Innen­mi­nis­terium: Rund 6.900 tür­kische Staats­bürger ausreisepflichtig

Nur wenige Abschie­bungen in die Türkei gelingen. Zum Stichtag 30. Sep­tember 2019 lebten “ins­gesamt 6919 aus­rei­se­pflichtige tür­kische Staats­an­ge­hörige in Deutschland”, teilte das Bun­des­in­nen­mi­nis­terium der “Welt” (Frei­tags­ausgabe) mit. In die Türkei abge­schoben worden seien in den ersten neun Monaten des lau­fenden Jahres demnach aber nur 296 von ihnen.Mehr als drei Viertel der tür­ki­schen Aus­rei­se­pflich­tigen habe eine Duldung. Damit bleiben sie zwar wei­terhin zur Aus­reise auf­ge­fordert, der Staat teilt ihnen aber mit, dass ihm derzeit keine Abschiebung möglich ist. Das ist bei­spiels­weise auch oft der Fall, wenn der Her­kunfts­staat keine Pass­ersatz­pa­piere aus­stellt. 2018 sei der wich­tigste Ein­zel­grund für Dul­dungen aus­rei­se­pflich­tiger Türken “feh­lende Rei­se­do­ku­mente” gewesen, heißt es in einer Regie­rungs­antwort auf eine Anfrage der Links­partei, über welche die “Welt” berichtet. Demnach hätten 20 Prozent aller voll­jäh­rigen Antrag­steller aus der Türkei keine Papiere vor­gelegt. “Wir müssen endlich von der Türkei ein­fordern, ihre aus­rei­se­pflich­tigen Staats­an­ge­hö­rigen zügig zurück­zu­nehmen. Die bestehenden Rück­füh­rungs­ab­kommen dürfen keine Ein­bahn­straße zu Lasten Deutsch­lands werden”, sagte FDP-Gene­ral­se­kre­tärin Linda Teu­teberg der Zeitung. Sie for­derte eine bessere Koope­ration der tür­ki­schen Behörden bei der Beschaffung von Pass­ersatz­pa­pieren. Zudem sollten Rück­füh­rungen ein­facher umge­setzt werden, indem auch Char­ter­flüge akzep­tiert werden. “Dass Deutschland binnen Tagen selbst bei IS-Kämpfern einer Rück­führung zustimmt, während die Türkei sich in der Praxis oft ver­weigert, ist ein inak­zep­tabler Zustand”, so die FDP-Gene­ral­se­kre­tärin weiter. Man komme der völ­ker­recht­lichen Pflicht nach, “unsere Staats­bürger zurück­zu­nehmen. Ich erwarte jetzt aber auch von der Türkei, dass die Rück­nahme der fast 7.000 tür­ki­schen Aus­rei­se­pflich­tigen in Zukunft besser funk­tio­niert”, sagte der CDU-Innen­po­li­tiker Alex­ander Throm. Das gelte für die “Anwendung des EU-Rück­über­nah­me­ab­kommens, bei der Über­nahme von Straf­tätern aus deut­schen Gefäng­nissen, bei der Aus­stellung von Iden­ti­täts­pa­pieren genauso wie für die Akzeptanz von Char­ter­flügen”, so der CDU-Poli­tiker weiter. Die Türkei lässt keine Sam­mel­ab­schie­bungen mit geson­derten Flug­zeugen zu, wes­wegen die Bun­des­re­publik jeden ein­zelnen Aus­rei­se­pflich­tigen mit einem ganz nor­malen Lini­enflug zurück­bringen muss. “Für die Rück­nahme von eigenen Staats­bürgern gibt es ein gere­geltes Ver­fahren, an das wir uns selbst­ver­ständlich halten. Genauso erwarten wir aller­dings auch von der Türkei, dass sie bei berech­tigten Anfragen ihre Staats­bürger zurück­nimmt”, sagte Mathias Mid­delberg (CDU), innen­po­li­ti­scher Sprecher der Uni­ons­fraktion im Bun­destag, der “Welt”.
 

Berlin (dts Nach­rich­ten­agentur) — Foto: Tür­kische Flagge, über dts Nachrichtenagentur