicht an der stich­pro­benhaft kon­trol­lierten Grenze auf­fallen und sich nicht bei einer Behörde melden, nicht in den 22 Prozent enthalten.

Berlin (dts Nach­rich­ten­agentur) — Foto: Flücht­linge an einer Auf­nah­me­stelle, über dts Nachrichtenagentur